35x12.5x17 Typisierung

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Re: 35x12.5x17 Typisierung

Beitragvon wur10 » Dienstag 22. November 2016, 08:41

Silveradoracer kann Dir bestimmt helfen.
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Re: 35x12.5x17 Typisierung

Beitragvon tobi » Dienstag 22. November 2016, 10:20

Das würde mich auch mal interessieren, wie läuft sowas ab, wenn man sich zB. neue Räder eintragen lassen will? Montiert man sich die einfach und lässt die danach checken oder wie läuft das ab?

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Re: 35x12.5x17 Typisierung

Beitragvon superbee » Dienstag 22. November 2016, 10:52

Wenn sie kein Prüfzeichen haben müssen sie glaub ich mit SV Gutachten eingetragen werden (bei der Landesprüfstelle), da muss man auch hinfahren dafür. Wartezeit in Wien waren damals als ich dort war rund 3 Monate.

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Beitragvon SilveradoRacer » Donnerstag 24. November 2016, 08:27

wie schon geschrieben .. Nur reifen wäre eine einfachere Änderung wenns vom reifenhersteller eine freigabe gäbe das man die auf die Dimension der originalen felgen montieren darf. allerdings gibt's für deine felgen keine unterlagen somit muss ein ziviltechniker ein gutachten erstellen über die Felgen in Kombination mit den reifen / Radabdeckung / Spurweitenänderung / Abrollumfang / Höhenänderung / Tachoangleich. vorrausgesetzt die notwendigen Daten wie Traglast / Dimension / Hersteller / ET sind eingestanzt oder eingegossen. Zusammen mit einem nachweis der korrekten lichteinstellung (da minimale höherlegung) und deinem Fahrzeug also ab zum zvi und dieses gutachten erstellen lassen. damit dann Termin bei der Landesregierung (Landesfahrzeugprüfstelle) machen und eintragen lassen.

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LG Tom


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Re: 35x12.5x17 Typisierung

Beitragvon Trockenschwimmer » Samstag 26. November 2016, 19:40

Nur ists bei ihm nicht nur das er Reifen eingetragen bekommt, sondern er hat ja auch andere Felgen drauf als Serie. Ausserdem ist er auch höher gelegt worden. Allein schon weil er Reifen und Felgen verändert hat, reicht die simple Eintragung bei der Landesregierung nicht. Es muss ein Gesamtgutachten für alle veränderten Komponenten erstellt werden. Entweder macht der TÜV Wien das Gutachten, oder eben ein Ziviltechniker. Der TüV wie der Ziviltechniker können im eigenen Ermessen Teile, die evtl. kein E-Prüfzeichen (ausser Leuchtmittel) freigeben und bekommen eine Nummer vergeben, die dann so eingetragen wird.
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