Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon janoschxy » Montag 15. Januar 2018, 06:50

hier-kommt-kurt hat geschrieben:Nein, das rote Pickerl nur für historisch genehmigte Fahrzeuge, es geht ja auch darum, dass diese in Zukunft von eventuellen Fahrverboten vielleicht ausgenommen sind und dass die Renleitung das auf den ersten Blick erkennen kann.


wenn sie mit dem roten pickerl unser alteisen auf den ersten blick unterscheidbar machen wollen, um ausnahmeregelungen vorzubereiten, dann steigt meine hoffnung dass die kommenden klimaschutz maßnahmen uns nicht so hart treffen werden
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon bullitt » Montag 15. Januar 2018, 12:25

Hier ist der Erlass zu den Änderungen:

http://www.austria-motor-veterans.at/PD ... 1_2018.pdf
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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon superbee » Montag 15. Januar 2018, 13:04

Interessanter Erlass, das wird in der Praxis ganz witzig werden.

Klar ist, es darf nicht mehr als 120 Tage im Jahr gefahren werden. Wenn ich im April 2018 zum Pickerl fahre dann wäre das Tag 1 im Jahr 2018.
Wenn ich im April 2020 wieder zum Pickerl fahre, dürfte mE wieder nur Jänner bis April 2020 kontrolliert werden, da der Durchrechnungszeitraum wohl das Kalenderjahr ist(+das ganze Kalenderjahr 2019).

Interessant wird es zB für Leute die bis dato kein Fahrtenbuch oder nur sporadisch geführt haben, wichtiger Hinweis für alle die einen lustigen Prüfer erwischen:
Der Durchrechnungszeitraum ist mE ein Kalenderjahr. (Muss mal schauen ob es da was handfestes gibt)
Wenn ich mein Fahrtenbuch aus den letzten Jahren zufällig verloren habe ist das wohl Pech für den Prüfer, da es den Zusatz dass das Fahrtenbuch drei Jahre aufzubewahren ist erst seit 1.1.2018 in §34 Abs 4 gibt, davor statuierte dieser keine Aufbewahrungspflicht.

Ganz generell zur Frage ob das Theater auch für Fahrzeuge ohne den Vermerk "historisch" gilt (zb alter Typenschein)...Meines Erachtens nicht und zwar weil der Erlass auf die Definition des §2 Abs 1 Z43 abstellt (der zwar nicht auf die Eintragung abstellt) allerdings voraussetzt dass das Fahrzeug erhaltungswürdig ist und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt ist.
Ein alter Typenschein trifft zu beiden Kriterien keine Aussage.

Freu mich auf Erfahrungsberichte vom Prüfer nebenan bzw über Erläuterungen die an die Prüfstellen ausgegeben werden.

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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon hier-kommt-kurt » Montag 15. Januar 2018, 13:14

Definitiv nicht. Altes Auto ist nicht gleich historisch.
Aber es blühen die Verschwörungstheorien.
Fakt ist, auch wenn manche Regelung vernünftig und kundenfreundlich erscheint, mittel- bis langfristig zielt alles darauf ab, dass man prinzipiell alte Autos von der Strasse bringt.
Ich vermute, es wird bald die Bestimmung kommen, dass man neben einem allfälligen historischen Fahrzeuges auch ein *normales* haben muss. Sonst könnt ich ja 3 historische auf Wechsel zusammenmelden ..... Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon V8Cowboy » Montag 15. Januar 2018, 13:20

Mal ehrlich, wo seht ihr ein Problem bei den 120 Tagen? Da fahren manche mit dem Daily weniger.
Ich komm wenn es wirklich gut läuft auf vielleicht 20 Tage im Jahr. Insofern kann der Prüfer gerne die zwei, drei Seiten im Fahrtenbuch durchblättern..
Kritischer sehe ich den Typenschein, bzw dass sich manche Werkstätten einfach weigern historische zu begutachten.

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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon superbee » Montag 15. Januar 2018, 13:31

V8Cowboy hat geschrieben:Mal ehrlich, wo seht ihr ein Problem bei den 120 Tagen? Da fahren manche mit dem Daily weniger.
Ich komm wenn es wirklich gut läuft auf vielleicht 20 Tage im Jahr. Insofern kann der Prüfer gerne die zwei, drei Seiten im Fahrtenbuch durchblättern..
Kritischer sehe ich den Typenschein, bzw dass sich manche Werkstätten einfach weigern historische zu begutachten.



Ich bin der letzte der den 120 Tagen nahe kommt...

Ich wüsste nicht weshalb sich eine Werkstatt weigern könnte ein historisches Fahrzeug zu begutachten, das sind beliehene Unternehmen im Bezug auf die §57a Untersuchung...

