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K1500 als PKW

Verfasst: Freitag 23. März 2018, 20:46
von confUsed?
Grüß euch!

Bin Anfang Februar zur Landesregierung um aus meinem 93er K1500 einen PKW zu machen. (LKW-Fahrverbot gilt in der STMK ja seit 1.1.2018 auch für N1)
Dort wurde mir dann mitgeteilt das es nicht vorgesehen/möglich ist aus einem Pickup einen PKW zu machen. Auf mehrmaliges Nachfragen hab ich das heute auch schriftlich bekommen.

Die einzige Möglichkeit scheint im Moment zu sein das ich anhand einer Typenscheinkopie nachweiße das es den K1500/C1500 auch als PKW gibt/gegeben hat.

Daher die Frage: Hat von euch jemand einen K1500/C1500 als PKW zugelassen?

Re: K1500 als PKW

Verfasst: Samstag 24. März 2018, 22:19
von Gustavltd
Kommt auf die Länge der Ladefläche an und auf die Ausstattung. Pickups mit kurzer Ladefläche (weniger als die hälfte des Radstand) und guter Ausstattung sind lt Zoll als PKW einzustufen.

Sonst abmelden, nach Wien (verkaufen) fahren, umtypisieren und wieder anmelden.

lg Gus

Re: K1500 als PKW

Verfasst: Sonntag 25. März 2018, 09:54
von Fully
es gab im Februar eine Aktualisierung das ganze gilt in der STmk erst ab 7500kg höchstzul. Gesamtgewicht.

K1500 als PKW

Verfasst: Sonntag 25. März 2018, 14:26
von confUsed?
Hast du das mit der aktualisierung schriftlich?

Mein letzer Stand:
Landesgesetzblatt Nr.11/2018
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgb ... 30_11.html

In den Sanierungsgebieten gemäß § 2 gilt ab 1. Jänner 2018 ganzjährig ein Fahrverbot für alle Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge, die in die Fahrzeuggruppen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2.2 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 40/2017, fallen, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen gem. § 2 Abs. 1 Z 21 und Spezialkraftwagen gem. § 2 Abs. 1 Z 22a KFG, und deren jeweiligen Abgaswerte gemäß § 1d KDV, BGBl. Nr. 399/1967, zuletzt in der Fassung BGBl. II Nr. 298/2017, schlechter Euro 3 sind.


ÖAMTC-Homepage:
https://www.oeamtc.at/thema/vorschrifte ... w-16179408

Steiermark
Entsprechend dem LGBl. Nr. 2/2012, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 11/2018.
Folgende Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen:
Achtung: Seit 1.1.2018 alle Lkw, unabhängig vom Fahrzeuggewicht - auch Kleintransporter, Geländewagen, Fiskal-Lkw ... wenn sie als Lkw ( N1, N2 und N3) zugelassen sind. Seit 1.2.2018 gilt das Fahrverbot in den Sanierungsgebieten nicht nur für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge, sondern auch für Spezialkraftwagen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Abgasklasse EURO 2 und schlechter.

K1500 als PKW

Verfasst: Sonntag 25. März 2018, 14:33
von confUsed?
Gustavltd hat geschrieben:Kommt auf die Länge der Ladefläche an und auf die Ausstattung. Pickups mit kurzer Ladefläche (weniger als die hälfte des Radstand) und guter Ausstattung sind lt Zoll als PKW einzustufen.

Sonst abmelden, nach Wien (verkaufen) fahren, umtypisieren und wieder anmelden.

lg Gus


Warum wird er mir in wien umtypisiert werden? Die Vorgaben sollten doch die Selben sein oder?

Re: K1500 als PKW

Verfasst: Montag 26. März 2018, 20:31
von Fully
Hat mir ein Clubmember geschrieben, werd die Quelle erbitten.

K1500 als PKW

Verfasst: Montag 26. März 2018, 22:03
von geandu
confUsed? hat geschrieben:
Warum wird er mir in wien umtypisiert werden? Die Vorgaben sollten doch die Selben sein oder?


Da braut sogar jede Typisierungsstelle ihr eigenes Süppchen! Das ist oft reine Willkür! :angry:

K1500 als PKW

Verfasst: Dienstag 27. März 2018, 21:20
von confUsed?
Fully hat geschrieben:Hat mir ein Clubmember geschrieben, werd die Quelle erbitten.


Bitte! Wär natürlich die einfachste Lösung meines Problems

K1500 als PKW

Verfasst: Mittwoch 10. Oktober 2018, 12:17
von Brasster
Das Thema würde mich auch interessiere.

Vor allem weil es ja spezielle "Ladeflächeverlängerungen" gibt um aus einem kurzen PKW-Pick Up einen LKW-N1 zulassen zu können.
Warum ist dann zB eine fix montierte Transportkiste nicht auch Ok um die Ladefläche zu reduzieren um aus einem LKW-N1 einen PKW-Pick Up machen zu können.

Oder wär das doch OK und ein Lösungsansatz ?

K1500 als PKW

Verfasst: Samstag 13. Oktober 2018, 21:16
von confUsed?
Für Ingenieure der KFZ-Prüfstelle STMK war die bloße Tatsache dass es sich um einen Pickup handelt schon genug um mir jegliche Hoffnungen auf eine PKW-Zulassung zu nehmen. Einziger Verhandlungsspielraum wäre es nachzuweißen dass es mein Model schon irgendwo in Ö als PKW gibt.
Auch wenn nachfolgend von der "überwiegenden" Ladefläche gesprochen wird.

Bild

Fahr doch einfach einmal zu deiner KFZ-Prüfstelle (solange du noch darfst) und red die Ingenieure dort auf eventuelle Möglichkeiten an.

Meine Lösung ist inzwischen: Warten auf 2023. Dann Oldtimer.

(Auch wenn ich problemlos in z.B. der Münchner Innenstadt herumkurven dürfte, da Benziner mit KAT in DE wieder als i.O. gewertet werden)