Abbiegen bei Rot im Regierungsprogramm

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Abbiegen bei Rot im Regierungsprogramm

Beitragvon Trockenschwimmer » Donnerstag 25. Januar 2018, 12:04

V8Cowboy hat geschrieben:Ein Passus von der Seite der DSB:
Reisedokumentationen und Actioncams?

Das Anfertigen von Videos für ausschließlich private Zwecke (§ 45 DSG 2000, z. B. auch zur Dokumentation von Reisen) fällt nach Ansicht der Datenschutzbehörde nicht unter den Begriff der Videoüberwachung. Solche Bilddatenverarbeitung ist ohne Meldung und Registrierung möglich. Die Übermittlung solcher Bilder (also auch der Upload auf Youtube oder ähnlichen sozialen Netzwerken) ist nur mit Zustimmung aller identifizierbaren Betroffenen erlaubt.


Also Definitionssache bzw zweckgebunden? Wenn du ne Dashcam betreibst um gerade Unfälle etc. zu dokumentieren ist es nicht erlaubt. Dokumentierst du nur die "Action" am Arbeitsweg oder erstellst ein sonniges Sonntagsausflugsvideo für die Familien-TVThek, die du natürlich "nur privat" verwendest, ist es erlaubt? Ok, zufälllig ist mir bei meinem Sonntagsausflug einer reingedonnert...? :?: :|

Schön langsam könnte ich mir vorstellen, dass da ein guter Anwalt durchaus was Verwertbares daraus machen kann.


Das sicher, es muss sich nur wer finden, der gegen diese Windmühlen des etablierten Systems ankämpfen will. Er kann sich sein Geld ja auch leichter verdienen... :roll:
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Abbiegen bei Rot im Regierungsprogramm

Beitragvon superbee » Donnerstag 25. Januar 2018, 12:23

Trockenschwimmer hat geschrieben:
superbee hat geschrieben:
roland-1 hat geschrieben:Ein Einbrecher verklagt sein Opfer wegen einer Video-Überwachung. Und bekommt Recht!
https://www.advopedia.ch/news/kurios/pe ... rundstueck


Und zwar vollkommen zu Recht. Was daran kurios sein soll leuchtet mir nicht ein. Sein eigenes Grundstück darf er eh überwachen, nur nicht den öffentlichen Raum. Und der Einbruch bleibt so und so strafbar.


Nun - genau das ist ja das Kuriose. Denn eigentlich sollte das mindeste sein, das ich mein Eigengrund (eh klar) und wenigstens die unmittelbare Umgebung meines Besitzes überwachen darf. Es reicht ja schon ein paar Zentimeter des Gehsteiges mit zu filmen, was ja meist anders gar nicht möglich ist um die Außenhaut seines Besitzes effizient zu überwachen. Das, mit Verlaub, ist absoluter Schwachsinn und spielt lediglich Tätern in die Hand. Solche eigenartige Gesetze und deren ebenso sonderbare Rechtsprechung ist ein Produkt der letzten 20/25 Jahre Politik. Es wurde mehr Täterschutz als Opferschutz betrieben. Als rechtschaffender Bürger bleibt dein Recht auf Freiheit und Unversehrtheit in vielen Fällen dank sonderbarer Gesetze und Rechtsprechung oft auf der Strecke und Kriminelle haben damit gewonnen. Denn, die Strafen für Kriminelle sind ebenso lächerlich wie absurd.


Der Bürger ist glücklicherweise primär Rechtsunterworfener und nicht Rechtsschaffender.

Einbruch in eine Wohnstätte ist nach §129 Abs 2 StGB bereits ein qualifiziertes Delikt und hat einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahren, das ist wohl ok.
Die unmittelbare Umgebung? Das wäre mal ein toller Gesetzesbegriff. Der öffentliche Raum darf nunmal nur vom Staat überwacht werden und nicht von jedermann.
Dein Recht auf Freiheit endet unter Umständen eben dort wo die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte deiner Mitmenschen beginnen, soll heißen deine Nachbarin will am Gehsteig vor deinem Haus in der Nase bohren oder den Milchmann küssen ohne dass sie jemand dabei filmt- das ist nunmal ihr Recht.

Abgesehen davon, es gibt im österreichischen Strafrecht kein Verwertungsverbot für derartige Videoaufnahmen, ihre Verwertung wird den Täter also nicht schützen, sondern sofern zweckdienlich, belasten- wenn auf dem Überwachungsvideo die Nachbarin am Gehsteig (öffentlicher Raum)zu sehen ist dann verletzt du damit ihre Rechte. Das steht dann auf einem anderen Blatt.

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