Auto stillegen/abstellen
Moderator: superbee
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Auto stillegen/abstellen
Ich lege den Mustang im Winter still (Kennzeichentrennung) und im Sommer läuft er auf Wechselkennzeichen mit dem Alltagsauto mit.
Dabei muss ich sowohl beim Stilllegen als auch beim Wiedereingliedern ins Wechselkennzeichen das Pickerl-Gutachten vorlegen.
Ist aber für mich nachvollziehbar, den der Mustang bekommt ja dabei halbjährlich ein neues Pickerl gestanzt (fürs "Winterkennzeichen",
das bei der Zulassungsstelle liegt und dann eben wieder fürs Wechselkennzeichen).
Sicherheitshalber nehme ich das Gutachten vom Alltagsauto auch gleich mit, ist ja kein Problem. Mit dem Ablaufen des Pickerls beim Mustang habe ich kein Problem, das ist bei mir im August gelocht soweit ich jetzt weiß, auf alle Fälle irgendwann im Sommer.
lg
Dabei muss ich sowohl beim Stilllegen als auch beim Wiedereingliedern ins Wechselkennzeichen das Pickerl-Gutachten vorlegen.
Ist aber für mich nachvollziehbar, den der Mustang bekommt ja dabei halbjährlich ein neues Pickerl gestanzt (fürs "Winterkennzeichen",
das bei der Zulassungsstelle liegt und dann eben wieder fürs Wechselkennzeichen).
Sicherheitshalber nehme ich das Gutachten vom Alltagsauto auch gleich mit, ist ja kein Problem. Mit dem Ablaufen des Pickerls beim Mustang habe ich kein Problem, das ist bei mir im August gelocht soweit ich jetzt weiß, auf alle Fälle irgendwann im Sommer.
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- marvin
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superbee hat geschrieben:marvin hat geschrieben:Es gibt eine 'online 'Prüfberichtdatenbank', in die kann die Zulassungsstelle hinein.
Dort sollten nahezu alle Prüfberichte digital - sofort nach Erstellung - abgespeichert sein.
Ich habe die letzten Male auch keine Prüfberichte in Papier vorgelegt.
Die Gültigkeit des Pickerls wird vorort online gecheckt.
Aber nicht bei Ausfolgung der Kennzeichen nach Hinterlegung, oder neuerdings doch?
Nein, bei Ausfolgung brauchst Du nix, lediglich die Hinterlegungsbestätigung.
Kriegst ja auch kein Pickerl von der Zulassungsstelle (nur wenn die eine Plakette stanzen, brauchen sie den Prüfbericht - eh logisch. Und den können sie sich jetzt online holen...)
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- Gustavltd
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Re: Auto stillegen/abstellen
Negativgutachten werden auch gespeichert, damit kann man dann ein Auto das eigentlich noch ein gültiges Pickerl hat und bei der Überprüfung durchgefallen ist auch erst wieder mit positiver Begutachtung anmelden.
lg gus
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roland-1 hat geschrieben:Ich lege den Mustang im Winter still (Kennzeichentrennung) und im Sommer läuft er auf Wechselkennzeichen mit dem Alltagsauto mit.
Dabei muss ich sowohl beim Stilllegen als auch beim Wiedereingliedern ins Wechselkennzeichen das Pickerl-Gutachten vorlegen.
Ist aber für mich nachvollziehbar, den der Mustang bekommt ja dabei halbjährlich ein neues Pickerl gestanzt (fürs "Winterkennzeichen",
das bei der Zulassungsstelle liegt und dann eben wieder fürs Wechselkennzeichen).
Sicherheitshalber nehme ich das Gutachten vom Alltagsauto auch gleich mit, ist ja kein Problem. Mit dem Ablaufen des Pickerls beim Mustang habe ich kein Problem, das ist bei mir im August gelocht soweit ich jetzt weiß, auf alle Fälle irgendwann im Sommer.
lg
Meine Reden, ich bekomme auch jedes Mal ein neues Pickerl, da sich ja das Kennzeichen ändert.
Gruß
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Auto stillegen/abstellen
Ich habe soeben eine E-Mail von meiner Versicherung bekommen, welche zu dem Thema sehr gut passt!
Offensichtlich gibt es hier eine neue Regelung!
geandu hat geschrieben:Sehr geehrter Herr D...........
Der Frühling ist da. Somit ist es wieder an der Zeit, das geliebte Fahrzeug aus der Garage und die hinterlegten Nummerntafeln aus der Zulassungsstelle zu holen. Sie als VAV-Kunde möchten wir hiermit informieren, dass die Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges nun noch einfacher funktioniert.
Ab 1.4.2017 müssen Sie bei der Abholung des hinterlegten Kennzeichens keine neue Versicherungsbestätigung mehr vorweisen. Gehen Sie einfach zu jener Zulassungsstelle, bei der Sie Ihr Kennzeichen im Herbst hinterlegt haben, bringen Sie die Hinterlegungsbestätigung und Ihren Ausweis mit und schon können Sie losfahren!
Offensichtlich gibt es hier eine neue Regelung!
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Re: Auto stillegen/abstellen
Und woher weiß die Zulassungsstelle dann, ob du eine aktive Versicherung hast? Online?
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Re: Auto stillegen/abstellen
mache ich genauso.
Ich gehe zur Zulassungsstelle, sage ihr dass ich mein Auto wieder aufwecke, sie gibt mir die Taferl und schickt ein mail an die Versicherung
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grant hat geschrieben:mache ich genauso.
Ich gehe zur Zulassungsstelle, sage ihr dass ich mein Auto wieder aufwecke, sie gibt mir die Taferl und schickt ein mail an die Versicherung
Das ging bisher aber nur, wenn du z.B. auf einer Uniqua Zulassungsstelle dein Kennzeichen hinterlegst und dein Fahrzeug auch bei der Uniqua versichert ist.
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geandu hat geschrieben:grant hat geschrieben:mache ich genauso.
Ich gehe zur Zulassungsstelle, sage ihr dass ich mein Auto wieder aufwecke, sie gibt mir die Taferl und schickt ein mail an die Versicherung
Das ging bisher aber nur, wenn du z.B. auf einer Uniqua Zulassungsstelle dein Kennzeichen hinterlegst und dein Fahrzeug auch bei der Uniqua versichert ist.
Versicherung ist die Allianz, Zulassung ist in einer NV-Filiale
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Gustavltd hat geschrieben:Negativgutachten werden auch gespeichert, damit kann man dann ein Auto das eigentlich noch ein gültiges Pickerl hat und bei der Überprüfung durchgefallen ist auch erst wieder mit positiver Begutachtung anmelden.
lg gus
Das ist für den potentiellen Käufer ähnlich blöd wie wenn der Verkäufer eine Vorladung zur §56 Überprüfung kriegt-man erfährt es erst auf der Zulassungsstelle (wenn es dann schon zu spät ist).
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V8Cowboy hat geschrieben:Und woher weiß die Zulassungsstelle dann, ob du eine aktive Versicherung hast? Online?
Ja, zu jedem Kennzeichen muss/ ist eine Versicherungsbestätigung 'hinterlegt', daher kannst Du jederzeit über ein Kennzeichen den aktuellen Versicherer abfragen.
Anfrage (bei Unfall zB) daher über VVO (Vesicherungsverband) - online möglich.
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Re: Auto stillegen/abstellen
Aha, weil bisher musste ich immer den Wisch vorlegen.
- marvin
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V8Cowboy hat geschrieben:Aha, weil bisher musste ich immer den Wisch vorlegen.
Missverständnis.
Wenn Du hinterlegt hast, hast Du aktuell keine aktive Versicherung - dh Du brauchst eine VB (allerdings muss die von der letzten Versicherung sein), da Hinterlegung und Ausfolgung keinen Versichererwechsel erlauben. Wechsel geht nur zur Hauptfälligkeit.
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Re: Auto stillegen/abstellen
OK, und wie sieht die Sache bei Einschluss in ein Wechselkennzeichen aus? Kann man da eine andere Versicherung nehmen?
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Re: Auto stillegen/abstellen
meines Wissens nach nicht!
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