Top Chop typisierbar?

Alles rund um US-Cars!

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Beitragvon sascha1982 » Freitag 20. Mai 2016, 09:28

180 original

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Gustavltd
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Beitragvon Gustavltd » Dienstag 24. Mai 2016, 12:32

Und den Biposto gibt es auch mit 190 Pferdchen beim Händler.

Als Privatperson geht das nicht, man braucht ja auch eine Werkstätte die für den Umbau gerade steht.
Mit genug Gutachten kann man alle Eintragen, ob es sich von den Kosten lohnt ist da wieder ein anderes Thema


lg gus
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Beitragvon v8-bernd » Dienstag 31. Mai 2016, 12:35

wir haben das thema mal mit einem zivilgutachter bei einem käfer durchgekaut!

der hat gesagt in Ö keine chance, weil wenn du an der ampel stehst siehst du nicht hin!
haben wir gesagt wir machen ein glasdach rein - nö gilt auch ned !

und wenn ich mit meinem 56er buick an der ampel steh seh ich auch an feuchten dreck, da muß i mi auch immer mitn kopf aufs amaturenbrett legen!

und was macht ma erst bei an sun visor?? :roll:

ich glaub das ist reine sache und verständnis des prüfers!! :wink:
My car isn´t leaking, it´s marking its territory!!

VORSICHT! Nicht in den Abgasstrahl treten!!

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Beitragvon bullitt » Dienstag 31. Mai 2016, 13:09

Wenn man in Österreich nur die Ampeln auf der gegenüberliegenden Kreuzungsseite bauen würden (wie zb in den USA), dann müsste man sich nicht immer das Genick verreissen an der Ampel.. (..und man könnte den Top Chop typisieren)
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Beitragvon ami74 » Dienstag 31. Mai 2016, 13:45

wie ist das eigentlich bei einem chopping mit der fahrgastzelle? wie verhält sich das?
müssen da mehrere fahrzeuge gleichen typs gechoppt werden und dann chrashversuche gemacht werden?
oder wie läuft das?
wie ist das mit der sichtfeldeinschränkung?
sonnenblenden darf man ja auch nur haben wenn das sichtfeld nicht eingeschränkt wird.. siehe LKW

ich habe da absolut keine ahnung!
bitte um gesetzeskonforme aufklärung!
danke!

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Beitragvon Kapitänkurtl » Dienstag 31. Mai 2016, 15:38

Also ich sehe das so.

Fahrzeugkarosserien ob alt oder neu sollten gewisse Festigkeit haben bei Überschlägen. Alles - und das wissen wir - kann man der Fahrgastzelle auch nicht zumuten soviel ist klar.

Wenn nun ein Fahrzeughersteller eine Karosserie baut und die Bauart, Material sowie Materialstärke und Verbindung festlegt für die Massenproduktion, wird auch ein Crash-Test gemacht um zu prüfen ob die Fahrgastzelle den jeweils gültigen Normen und Standards entspricht.

Wenn das passt bekommt der Hersteller quasi die behördliche Genehmigung seine Autos so zu bauen wenn die o.g. Parameter in der Produktion eingehalten werden.

Daher gibt es auch für die Instandsetzung an tragenden Teilen und Rahmen eine Werksvorgabe wo man Teile trennen kann und wie sie mit neuen Teilen wieder zusammengefügt werden dürfen um die Crash-Standards einzuhalten.

Gerade bei Amerikanischen Fahrzeugen sind die Einhaltung der Innenmaße ganz wichtig und werden im Umrisskatalog (Vehicle Kit Information) festgehalten und an einer durchschnittlichen Person gemessen wie z.B. Schulter- Kopffreiheit.

Auch klar das es größere und kleinere gibt. Aber hier geht's um die Produkthaftung. Wenn alles eingehalten wird kannst beim Überschlag wenns einem den Kopf wegreißt, keinen Hersteller klagen er hätte das Auto so bauen müssen das ein Überschlag überlebbar ist!

Wird nun ein serienmäßiges Fahrzeug geändert (Cabrio, Top-Chop, Pickup, etc.) verändert man die Bauweise, das Material, die Maße und vielleicht auch die Verbindung der neuen Teile. Ab dem Zeitpunkt ist der Hersteller mal aussen vor.
Derjenige der das dann genehmigen soll (Prüfer Landesregierung z.B.) garantiert mit seiner Unterschrift dafür das von dem Fahrzeug durch den Umbau keinerlei Schaden entstehen kann, zum einen in der Steifigkeit bei Unfällen aus jeder Richtung, zum anderen das die Sichtverhältnisse, Brandgefahr, elektromagnetische Verträglichkeit uvm. nicht schlecher sind als beim originalen Fahrzeug.

