NOVA und CO2 für Mustang

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dodge02
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NOVA und CO2 für Mustang

Beitragvon dodge02 » Donnerstag 7. Juli 2016, 21:13

weiß jemand wie hoch Nova und CO2 für einen 2006er Mustang 4,6 V8 ist ?

danke im Voraus - ah ja für den Nova Rechner fehlen mir ein paar werte daher die Frage ...

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wur10
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Beitragvon wur10 » Donnerstag 7. Juli 2016, 21:20

EZ in Europa vor 2008? Dann zahlst Du lediglich 16% NOVA ohne CO2-Relevanz.
He made himself so me nothing you nothing out of the dust.

dodge02
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Beitragvon dodge02 » Donnerstag 7. Juli 2016, 21:31

leider nicht, das wär ja fad....direktimport USA

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Beitragvon superbee » Freitag 8. Juli 2016, 07:56

gibts diese nova regelung eigentlich noch wo für jedes jahr das der wagen in der eu gelaufen ist 10% abgezogen wird?

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Gustavltd
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Beitragvon Gustavltd » Freitag 8. Juli 2016, 14:31

Ist 1/8, gibt es noch, hier aber egal.

(2) Für andere Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: (CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 90 Gramm) dividiert durch fünf. Der Höchststeuersatz beträgt 32%. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 250 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 20 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer.
Der maßgebliche CO2-Emissionswert ergibt sich aus dem CO2-Emissionswert des kombinierten Verbrauches laut Typen- bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967 oder der EG-Typengenehmigung.
(3) Die errechneten Steuersätze sind auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden. Die gemäß Abs. 2 errechnete Steuer ist um einen Abzugsposten zu vermindern, wenn kein Bonus gemäß Abs. 5 anzuwenden ist. Im Zeitraum von 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014 beträgt der Abzugsposten für Fahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 450 Euro. Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für alle Fahrzeuge 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 300 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.
(4) Bei Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 2, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt, gilt Folgendes:
1.
Liegt nur ein Kraftstoffverbrauch, aber kein CO2-Emissionswert vor, dann gilt bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch in Liter pro 100 Kilometer vervielfacht mit 25, bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert.
2.
Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vor, wird der CO2-Emissionswert mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen.
Wird vom Antragsteller der entsprechende CO2-Emissionswert oder Kraftstoffverbrauch nachgewiesen, ist dieser heranzuziehen.


lg Gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.

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Beitragvon sascha1982 » Freitag 8. Juli 2016, 14:51

wieso ruft nicht einfach einen an der schon einen typisiert hat?

http://www.gebrauchtwagen.at/ergebnis_s ... t=1&rqst=1

2004er hat 16% Nova und 327g Co2, so mal zur Orientierung

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Beitragvon dodge02 » Freitag 8. Juli 2016, 16:09

danke für den co2 wert, komm ich ja schon mal weiter damit....

anrufen und auf die nerven gehen mach ich nur im Notfall, hier fragen nervt mal keinen, und
wenns wer weiß ist gut ...

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