Als Oldtimer umtypisieren - welche Änderungen sind erlaubt?
Moderator: superbee
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Hab meinen Dodge Ram und Buick Skylark bei der Zürich Kosmos versichert. Kennzeichenhinterlegung ist kein Problem.
https://www.youtube.com/watch?v=5a4bVghwy_Y
https://www.youtube.com/watch?v=EHyZgP84IJU
https://www.youtube.com/watch?v=NT0yj1eOHuU
Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren
Dodge Ram 1500 QC 5,7 L Hemi 2004
Buick Skylark Coupe 5,0 1966
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- Pony Driver
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Zur Erklärung mit den 2 Jahren: Die BH kann auf Antrag den wiederkehrenden Überprüfungstermin vorverlegen (wird dann im Typenschein eingetragen). Juni macht insofern Sinn weil mann dann im 1. Sommer ab Anfang Mai fahren kann, und im 2. Sommer bis Ende Oktober. Also quasi die ganze Saison.
Man erspart sich damit jede 2. Pickerlüberprüfung.
Setzt natürlich voraus dass man im Winter nicht fährt, und auch eine Garage hat wo das Auto im 2. Winter mit abgelaufenem Pickerl ohen Probleme stehen kann.
Ich manch das jetzt so seit 14 Jahren, hab mir also 7 Pickerlüberprüfungen erspart
Man erspart sich damit jede 2. Pickerlüberprüfung.
Setzt natürlich voraus dass man im Winter nicht fährt, und auch eine Garage hat wo das Auto im 2. Winter mit abgelaufenem Pickerl ohen Probleme stehen kann.
Ich manch das jetzt so seit 14 Jahren, hab mir also 7 Pickerlüberprüfungen erspart
dudldudu - Michael, Devon ruft an
- roland-1
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Ich bin auch bei HDI, die machen das auch mit der Kennzeichenhinterlegung.
Das Kennzeichen liegt ja bei der Zulassungsstelle und nicht bei der Versicherung.
Man braucht nur einen Zettel von der Versicherung, den hole ich mir bei meinem Vertreter.
Das mit dem Pickerl (die 2-Jahres-Story bei nicht historischen) kann ich nicht glauben.
Das Pickerl läuft ab, egal ob angemeldet oder stillgelegt, so zumindest meine Meinung.
Aber vielleicht hat ja jemand einen Link auf den Gesetzes-Text wo das anders beschrieben ist.
lg Roland
Das Kennzeichen liegt ja bei der Zulassungsstelle und nicht bei der Versicherung.
Man braucht nur einen Zettel von der Versicherung, den hole ich mir bei meinem Vertreter.
Das mit dem Pickerl (die 2-Jahres-Story bei nicht historischen) kann ich nicht glauben.
Das Pickerl läuft ab, egal ob angemeldet oder stillgelegt, so zumindest meine Meinung.
Aber vielleicht hat ja jemand einen Link auf den Gesetzes-Text wo das anders beschrieben ist.
lg Roland
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devon hat geschrieben:natürlich läuft es ab - aber das ist ja wie gesagt egal wenn das Auto im Winter nur in der privaten Garage steht.
Bei einem Ganzjahresauto funktioniert das ganze nicht.
ok, jetzt habe ich es gecheckt
du machst das Pickerl Anfang Mai, also ein Monat vor dem Prüftermin
dann fährst diese Saison
dann beginnt die zweite Saison in der du das Pickerl überziehst (und nicht machst)
dann beginnt es wieder Anfang Mai mit Pickerl machen...
mit den von Snübe angesprochenen Nachteilen...
lg Roland
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Aber beim Reaktivieren braucht man doch ein aktuelles, gültiges Pickerlgutachten? Zumindest mich quälen sie immer damit. Dann müsste man im Frühling erst Pickerl machen, also die Karre irgendwie (ev. illegal) dorthin befördern, bevor man wieder anmelden kann.
Bin eh schon gespannt im Mai ob die da wieder spinnert werden, da läuft die erste 2-Jahres-Frist vom Dodge bald aus und ich hab noch nie Pickerl machen müssen nach der Typisierung.
Bin eh schon gespannt im Mai ob die da wieder spinnert werden, da läuft die erste 2-Jahres-Frist vom Dodge bald aus und ich hab noch nie Pickerl machen müssen nach der Typisierung.
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Snübe hat geschrieben:Das Problem hierbei ist, dass du die Kiste jedes 2. Jahr mit abgelaufenem Pickerl zur Überprüfung befördern musst und auch wenn es im März/April schon juckt, es nicht einfach möglich ist die Kiste legal zu bewegen.
Genau,deshalb bleibst meine Karre auch bei H.
Kann Jedezeit Losstarten.
Wenn man eine alte Karre Normal EZ Genehmigen will,sind die Auflagen sicher Höher.Und die Ausnahmegenehmigungen Fallen auch alle weg.
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roland-1 hat geschrieben:
ok, jetzt habe ich es gecheckt
du machst das Pickerl Anfang Mai, also ein Monat vor dem Prüftermin
dann fährst diese Saison
dann beginnt die zweite Saison in der du das Pickerl überziehst (und nicht machst)
dann beginnt es wieder Anfang Mai mit Pickerl machen...
mit den von Snübe angesprochenen Nachteilen...
lg Roland
Die erste Ausfahrten im März/April nach der Winterpause sind mir die besten und viel mehr Wert als 50€, so das ist für mich kein Thema.
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Wenn Du die Kennzeichen hinterlegst hast, brauchst Du nur deine Versicherung anrufen, sagst denen das Du zu diesem Datum deine Kennzeichen holen willst und das die bei dieser und jener Zulassungsstelle liegen hast. Die Versicherung ruft an/schickt Fax/Mail und du gehst hin mit deinem Typenschein/Einzelgenehmigung und holst deine Kennzeichen und Zulassungsschein. Zwei Unterschriften fertig.
lg Gus
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Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.
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Corto hat geschrieben:Die erste Ausfahrten im März/April nach der Winterpause sind mir die besten und viel mehr Wert als 50€, so das ist für mich kein Thema.
Mich betrifft es auch nicht, ich habe ja "historisch" eingetragen.
Ich melde meinen aber meistens erst Ende April / Anfang Mai an und nach knapp 6 Monaten wieder ab.
So verfällt das "Winterkennzeichen" nicht und die KFZ-Steuer hält sich halbwegs in Grenzen (270 PS...).
lg
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