Abgasanlage rechtliche Bestimmungen Thema ist als GELÖST markiert

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Abgasanlage rechtliche Bestimmungen

Beitragvon Cougar90 » Samstag 9. Dezember 2017, 17:37



Hallo Leute.

Da ich wieder mal am Auspuffbauen bin eine Frage:

Ist es erlaubt, dass bei meinem Auto, das Abgas/Endrohr direkt nach dem Endtopf mit 90 Grad Richtung Boden geht und endet?

Ja ich weiß, ist bei vielen Serienfahrzeugen so, ABER bei meinem Chevy ist der Endtopf vor der Hinterachse.

Also, ihr kennt das sicher aus Amerika, Entopf rein, dual outlet, 2x 90 grad richtung boden.


Abgesehen davon, dass mein Endtopf keine E-Nummer hat, würde ich mir gern die verrosteten Endrohre(Länge 1,5m pro Seite) ersparen, die noch dazu über die Achse gehen und mir vor allem auch das Klangbild verzerren.

Wie lautet der Gesetzestext? Gibt es einen? Oder darf ich das ohne Weiteres?

Und nein, eintragen will ich das Ding sowieso nicht. Geht nur ums Prinzip.

Beispielbild folgt
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Abgasanlage rechtliche Bestimmungen

Beitragvon Cougar90 » Samstag 9. Dezember 2017, 17:40

Ja, ich hab auch nen Black widow drunter aber nein, die Fotos sind nicht von meinem truck.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Abgasanlage rechtliche Bestimmungen

Beitragvon Cougar90 » Dienstag 12. Dezember 2017, 07:39

okay, thema kann zu.

danke.
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Re: Abgasanlage rechtliche Bestimmungen

Beitragvon albandy » Dienstag 12. Dezember 2017, 08:02

Ok..bevor hier zu ist..zwei Punkte. Der Eine, so wie auf dem Foto, verteilts dir die Gase richtig schön in und ums Auto...ist in meinen Augen keine gute Idee. Der zweite Punkt, wichtiger als das Eingetragene wird sein, dass er nicht zu laut ist.
Nützt nämlich nix, wenn der Auspuff eingetragen sein sollte, er aber trotzdem zu laut ist...Probleme vor programmiert. Zusätzlich kann der Herr Prüfer seine Sonden nicht einstecken...das gibt warscheinlich zusätzliche Minuspunkte.
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Re: Abgasanlage rechtliche Bestimmungen

Beitragvon devon » Dienstag 12. Dezember 2017, 08:19

Sehe ich auch so...wenn du zB im Stau stehst dann kriechen die Abgase zu dir in den Innenraum

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Re: Abgasanlage rechtliche Bestimmungen

Beitragvon Cougar90 » Dienstag 12. Dezember 2017, 08:45

ja, das war auch mein größtes Bedenken, die Sonde bei der Pickerlüberprüfung.
das mit den Abgasen ist sicher auch ein Thema, wobei der Auslass bei mir cirka 1,2m nach der Kabine ist, also wird wahrscheinlich nicht mehr so viel reinziehen in die Cab.
Ich kann mich noch an die früheren Zeiten erinnern, wo es noch viele Zivilingenieure gab, die auch einen Sport-Endtopf aus Amerika typisierten/eintragbar gemacht haben. :-)

bei mir wirds eine Übergangslösung sein, bis ich wieder mal was Größeres im Amiland bestelle und mit die Endrohre mitbestellen kann.
Hab dann gestern auch noch bei der Landesregierung nachgefragt, grundsätzlich nur ob es Bestimmungen gibt, wo das Endrohr hinzeigen darf. Ich war ja der Meinung, dass ein Endrohr nicht zum Gehsteig zeigen darf und so. Aber der Ingenieur meinte dann nur, das liegt am Zivilingenieur, der ein Gutachten hierfür schreibt.
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Re: Abgasanlage rechtliche Bestimmungen

Beitragvon albandy » Dienstag 12. Dezember 2017, 09:12

Ja..das zum Gehweg hin, das war früher mal so.
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Abgasanlage rechtliche Bestimmungen  Thema ist als GELÖST markiert

Beitragvon Gustavltd » Dienstag 2. Januar 2018, 18:10

6.1.2 Rohrende:
Die Achse der freien Enden der Auspuffrohre darf nur so weit gegen die Fahrbahn geneigt sein, dass andere Straßenbenützer durch die Einwirkung der Auspuffgase auf die Fahrbahn nicht behindert werden. Auspuffrohre dürfen daher auch nach rechts gerichtet sein.
Mängelkatalog

Außerdem darf die Fahrbahn auch nicht beschädigt werden. Bei einem Pickup kann sich das ausgehen, wenn du einen PKW hast wo die Endrohre 90° nach unten zeigen und 11 cm über der Fahrbahn enden kannst du mit einem V8 den Asphalt zum schmelzen bringen.

lg gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.

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Abgasanlage rechtliche Bestimmungen

Beitragvon Cougar90 » Dienstag 2. Januar 2018, 18:48

Gustavltd hat geschrieben:
6.1.2 Rohrende:
Die Achse der freien Enden der Auspuffrohre darf nur so weit gegen die Fahrbahn geneigt sein, dass andere Straßenbenützer durch die Einwirkung der Auspuffgase auf die Fahrbahn nicht behindert werden. Auspuffrohre dürfen daher auch nach rechts gerichtet sein.
Mängelkatalog

Außerdem darf die Fahrbahn auch nicht beschädigt werden. Bei einem Pickup kann sich das ausgehen, wenn du einen PKW hast wo die Endrohre 90° nach unten zeigen und 11 cm über der Fahrbahn enden kannst du mit einem V8 den Asphalt zum schmelzen bringen.

lg gus


Danke Gus!
Deine Antwort hat mir sehr geholfen!
Genau was ich hören wollte.
THX!

LG
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