Diese versuchen sich nun mit einem Ziviltechnikergutachten abzusichern oder mit einem Gutachten durch einen SV. Denn dann garantiert dieser mit seiner Unterschrift.

Nun gehen wir mal nicht von einem Überschlag aus sondern von einem Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer der bei grün über die Straße fährt und von einem Top-chop Fahrzeug angestoßen wird.

Jeder halbwegs wiffe Anwalt wird einwenden, das der Autofahrer die rote Ampel sehen hätte können wenn die Windschutzscheibe normal hoch gewesen wäre wie vom Hersteller gebaut. Klar hatten Wagen in den 40ern und 50ern auch so kleine Scheiben aber die hatten eine Genehmigung und dürfen auch heute noch gefahren werden, auch mit den Einschränkungen denn keiner kann GM verklagen das sie die Scheiben zu niedrig gemacht haben und daher der Unfall entstanden ist weil ja so genehmigt.

Beim gechopten Wagen wird der ZVT oder der SV oder der Prüfer der Landesregierung dort stehen und erklären müssen warum er das genehmigt hat oder anders gesagt zu beweisen hat das der Unfall mit gleichem Fahrzeug das unverändert ist ebenfalls zum Unfall geführt hätte.

Ein Gutachten eines Unfallsachverständigen kommt mal ohne weiteres auf ca. 3.500,-- ohne Gerichtsverfahren, Anwaltskosten oder Verurteilung.

Verstehst jetzt was ich meine. Da lehnt sich nicht schnell einer raus und sucht nach einer einordenbaren Ablehnung das nicht zu genehmigen.

Denn eines ist klar - wenn einer in so einem Umbau sein Leben lässt oder einen anderen umfährt, sagt keiner im Anschluß na ja das hätte ihm in einem neuen Auto auch passieren können.....

Denkt mal drüber nach..

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Beitragvon ami74 » Mittwoch 1. Juni 2016, 12:45

danke kurtl, für mich ist das sehr nachvollziehbar und verständlich!
:)

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Beitragvon lagandi » Mittwoch 1. Juni 2016, 12:53

Top Chop is gefährlich :!:

Des macht Fussgängern und Radfahrern z.B. wieder nix, und Ampeln sind über den kameramann am Dach sichtbar:

https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 161375312/


Gute Nacht Österreich :roll:

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Beitragvon albandy » Mittwoch 1. Juni 2016, 13:50

ami74 hat geschrieben:danke kurtl, für mich ist das sehr nachvollziehbar und verständlich!
:)


..und wem das Kapitel vom Kapitän zu lange ist, der liest meinen Absatz am Anfang des Threads. :lol:
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Beitragvon dodge02 » Mittwoch 1. Juni 2016, 15:10

kann ich ja fast alles nachvollziehen was du schreibst kurtl, aber größtenteils trotzdem das typisch österreichische - geht net, hamma net, tuama net - ich bin nur Techniker und kein Zivilgutachter aber ich denk mir, das es in erster Linie auf die Bauform des Autos ankommt - wenn ich einen tragenden Rahmen habe auf dem ein Kastl , welcher Bauart auch immer sitzt sind die Argumente mit der Festigkeit relativ, da der tragenden Teile ohnehin der Rahmen selber ist. Die Karosseriesteifigkeit kann durch einen Überrollbügel sogar stärker als das originale Blechkastl (oder sogar Kunststoff, ging ja früher auch) ausgeführt werden. Das Argument mit der "schlechten Sicht" wird auch bei einem guten Anwalt kaum halten, so lange die STVO bzw KFG eingehalten wird. - Leider sind speziell bei den Landesregierungen nur Sesselpupser die sich den Ar*** warm halten und in erster Linie von nix eine Ahnung haben und vor allem an nix schuld sind und nix entscheiden können (wollen) ....

und das so ein Umbau nur in Zusammenarbeit mit dem Zivilgutachter durchgeführt werden kann/soll setze ich mal voraus - Garagenschweißer die sich grad im Bauhaus ein Gerät kauft haben und das zusammenbrutzeln würde ich auch net unterschreiben....

noch zum Sichtargument - selbst im Falle eines Unfalles ist der Fahrer nicht aus seiner Verantwortung entlassen, weil er eine kleine Scheibe hat - und nachzuweisen das eine gekürzte Scheibe unfallverursachend ist wird sicher net leicht - die LKW Unfälle in letzter Zeit beweisen ja auch das selbst eine erhöhte Sitzposition + Riesenscheibe und 100erde Spiegel rund um die Fahrerkabine die oftmalige Gedankenlosigkeit oder Unachtsamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht kompensieren kann

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