Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

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Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon albandy » Montag 14. Mai 2018, 09:22

Da es schon einen Pickerlthread, allerdings auf Oldies bezogen, gibt, hier nun ein allgemeiner Thread.

Für mich auf den ersten Blick ungut zu werten, ist die Sache mit dem geänderten, btw. nicht mehr vorhandenen Überziehungsrahmen für Lkw.

Weiters die mögliche Kennzeichenabnahme bei Feststellung eines schweren Mangels. Im ersten Moment klingt es nicht unvernünftig..wer jedoch schon das eine oder andere Mal den Kopf geschüttelt hat, bei dem was oftmals als schwerer Mangel eingestuft wird, sieht sicherlich schwerwiegende und problematische Entwicklungen auf einen zukommen.

Persönliche Anekdote, mir wurde kürzlich eine minimal angerostete Bremsleitung als schwerer Mangel attestiert. Nach ein wenig abbürsten mit der Drahtbürste und dem einstreichen mit einem Rostschutzmittel, war diese wie neu und wurde anstandslos begutachtet. Noch dazu war dieses Vorkomnis bei einem weitgehend rostfreien Fahrzeug.
Man stelle sich vor, der läßt einem die KZ wegen einer solchen Lapalie abmontieren....ich spinne diese Szene bewußt nicht weiter, da mir eventuell eine etwas unfletige Ausdrucksweise in den Sinn käme...

Wie seht ihr das?

https://www.kleinezeitung.at/auto/54233 ... tor=CS1-15
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Re: Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon grant » Montag 14. Mai 2018, 09:31

man fragt sich immer wieder, welche praxisfremden Vollidi**** auf solche Regelungen kommen.
Dürften wohl welche sein, die mit durch Steuergeld finanzierten Neuwagen durch die Gegend fahren / gefahren werden...

btw: bei einem ÖAMTC-Stützpunkt war ein verschmutzter Luftfilter Grund für einen "schweren Mangel"....
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Re: Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon albandy » Montag 14. Mai 2018, 09:41

In der Praxis sieht es so aus, dass die KZ Abnahme nicht sofort erfolgt, sondern nach einer schriftlichen Zusendung, der Behörde und ab wann erlischt vorübergehend die Zulassung und somit die Versicherung...mit Verlassen der Werkstatt...habe ich das richtig interprediert?
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Re: Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon albandy » Montag 14. Mai 2018, 09:43

@Grant...mit Öamtc Überprüfungen hatte ich auch schon ähnliche Erfahrungen gesammelt...teilweise ein Witz, was dort veranstaltet wird.
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Re: Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon hier-kommt-kurt » Montag 14. Mai 2018, 12:33

Es scheint hauptsächlich darum zu gehen, neue Fahrzeuge zu verkaufen. Da verdient der Staat ja am meisten, und auch die Versicherungen (Vollkasko). Bei alten Autos, die hauptsächlich vom Besitzer repariert/gewartet werden, ist ja kein Geschäft zu machen. Bei entsprechender Auslegung ist alles ein schwerer Mangel.
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Re: Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon piperman » Montag 14. Mai 2018, 16:12

Naja, es wird schon viel selber repariert bei alten Autos, aber die unzähligen Verschleißteile usw. zahlen wir ja auch, da kommt ja auch genug Geld rein.
Und in Ö gibts ja genug Old/Youngtimer.

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Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon simonB. » Montag 14. Mai 2018, 19:59

gestern beim öamtc mit dem berlingo: loch im auspuff, aber NACH dem schalldämpfer am letzen stück wos eigentlich sch... egal is, weils deswegen weder lauter noch sonstwas wird----> schwerer mangel!? :shock: ist ein böser turbodiesel, muss man dazusagen.
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Beitragvon albandy » Montag 14. Mai 2018, 20:29

Neu für alle der Wiederkehrenden Begutachtung unterliegenden Fahrzeuge ist, dass ein Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Wird ein Mangel festgestellt, bei dem sogar Gefahr in Verzug besteht, kann die Behörde die Zulassung des Fahrzeuges aufheben.

https://www.wko.at/service/verkehr-betr ... hafft.html

gibts irgendwo eine Definition von "schwerer Mangel" und "Gefahr in Verzug" ?!
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Re: Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon grant » Montag 14. Mai 2018, 20:48

OK, nicht funktionierende Bremsen und ähnliches ist klar, aber oft kommt "schwerer Mangel" oder nicht wahrscheinlich auf den Blasendruck des Prüfers an....
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Beitragvon Gustavltd » Montag 14. Mai 2018, 22:08

gibts irgendwo eine Definition von "schwerer Mangel" und "Gefahr in Verzug" ?!


Ja, steht im Mängelkatalog und der Prüfstellenverordnung

lg gus
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Beitragvon albandy » Montag 14. Mai 2018, 22:22

Gustavltd hat geschrieben:
gibts irgendwo eine Definition von "schwerer Mangel" und "Gefahr in Verzug" ?!


Ja, steht im Mängelkatalog und der Prüfstellenverordnung

lg gus


Danke. Und kommt man da auch als Privatperson ran, ohne mit dem Prüfer zu pennen? :D
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Beitragvon magnum 6,2 » Dienstag 15. Mai 2018, 16:22

War mit meinen Olds beim Arbö "schwerer Mangel" Scheinwerfereinstellung fällt als a darunter , ich vermute da er sonst nichts gravierendes gefunden hat nach 1,5 Std teilweise zu 2. gesucht. Hat er das schon reingeschrieben und gleichzeitig mit behoben markiert. obwohl die Einstellung gepasst hat.Nur Alibihalber a bisal rumgefummelt. Naujo...........
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Beitragvon albandy » Dienstag 15. Mai 2018, 18:58

Zu mir hat auch mal einer wortwörtlich gemeint, nachdem er nix gefunden hat an meiner alten chevy Möhre..."irgendwas muß ich reinschreiben" :vogel: :Nix:
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Re: Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon Gregor » Dienstag 15. Mai 2018, 19:26

Nachdem schon ein leerer Wasserbehälter von Scheibenwaschanlage als schwerer Mangel gilt, wäre spannend, ob da auch Gefahr in Verzug ist?
Wie immer, man kann überall übertreiben. Zu den Autofahrerclubs fahre ich schon lange nicht mehr, habe vor zig Jahren mal dort Überprüfung machen wollen, da kam der drauf das Lenkrad mit Meßschieber zu messen, war um ein paar mm zu klein.
Darauf sagte ich denen die Meinung und bin ausgetreten.

Ich habe jetzt mit 2 Autos Pickerl gemacht, bei meiner Stammwerkstatt, da war keine Rede von neuen Regelungen oder Änderungen.
Gruß
Gregor

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Re: Pickerl Änderungen ab Mai 2018 - Teil 2 (allgemein)

Beitragvon magnum 6,2 » Dienstag 15. Mai 2018, 23:40

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