Abschleppen mit Automatik

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flo1980
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Abschleppen mit Automatik

Beitragvon flo1980 » Mittwoch 3. August 2016, 14:40

Hallo,

eine Frage an die Experten,

habe mir einen Van G20 Bj 83 zum Restaurieren gekauft.

Da er nur bedingt Fahrbereit ist wollte ich ihn mit einer Abschleppstange nach Hause transportieren, aber das sind doch gute 200 km, geht das Überhaupt da ja Automatikgetriebe? Oder ist es sinnvoller auf einem Hänger?
Habe nichts eindeutiges im Internet gefunden das mit weiterhelfen würde.

Bitte um Hilfe. 

Danke

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Beitragvon 518cui » Mittwoch 3. August 2016, 14:41

Anhänger oder Kardanwelle aushängen

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Beitragvon flo1980 » Mittwoch 3. August 2016, 14:44

ok, danke für deine Hilfe.
glaube dann mache ich es mit einem Hänger. :)

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Beitragvon lagandi » Mittwoch 3. August 2016, 14:59

Kardan wär recht schnell draußen, aber bei 200km Fahrt würd ich so und so net lang überlegen. :oops:

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Beitragvon roland-1 » Mittwoch 3. August 2016, 15:20

200 km abschleppen :?:
das wäre mir zu gefährlich und zu stressig
die Beanspruchung für das Zugfahrzeug wäre auch nicht ohne bei einem G20 hinten dran

lg

max. 40 km/h und auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt!

http://www.auto-motor.at/Auto-Service/R ... alten.html

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Beitragvon flo1980 » Mittwoch 3. August 2016, 16:32

ja stimmt, das ist doch zu weit.

Werde mir einen Anhänger mieten und fertig das wird am besten sein.
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Beitragvon Gregor » Mittwoch 3. August 2016, 19:40

Habe ich schon gemacht, von Horn nach Linz mit Schleppgeschirr, absolut Problemlos!
Nur beim Bus den Motor laufen lassen, Automatik war def.
Hatte hinten im Auto einen Kollegen sitzen, der die Blinker bediente und auch mitbremste, auf der Bundessstraße entspannt mit 70.
Gruß
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Beitragvon hier-kommt-kurt » Mittwoch 3. August 2016, 22:40

Wie Gregor schreibt, mit Stange geht es erheblich leichter. Wenn man hinten ein bissi Gas gibt, muss sich das Zugfahrzeug nicht so plagen. Sollte halt kein Golf sein, das glaubt die Rennleitung nie.
Wir haben meist einen K5 Blazer genommen, der merkt das gar nicht, dass da hinten 2 Tonnen dran sind.
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Beitragvon albandy » Mittwoch 3. August 2016, 22:51

Seits mir net bös, aber bei 200km Überstellung, überlege ich nicht, ob ich mir nicht lieber um 30 Euro einen Hänger leihe.
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Beitragvon hier-kommt-kurt » Donnerstag 4. August 2016, 06:58

albandy hat geschrieben:Seits mir net bös, aber bei 200km Überstellung, überlege ich nicht, ob ich mir nicht lieber um 30 Euro einen Hänger leihe.

Das ist gut, wenn man einen CE Schein hast. Der ist aber bei den 30,- nicht dabei, oder?
Und für die anderen geschätzt 90 % die nur einen B haben, kann das ganz schön teuer werden.

Ich persönlich investier meistens die 100 bis 150, je nach Entfernung, und lass es einen Freund mit Abschleppwagen machen. Der weiss, auf was er sich einlässt, und das Geld muss ich halt in Gedanken zum Kaufpreis dazurechnen.
PS: wenn dieser Betrag aus einer Mezzie einen schlechten Kauf macht, kann es eh nicht um viel gehen. Ist aber nur meine Meinung, die Erfahrungswerte habe ich weiter oben geschrieben.
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Beitragvon usa-andi » Donnerstag 4. August 2016, 07:11

Morgen!
Genau aus dem Grund habe ich mir einen Anhänger selbst gekauft und ein dazu passendes Zugfahrzeug! Jede Polizeikontrolle sehe ich entspannter und zwischen 80 und 100 auf der Autobahn samt Ahänger und Suburban als Ladung war auch kein Problem! Und mittlerweile wissen schon einige Freunde dass ich so ziemlich alles transportieren kann was bis knapp 3000 kg schwer ist! Auf die Art und Weise bekomme ich den Kaufpreis vom Anhänger auch zum Teil wieder herein! Nette Grüsse,
Andi

