marvin hat geschrieben:Btw:
Mit einer alten Einzelgenehmigung, wo außer Mindestbereifung etc nix drinsteht, meide ich Typisierungsbehörden wie der Teufel das Weihwasser.
Den Tip sollte man beherzigen, bei jeder Umtypisierung oder Ergänzung/Änderung geben die den Typenschein in den Akt....und dort liegt er dann mal, das ist mir schon bei neuen Typenscheinen nicht recht. Wer weiß auf was für Ideen die kommen.