Hallo,
und gleich meine erste Frage. Ich habe mich schon etwas über Felgen informiert, Lochkreis, Backspacing etc. sind eigentlich klar.
Aber was heisst eigentlich 15 x 6 ? 15 Zoll Durchmesser und 6 Zoll breit oder?
Auf meinem Auto sind 215 er Reifen, 6 Zoll sind ca. 150mm - also einige cm Unterschied?
Habe ich da einen Denkfehler oder ist das so richtig?
Gruss
Ingo
Felgen 15 x 6 was ist das "x6"
Moderator: superbee
- ThxDex
- Pony Driver
- Beiträge: 220
- Registriert: Sonntag 13. Februar 2005, 18:58
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Vorarlberg
-
- Street Machine
- Beiträge: 565
- Registriert: Donnerstag 13. Januar 2005, 00:05
- Barvermögen: Gesperrt
hallo!
Felgenabmessungen- und bezeichnungen sind genormt. Die Felgenbezeichnung wird vom Hersteller in jedes Rad eingeschlagen. Sie besteht grundsätzlich aus 2 Maßen..der Maulweite in Zoll und dem Felgendurchmesser in Zoll. Beide Maße werden bei Tiefbettfelgen durch ein "x", bei mehrteiligen Felgen durch ein "-" getrennt. Felgendurchmesser ist - glaub ich - klar...Maulweite ist der Abstand von Felgenhorn zu Felgenhorn innen gemessen...
Kennbuchstaben nach der Maulweite bezeichnen die Form des Felgenhornes, Kennbuchstaben nach dem Felgendurchmesser geben Auskunft über die Felgenart.
Beispiel1: 6 J x 15 H Tiefbettfelge;
Maulweite 6"
Felgendurchmesser 15"
J ist der Kennbuchstabe für die Abmessungen des Felgenhornes
H bedeutet,das die Felge einen Hump auf der Außenschulter besitzt
x ist die Bezeichnung für eine Tiefbettfelge
Beispiel 2: 8,5 - 20 Schrägschulterfelge
Maulweite 8,5"
Felgendurchmesser 20"
- ist die Bezeichnung für eine Schrägschulterfelge
ein Hump ist übrigens eine rundumlaufende Erhöhung auf der Felgenschulter...er verhindert,das der Reifenwulst bei schneller Kurvenfahrt durch die großen Seitenkräfte von der Felgenschulter ins Tiefbett gedrückt wird, wodurch beim schlauchlosen Reifen schlagartig die Luft entweichen würde.
ich hab momentan keinen Link bei der Hand...aber ich mach mich schlau!!!
gruß...michi..
Felgenabmessungen- und bezeichnungen sind genormt. Die Felgenbezeichnung wird vom Hersteller in jedes Rad eingeschlagen. Sie besteht grundsätzlich aus 2 Maßen..der Maulweite in Zoll und dem Felgendurchmesser in Zoll. Beide Maße werden bei Tiefbettfelgen durch ein "x", bei mehrteiligen Felgen durch ein "-" getrennt. Felgendurchmesser ist - glaub ich - klar...Maulweite ist der Abstand von Felgenhorn zu Felgenhorn innen gemessen...
Kennbuchstaben nach der Maulweite bezeichnen die Form des Felgenhornes, Kennbuchstaben nach dem Felgendurchmesser geben Auskunft über die Felgenart.
Beispiel1: 6 J x 15 H Tiefbettfelge;
Maulweite 6"
Felgendurchmesser 15"
J ist der Kennbuchstabe für die Abmessungen des Felgenhornes
H bedeutet,das die Felge einen Hump auf der Außenschulter besitzt
x ist die Bezeichnung für eine Tiefbettfelge
Beispiel 2: 8,5 - 20 Schrägschulterfelge
Maulweite 8,5"
Felgendurchmesser 20"
- ist die Bezeichnung für eine Schrägschulterfelge
ein Hump ist übrigens eine rundumlaufende Erhöhung auf der Felgenschulter...er verhindert,das der Reifenwulst bei schneller Kurvenfahrt durch die großen Seitenkräfte von der Felgenschulter ins Tiefbett gedrückt wird, wodurch beim schlauchlosen Reifen schlagartig die Luft entweichen würde.
ich hab momentan keinen Link bei der Hand...aber ich mach mich schlau!!!
gruß...michi..
- Chevy Peter
- Pro Stock
- Beiträge: 1879
- Registriert: Montag 25. Oktober 2004, 23:04
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
-
- Street Machine
- Beiträge: 565
- Registriert: Donnerstag 13. Januar 2005, 00:05
- Barvermögen: Gesperrt
ich hab jetzt doch was anschauliches gefunden für dich!!!
http://www.s3-freak.de/Technik/Felgen.html
gruß...michi..
http://www.s3-freak.de/Technik/Felgen.html
gruß...michi..
-
- Barvermögen: Gesperrt
- Tom
- Founder
- Beiträge: 6292
- Registriert: Donnerstag 8. Januar 2004, 22:49
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Lower Austria
- Kontaktdaten:
ich hab da auch einen, vielleicht "helped" ja der ...
http://www.longstonetyres.co.uk/help.php
http://www.longstonetyres.co.uk/help.php
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid!