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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon bullitt » Montag 15. Januar 2018, 14:29

Laut der Info hier (Seite 5): http://www.austria-motor-veterans.at/PD ... hrzeug.pdf
Die Überprüfung kann (siehe Mängelkatalog Pkt. 6.1.3.) abgelehnt werden, wenn

a) Papiere und Fahrzeug nicht übereinstimmen
b) ein anderer Motor eingebaut oder der Motor verändert wurde
c) dem Prüfer für Exoten die notwendigen Daten, Prüfgeräte oder Kenntnisse fehlen
d) schwere Mängel wahrscheinlich nur durch Zerlegung belegt werden können

Punkt c) kann ich bei Oldtimern immer einwerfen.. ("kenn mich bei den alten Kraxn net aus"). Warum sollt eine Pickerlwerkstatt ein Risiko eingehen und ein positives Gutachten erstellen, wenn irgendein Zweifel aufkommen könnte? Verdienen tun sie am Pickerlmachen net wirklich was.
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon hier-kommt-kurt » Montag 15. Januar 2018, 20:21

Ja klar, wenn im Caddy ein Mercedes-Diesel werkt, fällt das dem Dümmsten auf. Aber in den Grundlagen zur §57a steht explizit *ohne Zerlegungsarbeiten*. Also wenn der 350 Chevy in Wirklichkeit ein 383 ist, dann gibts zwar 2 Stellen, wo man es entweder sofort oder nach Abnahme eines kleinen Deckels sieht, aber die Werkstätte kann immer sagen, zum Zeitpunkt der Überprüfung hat es gepasst. Und es wird sich wieder die Spreu vom Weizen trennen. Einigen wenigen Werkstätten wird irgendwann mal die Lizent entzogen werden, einige wenige werden das Geschäft einfach auslassen, und einige werden diese Nische eben bedienen. Ich fahr mit meinem Olds auch nicht zum Wiesenthal, obwohl der auch für andere Marken Pickerl macht.
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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon roland-1 » Dienstag 16. Januar 2018, 10:25

hier-kommt-kurt hat geschrieben:Aber es blühen die Verschwörungstheorien.
...
Ich vermute, es wird bald die Bestimmung kommen, dass man neben einem allfälligen historischen Fahrzeuges auch ein *normales* haben muss. Sonst könnt ich ja 3 historische auf Wechsel zusammenmelden ..... Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

ja eh bei dir auch :wink: :lol:

Ich denke, es wird sich nicht viel ändern. Es wird halt geschaut werden, ob ein Fahrtenbuch geführt wird. Und wer tatsächlich ein Problem mit den 120 Tagen haben sollte, wird wohl auch dafür eine Lösung finden, es wird ja kein Bewegungsprofil als Bestätigung gefordert, ich denke ihr wisst was ich meine ;-)

Ein falscher Motor oder nicht typisierte Umbauten waren ja auch bisher ein Mangel. Es wird halt immer Prüfer geben, die hier genauer schauen und andere eben weniger genau.

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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon Gustavltd » Dienstag 16. Januar 2018, 12:38

Wie schaut das aus mit Punkt 3.
Theorie: Ich habe einen Wagen importiert, und diesen historisch genehmigen wegen diverser Ausnahmen (Abgas, Gurte, Licht....ihr wisst schon was) jetzt fahre ich tatsächlich mehr als 120 Tage im Jahr (weil ich für den Mini leichter einen Parkplatz bei der Firma bekomme, weil der Pickup der einzige Wagen ist der den 3,5t Anhänger ziehen darf,.......) ich fahre zum LH und lasse "Historisch" streichen. Damit habe ich legal einen alten Wagen der neu in Österreich ist und trotzdem alles aktuell verbotene darf???

Punkt 2 sehe ich anders. Kennzeichen am 29.4 geholt, erster Eintrag im Fahrtenbuch 1.Mai. am 20.5 fahr zur §57a Überprüfung und damit der zweite Eintrag. Also ist der Wagen für mich erst zwei Tage gefahren im Jahr. Ob der jetzt noch 5 Tage oder 200 im Jahre fährt kann ich als Prüfer nicht feststellen.


lg Gus
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon V8Cowboy » Dienstag 16. Januar 2018, 13:08

Ich hatte die gleiche Überlegung zu Punkt 3 wie du, denke aber, dass es nicht so "leicht" sein wird. Vielleicht mal die ersten Erfahrungsberichte bzw. Urteile (was auch immer) abwarten.

Zu deinem zweiten - ich nehme an fiktiven - Punkt: wenn du das Kennzeichen erst frisch geholt hast gehe ich davon aus, dass er erst frisch typisiert ist.. also wirst du nicht am 20.5 zum Pickerl müssen ;) Ich glaub man wird eher die Zeiträume zwischen den Hauptfälligkeitsmonaten der Überprüfung heranziehen, also zB 5/2017 bis 4/2019. Damit kann man auch abdecken wenn man vier Monate später zum Pickerl fährt, zählt halt schon zum nächsten Zeitraum. Ein Monat vorher ist blöd... wird aber praktisch nicht ins Gewicht fallen. Wer weiß, alles Spekulation. :)

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Beitragvon roland-1 » Dienstag 16. Januar 2018, 13:22

@ Gustavltd
meine Meinung dazu, ohne Gewähr, wie es so schön heißt

Pkt.3: ja, aber wenn dann z.B. ein Fahrverbot kommt oder sonst irgendeine Gesetzesänderung dann war es das mit deinem Fahrzeug, wenn nur die historischen ausgenommen sind. Ob es dann wieder als historisch genehmigbar ist, keine Ahnung.

Pkt.2: würde ich so interpretieren: Tag der Überprüfung - 365 Tage ist der Start des Durchrechnungszeitraums (also das an diesem Tag tatsächlich vergangene Jahr).

lg Roland

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