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Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Montag 20. März 2017, 13:43
von geandu
Gregor hat geschrieben:Ist das gleiche wie beim Stilllegen, wenn das Pickerl in der stillgelegten Zeit abläuft, muß es vor wiederaktivieren gemacht werden.
Das Auto kann angemeldet werden, bis zum letzten Tag der Überzugsfrist vom Pickerl.


Ist mir unbekannt. :shock:

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Montag 20. März 2017, 14:02
von superbee
Ist mir auch unbekannt und ich mach das eigentlich doch jedes Jahr...

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Montag 20. März 2017, 16:18
von V8Cowboy
Dann muss sich da was geändert haben?
Ich hab im Wechselkennzeichenverbund definitiv ein Auto NACH dem Pickerltermin UMgemeldet (Zulassungsbesitzer hat sich geändert), was ja einer Neuanmeldung gleichkommt. Das war 5/2015.

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Montag 20. März 2017, 20:13
von geandu
Neuanmeldung oder Ummeldung ist klar das ein gültiges Pickerl vorliegen muss. Das war auch schon immer so. Aber das ich beim ausfolgen der hinterlegten Kennzeichen ein gültiges Pickerl haben muss wäre mir neu.

Wenn das wirklich jetzt so ist habe ich den Ar*** offen den mein Pickerl ist im August abgelaufen. Dann habe ich wieder Scherereien zum Pickerl zu kommen.

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Montag 20. März 2017, 20:32
von Tizn100
Ich glaube das hat nur damit zu tun, wenn man ein Auto ohne Pickerl und mit "schweren Mängeln" abgemeldet hat.

Wollte keine Panik auslösen :D

Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Montag 20. März 2017, 20:32
von lagandi
Also meine Versicherung interessiert das bei Reaktivierung nach Stillegung nicht, Ausweis, Unterschrift, Kennzeichen/Zulassungsschein rüber und fertig. Und die Fahrzeuge sind oft viele Monate übern Termin drüber. Bei An/Ummeldung schauts aber definitiv anders aus.

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Montag 20. März 2017, 20:38
von geandu
Verunsichert hat uns ja gregors Beitrag!

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Dienstag 21. März 2017, 07:59
von superbee
Taxi und Rettung, als ob die reguläre Pickerl machen würden, die schauen teilweise auch nicht besser aus als in Bagdad.

Soll bei N1 die Nachfrist auch gestrichen werden?Das würde dann zumindest die Pick Up Fahrer erwischen...

Danke jedenfalls für die Info!

Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Dienstag 21. März 2017, 10:21
von V8Cowboy
geandu hat geschrieben:Neuanmeldung oder Ummeldung ist klar das ein gültiges Pickerl vorliegen muss.

Ja aber dann heißt gültig auch innerhalb der Toleranz, weil sonst wie gesagt hätts mich auch schon kalt erwischt. Mittlerweile steht bei mir im Zulassungsschein April und das Pickerl wird auf Juli gestanzt... bin gespannt wann ich da die ersten Brösel hab... :|

Betreffend der Gerüchte: also 3 Monate vor dem Termin und dafür keine Nachfrist: damit könnte ich sogar leben wenn es wirklich mal alle M1 betreffen sollte. Da kannst noch gemütlich mit gültigem Pickerl in die Werkstatt (ob In- oder Ausland) fahren um eventuelle Reparaturen erledigen zu lassen. In der Nachfrist komm ich zumindest immer in den Stress... :)

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Mittwoch 22. März 2017, 20:54
von Gregor
Schön, wenn Eure Versicherungen das so machen, meine macht es leider nicht, dh. bei jedem reaktivieren nach Stilllegung wollen die auch den letzten Prüfbericht sehen. Beim Letzten Stilllegen war die Überzugsfrist um 3 Tage überschritten, da mußte ich die Überprüfung vorher machen.
Ist bei mir immer Ausschluß von Wechselnummer und Stilllegung auf hinterlegtem Kennzeichen.

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Mittwoch 22. März 2017, 22:35
von V8Cowboy
Na Moment: Überzugsfrist plus drei Tage heißt dann +4 Monate +3 Tage drüber? Dann täts mich nicht wundern.
Ansonsten Versicherung wechseln. Oder nur Versicherung abschließen und selbst zur Zulassung gehen.

Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Donnerstag 23. März 2017, 08:06
von superbee
Ich hab schnell nachgeschaut und keine Bestimmung gefunden in der steht dass bei Wiederausfolgung der Kennzeichen der Prüfbericht verlangt werden darf, das würde sich mit meiner diesbezüglichen Praxis-Erfahrung decken.

Bei der Zulassung braucht man es und es muss die 4 Monatige Toleranzfrist berücksichtigt werden (§7 Abs2 Z7 lit e ZustV).

Bei Fahrzeugen die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, ist ein gültiges, positives Prüfgutachten (Prüfergebnis: „Das Fahrzeug entspricht den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.“) vorzulegen,...wobei die viermonatige Toleranzfrist gemäß § 57a Abs. 3 KFG 1967 jedenfalls zu berücksichtigen ist.


Bei der Ausfolgung darf folgendes verlangt werden (§52 Abs2 KFG)

Der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln dürfen nach ihrer Hinterlegung (Abs. 1) erst wieder ausgefolgt werden, wenn eine Versicherungsbestätigung gemäß § 61 Abs. 1 vorgelegt wurde.


Ich lese das so, dass ausser der VB nichts verlangt werden darf...Was sich wiederum mit meiner Erfahrung decken würde.

Re: Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Donnerstag 23. März 2017, 16:49
von Chevy Peter
Habe bei der Generali noch nie einen gültigen Pickerlbericht vorlegen müssen, wenn ich mir die Kennzeichen wieder geholt habe. Mein Olds hat im Dezember und der Van im Jänner Termin, bin also mit beiden meist über der Überziehungsfrist.

Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Freitag 24. März 2017, 09:20
von marvin
Es gibt eine 'online 'Prüfberichtdatenbank', in die kann die Zulassungsstelle hinein.
Dort sollten nahezu alle Prüfberichte digital - sofort nach Erstellung - abgespeichert sein.
Ich habe die letzten Male auch keine Prüfberichte in Papier vorgelegt.
Die Gültigkeit des Pickerls wird vorort online gecheckt.

Auto stillegen/abstellen

Verfasst: Freitag 24. März 2017, 09:38
von superbee
marvin hat geschrieben:Es gibt eine 'online 'Prüfberichtdatenbank', in die kann die Zulassungsstelle hinein.
Dort sollten nahezu alle Prüfberichte digital - sofort nach Erstellung - abgespeichert sein.
Ich habe die letzten Male auch keine Prüfberichte in Papier vorgelegt.
Die Gültigkeit des Pickerls wird vorort online gecheckt.


Aber nicht bei Ausfolgung der Kennzeichen nach Hinterlegung, oder neuerdings doch?