-
- Street Machine
- Beiträge: 565
- Registriert: Donnerstag 13. Januar 2005, 00:05
- Barvermögen: Gesperrt
http://www.vroe.at/docudb/psfile/doc/35/reifen3ea795d286601.pdf
ich glaub da ist Info genug drin....und gültig für Österreich!!!
viel spaß beim lesen..michi..
@ driver noch mal....also was für Reifen auf was für eine Felge darf..steht dezidiert nirgends drin...nur allgemein gehalten folgendes...
BESONDERE AUSFÜHRUNGEN BEI
UMRÜSTUNG VON RÄDERN UND REIFEN
Bei Umrüstung von Fahrzeugen hinsichtlich der Räder und
Reifen sind nachstehende Punkte zu beachten:
? Die verwendeten Räder müssen ausreichende Betriebsfestigkeit
aufweisen (Nachweis durch Gutachten).
? Die verwendeten Reifen müssen über eine Bauartgenehmigung
verfügen (E-Prüfzeichen).
? Bei Spurweitenänderung von mehr als +2% ist der
Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit durch den-
Fahrzeughersteller zu erbringen (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
? Bei der Reifenumrüstung ist gegenüber dem Abrollumfang
der Erstausrüstungs-Serienreifen eine nur beschränkte
Abweichung zum Abrollumfang der Umrüstreifen
erlaubt und zwar:
-2,5% bis +1,5% bei PKW-Reifen bzw.
-2,0% bis +2,0% bei NFZ-Reifen.
Liegt die Abweichung außerhalb der angeführten Bereiche,
ist der Nachweis einer Tachometer-Angleichung
zu erbringen. Davon wird fallweise Abstand genommen,
wenn eine bestimmte Tachovoreilung bei der Prüfung
festgestellt wird.
...und jetzt der Kernsatz....
? Freigabe des Reifenherstellers bei Verwendung von
Rädern, deren Felgenbreite außerhalb der für die jeweilige
Reifengröße vorgegebenen Dimension liegt. Wegen
fehlender Harmonisierung von Leichtmetallfelgen kann
es zu Problemen kommen.
ich hoff damit kannst was anfangen!!
gruß...michi..
ich glaub da ist Info genug drin....und gültig für Österreich!!!
viel spaß beim lesen..michi..
@ driver noch mal....also was für Reifen auf was für eine Felge darf..steht dezidiert nirgends drin...nur allgemein gehalten folgendes...
BESONDERE AUSFÜHRUNGEN BEI
UMRÜSTUNG VON RÄDERN UND REIFEN
Bei Umrüstung von Fahrzeugen hinsichtlich der Räder und
Reifen sind nachstehende Punkte zu beachten:
? Die verwendeten Räder müssen ausreichende Betriebsfestigkeit
aufweisen (Nachweis durch Gutachten).
? Die verwendeten Reifen müssen über eine Bauartgenehmigung
verfügen (E-Prüfzeichen).
? Bei Spurweitenänderung von mehr als +2% ist der
Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit durch den-
Fahrzeughersteller zu erbringen (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
? Bei der Reifenumrüstung ist gegenüber dem Abrollumfang
der Erstausrüstungs-Serienreifen eine nur beschränkte
Abweichung zum Abrollumfang der Umrüstreifen
erlaubt und zwar:
-2,5% bis +1,5% bei PKW-Reifen bzw.
-2,0% bis +2,0% bei NFZ-Reifen.
Liegt die Abweichung außerhalb der angeführten Bereiche,
ist der Nachweis einer Tachometer-Angleichung
zu erbringen. Davon wird fallweise Abstand genommen,
wenn eine bestimmte Tachovoreilung bei der Prüfung
festgestellt wird.
...und jetzt der Kernsatz....
? Freigabe des Reifenherstellers bei Verwendung von
Rädern, deren Felgenbreite außerhalb der für die jeweilige
Reifengröße vorgegebenen Dimension liegt. Wegen
fehlender Harmonisierung von Leichtmetallfelgen kann
es zu Problemen kommen.
ich hoff damit kannst was anfangen!!
gruß...michi..
- ThxDex
- Pony Driver
- Beiträge: 220
- Registriert: Sonntag 13. Februar 2005, 18:58
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Vorarlberg
Felgen
... danke für die vielen Infos. Mal schauen ob ich mir neue Felgen für den Cadillac leisten werde.
Ich habe mittlerweile auch gesehen, dass man beim Reifenhersteller nachschauen kann bis zu welcher Breite ein Reifen spezifiziert ist. Ich könnte meine Cooper Reifen z.b. von 5,5 bis 7 Zoll verwenden.
Gruss
Ingo
Ich habe mittlerweile auch gesehen, dass man beim Reifenhersteller nachschauen kann bis zu welcher Breite ein Reifen spezifiziert ist. Ich könnte meine Cooper Reifen z.b. von 5,5 bis 7 Zoll verwenden.
Gruss
Ingo
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste