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GC als LKW

Verfasst: Freitag 8. September 2017, 20:48
von magnum 6,2
Hi. Kaum hab ich wieder an Jeep ist alles nicht mehr so wie es war.Mein GC 4.0 isBj. 95 ist als LkwTypisiert und 2015 abgemeldet worden. nix tragisches aber jetzt hab ich das gefunden. Seit 1. Juli 2014 gelten in Wien und NÖ neue LKW-Fahrverbote für Euro 1-LKW. Seit 2015 müssen ALLE LKW mit einer eigenen Abgasplakette gekennzeichnet sein! Betonung auf ALLE
Stand: 18.11.2016
Heißt das, wenn ich ihn Pickerlfit gemacht habe kann ich ihn gar nicht anmelden? g.Walter

GC als LKW

Verfasst: Freitag 8. September 2017, 20:56
von albandy
Das heißt "nur", du hast zwar dann das Pickerl, darfst ihn aber in den bestimmten LKW Fvb Zonen nicht fahren...reinschieben darfst ihn aber schon..glaub ich. :roll1:

Re: GC als LKW

Verfasst: Freitag 8. September 2017, 21:02
von magnum 6,2
Und als PKW umtypisieren geht das? Hat keine zusätzliche Gitter ,alle Sitze mit Gurte schaut aus wie PKW is aber a LKW typselt.

GC als LKW

Verfasst: Freitag 8. September 2017, 22:13
von albandy
magnum 6,2 hat geschrieben:Und als PKW umtypisieren geht das? Hat keine zusätzliche Gitter ,alle Sitze mit Gurte schaut aus wie PKW is aber a LKW typselt.

Ansich sollte es beim GC kein Problem sein. Ich glaub, wur10 hat da direkte Erfahrung.

Bei einem Van mit persönlicher Erfahrung, war die Vorgabe, Fenster, Sitze, Gurte, keine Vergitterung. Mein Ingenior faselte noch was von Achslast- und Zuladungsverringerung...aber...mehr sag ich nix dazu.

Re: GC als LKW

Verfasst: Freitag 8. September 2017, 22:14
von albandy
Aber Achtung. Sollte der GC als Lkw importiert worden sein, dann könnte es Probleme wegen NOVA Nachzahlung geben?!

Re: GC als LKW

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 07:44
von superbee
@Nova, ja ich glaube da wäre was nachzuzahlen.
Umtypisieren sollte wohl gehen, ich habe einen Pickup der als PKW rennt.(Das wurde aber schon vor langer Zeit umtypisiert)

Und: Anmelden kannst du ihn natürlich, aber du brauchst eine Abgasplakette, die dir die Pickerlwerkstatt draufklebt, dann darfst du überall dort wo das Fahrverbot gilt nicht mehr fahren.

GC als LKW

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 11:02
von mike
:)

Hi Magnum,

ist alles ganz easy !
ich hab heuer im Frühling meinen YJ von LKW auf PKW geändert.
ging völlig problemlos
Termin Prüfanstalt im Internet ausmachen.
dort gesagt, alles original, wurde halt nur damals als LKW typisiert.
hat ca. 30 Euro gekostet und war in einer 1/4 Stunde erledigt.
mit dem Kaufvertrag beim Finanzamt ein paar Euro NOVA nachzahlen - FERTIG.
wenn das FA den Kaufvertrag nicht akzeptieren sollte, ein Gutachten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen machen lassen.
dann ist der Zeitwert des ZJ amtlich.

das macht hier im Forum der user "Kapitänkurtl"
den kann ich nur wärmstens empfehlen !
perfekt und preisgünstig .....

ein kleiner Hinweis:
der Prüfer darf NUR die Sachen prüfen, die für die Umtypisierung relevant sind !
also Sitze und Gurte
nichts anderes !!

:)

GC als LKW

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 13:26
von geandu
mike hat geschrieben::)
ein kleiner Hinweis:
der Prüfer darf NUR die Sachen prüfen, die für die Umtypisierung relevant sind !
also Sitze und Gurte
nichts anderes !!

:)


Dem kann ich nicht zustimmen! Beim typisieren von Alufelgen droht zum Beispiel die Entziehung der Kennzeichen, wenn dem Prüfer die bunten Tieferlegungsfedern ins Auge stechen und nicht innerhalb der gesezten Nachfrist der Mangel behoben wird! Selbst erlebt in Wr.Neudorf!!!

Re: GC als LKW

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 20:33
von magnum 6,2
Dankeee für die raschen antworten. g.Walter

Re: GC als LKW

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 09:11
von hier-kommt-kurt
Wiener Neudorf ist anders ......
Aber eine Frage hätt ich schon: wennst z.B. einen K5 oder Custom Cruiser (also die typischen Steuer-LKW) jetzt auf PKW oder historisch machst: Wenn der damals als LKW erstmals zugelassen war, ist m.M. nach keine Nova-Nachzahlung fällig, wenn zu diesem Zeitpunkt die Nova noch gar nicht vorgeschrieben war? Oder gibts da einen speziellen Passus in der Verordnung?

GC als LKW

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 09:41
von mike
@ Kurtl:

die NOVA wurde 1992 eingeführt.
alles was früher in Österreich EZ hatte, ist befreit von der NOVA.

historisch hat damit nix zu tun ......
ein historischer LKW ist von den Umweltzonen befreit, d.h. er braucht kein LKW-Abgaspickerl und er kann in alle Umweltzonen einfahren !
damit braucht man ihn auch nicht auf PKW umtypisieren .......
die Umwandlung in historisch geht auch in null komma nix ....

LG
Mike

:)

Re: GC als LKW

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 11:01
von magnum 6,2
So jetzt krieg ich meine Bedenken.Umtypsln is Easy .ok Aber habe im Netz einen Nova online rechner gefunden und die FZG Daten einegegeben, Ez ,Kp und damaliger neupreis usw. Würde lt rechner eine NOVA Nachzahlung von CA: € 580.- ausmachen. soviel hab ich nicht einmal für den Erwerb des GC bezahlt. Denk ich muss mir was einfallen lassen... g.Walter

Re: GC als LKW

Verfasst: Donnerstag 14. September 2017, 19:31
von Kapitänkurtl
Kleiner Irrtum
Lkw mit euro 1 oder 2 dh akkp plankette schwarz oder rot hat in österreich generelles fahrverbot!
Nur wenn historisch angemeldet dann ausnahme für Umweltzone.

Re: GC als LKW

Verfasst: Freitag 15. September 2017, 08:31
von roland-1

Re: GC als LKW

Verfasst: Freitag 15. September 2017, 18:06
von geandu
Wird man ohne oder mit falscher Plakette erwischt oder verstößt man gegen das Fahrverbot, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro. Interessant wäre wie hoch die Strafe wirklich ist denn man erwischt wird.