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Beitragvon roland-1 » Donnerstag 4. August 2016, 11:03

usa-andi hat geschrieben:Morgen!
Genau aus dem Grund habe ich mir einen Anhänger selbst gekauft und ein dazu passendes Zugfahrzeug! Jede Polizeikontrolle sehe ich entspannter und zwischen 80 und 100 auf der Autobahn samt Ahänger und Suburban als Ladung war auch kein Problem! Und mittlerweile wissen schon einige Freunde dass ich so ziemlich alles transportieren kann was bis knapp 3000 kg schwer ist! Auf die Art und Weise bekomme ich den Kaufpreis vom Anhänger auch zum Teil wieder herein! Nette Grüsse,
Andi


Es gibt aber auch Leute, die machen das gewerblich, die werden dein Geschäftsmodell nicht so toll finden, da ich mal davon ausgehe, dass du diese Einkünfte nicht versteuerst.
Mich persönlich störts nicht, aber allzu öffentlich würde ich das deshalb nicht herumposaunen :wink:

lg

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Beitragvon albandy » Donnerstag 4. August 2016, 15:04

hier-kommt-kurt hat geschrieben:
albandy hat geschrieben:Seits mir net bös, aber bei 200km Überstellung, überlege ich nicht, ob ich mir nicht lieber um 30 Euro einen Hänger leihe.

Das ist gut, wenn man einen CE Schein hast. Der ist aber bei den 30,- nicht dabei, oder?
Und für die anderen geschätzt 90 % die nur einen B haben, kann das ganz schön teuer werden..


Es gibt mittlerweile auch den E zu B.
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Beitragvon Gregor » Donnerstag 4. August 2016, 15:30

Mit Schleppgeschirr fährt sich der Abschleppwagen wie ein 2 Achs Anhänger mit Achsschenkelenkung, läuft wunderbar nach nur die Lenkradsperre muß auf sein.

Und für 1mal im Jahr oder weniger einen Anhänger kaufen?
Einen Kipper habe ich ja, ist aber für die meisten Autos zu klein und zu hoch.
Auch das ausleihen ist immer so eine Sache, meist ist kein Anhänger in der Gewichtsklasse verfügbar, dann gehts meist auf 2 Tage mit holen und zurückbringen und das sind bei mir auch fast 100 km.

Ich wurde aber auch schon mal mit def. Bezinpumpe in der Nacht ca. 100km auf der Autobahn geschleppt, mit Seil, ist aber sehr anstrengend und stressig.
Gruß
Gregor

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Beitragvon hier-kommt-kurt » Donnerstag 4. August 2016, 20:10

ad E zu B lt. ÖAMTC:

der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen.
Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Achtung: mit Führerscheinen der Klasse B+E, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, dürfen weiterhin Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg gelenkt werden, sofern das Eigengewicht des Anhängers incl. Beladung nicht höher ist als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges; bei einem späteren Austausch des Führerscheindokuments wird dies mit einem Code ("79.06") vermerkt.
Darüber hinausgehend ist eine Lenkberechtigung für die Klasse C1E erforderlich. Klassen C, C1 und D: leichte Anhänger (s.o.)

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Es erfordert schon ein wenig Rechnerei, was jetzt wirklich zulässig ist, also nach meiner Auslegung: Van mit sagen wir 2.000 kg Eigengewicht plus Anhänger der auf 3.000 Gesamt typisiert ist aber selbst 400 hat muss einerseits das Zugfahrzeug 2.400 oder mehr Gesamtgewicht haben (früher hat es dieses x 1.5 für 4x4 Fahrzeuge gegeben?) andererseits auch die AHK 3.000 zulässig haben, damit man legal bleibt? Das wird ohne Brückenwaage bei einer simplen Kontrolle nicht zu verifizieren sein.
Ich schätze, das geht mit neueren Fahrzeugen nicht mehr, ausser vielleicht irgendwelchen F350 oder so. Und da sind wir schon wieder beim C-Schein wg. des Gesamtgewichts, ausser er ist abgelastet.
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