Zolleinstufung DODGE RAM 2500

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Zolleinstufung DODGE RAM 2500

Beitragvon roland-1 » Donnerstag 16. Juni 2016, 14:13

Ich habe das Dokument im Link zufällig bei der Google-Suche "dodge ram höchstzulässiges gesamtgewicht" gefunden.
Darin geht es um die Zolleinstufung eines DODGE RAM 2500 QUAD CAB 4x4 139 WB, Model: BE7L33
Wenn ich das Juristendeutsch richtig gelesen habe (auszugsweise), wurde er als Fahrzeug zur Personenbeförderung eingestuft.
Vielleicht interessiert es jemanden oder vielleicht ist es event. nützlich.

lg

https://findok.bmf.gv.at/findok/resourc ... .1.1.1.pdf
Zitat:
Fahrzeug hauptsächlich zur Personenbeförderung geeignet sei, somit sei der in der Zollanmeldung angegebene Code 8703 mit einem Zollsatz von 10%
Fahrzeug um ein „hauptsächlich zur Beförderung von Gütern geeignetes Fahrzeug“ handle, das in die Tarifposition 8704 21 3100 einzureihen sei (Zollsatz: 22%).

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Beitragvon Fredl » Donnerstag 16. Juni 2016, 14:21

naja
er wird abgemessen, ladefläche länger als 50% radstand ->lkw, kürzer dann pkw.
deswegen wird bei den gen4 mit crewcab da ein wenig getrickst bei der ladefläche wegen paar cm.

nur wenn du ihn als pkw verzollst kannst du ihn nicht als lkw typisieren und dann sind nova und co2 fällig :D

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Beitragvon Gustavltd » Montag 20. Juni 2016, 12:42

Ausserdem steht da auch etwas von Ausstattung. Bei Luxus (Leder, Klima......) wird der Wagen eher als PKW verzollt, bei billig Stoff ohne Klima und Radio eher LKW.

Die Zolleinstufung hat nichts mit der Typisierung zu tun. Für den Besitzer geht es hauptsächlich nur ob Du NOVA und CO2 zahlen mußt.

Es gibt hier aber einen Tread wo es um ein ÖGH Urteil zu so einem Fall geht.

lg Gus
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Beitragvon dodge02 » Montag 20. Juni 2016, 13:25

so weit ich weiß ist das Urteil inzwischen überholt - stammt ja von 2001 - in der Zwischenzeit gibts ja eine EU Richtlinie, die das mit 50% des Radstandes muß Ladefläche sein regelt, seither gibts da eigentlich keinen Spielraum mehr so wie vor der Richtlinie, wo es eben im Ermessen des Beamten lag, wie er dir die Kiste durch den Zoll bringt - war ja auch möglich die Kiste als PKW zu verzollen (niedriger Zollsatz) und als LKW zu typisieren - doppelt gespart - das wurde duch die Richtlinie definitiv beseitigt - NUR wenn die Kiste als LKW N1 verzollt ist , ist er auch NOVA und CO2 Steuer/Abgabe befreit - sonst kann die Kiste typisiert werden wie man möcht, die Steuern/Abgaben sind zu zahlen (ausgenommen Oldtimer - das ist wieder eine andere Geschichte)

Also aufgepasst beim Importieren ...

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Beitragvon roland-1 » Montag 20. Juni 2016, 13:30

hallo Leute!

danke für die Rückmeldungen, ich habe nicht vor, einen Ram zu importieren
ich habe das nur zur Info gepostet

lg Rolnad

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