10J Cragar Felgen auf Camaro?

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
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Howard
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Beitragvon Howard » Sonntag 12. Februar 2006, 14:29

CamaroZ28 hat geschrieben:Also wenn ich vorne 7er mit 215er oder 235er nehme und hinten 8er mit 255er müsste es schon passen oder? Oder was nimmt man da dann üblicherweise ohne Stress mit der Polizei zu bekommen?

Gibts da eine vorschrift das wenn vorne x drauf is hinten y sein muss?


Schlicht und ergreifend gilt für die Polizei das, was im Typenschein steht.

Alle anderen Dimensionen müssen einzelgenehmigt werden. Bei der Einzelgenehmigung wird dir dann auch erklärt welche Kombinationen möglich sind (ist unterschiedlich).

Grundsätzlich gilt:

- seitliche Ansicht des Fahrzeuges, Räder gerade
- lotrechte durch die Achse
- 30° und 15° von dieser Lotrechten weg (ich glaube 30° nach vorne und 15° nach hinten) darf der Reifen nicht über den Kotflügel hinausstehen
- natürlich dürfen die Reifen beim Einfedern auch im eingeschlagenen Zustand nicht am Kotflügel schleifen

Ganz einfach wäre es, wenn Du eine EU-Typengenehmigung hast (bei Amis eher sehr, sehr selten). Die besagt, dass GENAU das selbe Fahrzeug bereits mit einer gewissen Reifendimension in der EU zugelassen wurde. Dann ersparst Du Dir auch die Eintragen im Typenschein.

Du könntest Dich auch einmal mit der Fa. Brückmüller (www.bruckmueller.at) in Verbindung setzen, Vielleicht können die Dir weiterhelfen.
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Beitragvon trans-am-racer » Sonntag 12. Februar 2006, 16:53

naja wenn du mindest bereifung im typenschein drin stehen hast kannst du soweit in die breite gehen bis sie halt abschliesen mit der radlauf kante!beim einschlagen usw dürfen sie natürlich nicht streifen!

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Beitragvon Howard » Sonntag 12. Februar 2006, 17:24

trans-am-racer hat geschrieben:naja wenn du mindest bereifung im typenschein drin stehen hast kannst du soweit in die breite gehen bis sie halt abschliesen mit der radlauf kante!beim einschlagen usw dürfen sie natürlich nicht streifen!


Na ja ... er wollte ja keinen Stress mit der Polizei bekommen :wink: ! Und die Polizei kann halt strafen sobald eine Dimension verwendet wird, die nicht eingetragen ist.
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Beitragvon trans-am-racer » Sonntag 12. Februar 2006, 18:14

kann sie eben nicht ein bekannter von mir ist einer von den geschmierten!!und der hat alles durchgestöbert was er machen kann auf seinem camaro ohne es eintragen zu müssen!!

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Beitragvon Howard » Sonntag 12. Februar 2006, 18:40

trans-am-racer hat geschrieben:kann sie eben nicht ein bekannter von mir ist einer von den geschmierten!!und der hat alles durchgestöbert was er machen kann auf seinem camaro ohne es eintragen zu müssen!!


Vielleicht kannst Du den ja mal fragen was man alles machen darf. Meiner Meinung nach ist eine andere Bereifung als die eingetragene eindeutig verboten (ADE zu §7 KFG, §33KFG)!
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Beitragvon trans-am-racer » Sonntag 12. Februar 2006, 20:27

eswegen steht ja auch in der einzelgenehmigung mind. bereifung!!!breiter darfst du werden aber nicht schmäler!!

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Beitragvon Harry » Sonntag 12. Februar 2006, 23:37

Ja , das mit der Mindestbereifung ist ein Schlupfloch! Ist bei mir auch 215/70/14 als Mindestabmessung eingetragen! Hab auch Grössere drauf!
Wie weit das jetzt vor einer möglichen Anzeige stand hält steht in den Sternen!
Denke das dass mit der Mindestabmessung sicher ein Streitfall wäre!
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Beitragvon trans-am-racer » Sonntag 12. Februar 2006, 23:55

harry du müsstest bei 14 zoll bleiben!!wenn du die breite veränderst solltest den querschnitt auch verändern das der roll umfang ca gleich bleibt mit der original bereifung!

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Beitragvon Howard » Montag 13. Februar 2006, 08:12

trans-am-racer hat geschrieben:eswegen steht ja auch in der einzelgenehmigung mind. bereifung!!!breiter darfst du werden aber nicht schmäler!!


Harry hat geschrieben:Ja , das mit der Mindestbereifung ist ein Schlupfloch! Ist bei mir auch 215/70/14 als Mindestabmessung eingetragen! Hab auch Grössere drauf!
Wie weit das jetzt vor einer möglichen Anzeige stand hält steht in den Sternen!
Denke das dass mit der Mindestabmessung sicher ein Streitfall wäre!


Auch auf die Gefahr hin als Klugscheisser zu gelten ... :wink: :Besserwisser:

"Mindestbereifung" bedeutet nicht, dass man ohne weiters größere Reifen verwenden darf. Im Typenschein bzw. Zulassungsschein ist eine dezitierte Aufzählung von Dimensionen enthalten, die verwendet werden dürfen. Steht die Dimension nicht drinnen, ist sie auch nicht erlaubt.

Allgemeiner Durchführungserlass zu §7 KFG

Bei Neubereifung von Fz (etwa beim Austausch abgenützter Reifen) sind die im Typenschein oder im EinzelgenB festgesetzten Reifendimensionen zu beachten. Es dürfen nur die dort bezeichneten Reifen verwendet werden, allenfalls höherwertige Reifen gleicher Bauart, zB statt 175 SR 13 Reifen der Dimension 175 HR 13. Soll hievon abgewichen werden, ist die Gen durch den LH notwendig.
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Beitragvon trans-am-racer » Montag 13. Februar 2006, 09:29

da steht nix von mindestbereifung!!dann sind die beim tüv alle dumm!!

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Beitragvon Howard » Montag 13. Februar 2006, 13:15

trans-am-racer hat geschrieben:da steht nix von mindestbereifung!!dann sind die beim tüv alle dumm!!


Würde mich sehr interessieren ... Du hast den Ausdruck "Mindestbereifung" eingetragen? Wo? Im Typenschein?

Kannst Du einmal den genauen Wortlaut posten?

Betreffend TÜV ... ist eigentlich nur ein Verein. Meinst Du einen TÜV in Ö, der Typisierungen durchführen darf? Es hat schon Fälle gegeben, bei denen der TÜV etwas typisiert hat und die Behörde die Typisierung wieder aufgehoben hat. Die offiziellen Typisierungsstellen (Amt d NÖ Landesreg) sind teilweise ein bisschen "heiß" auf die Typen, da sie die Regelungen ein bisschen "weiter" auslegen.

Wie dem auch sei ... so weit es mir meine Exekutivkanäle verraten haben, ist für die Strafbarkeit nur die Eintragung im Typen- bzw. Zulassungsschein maßgebend.

Irrtümer meinerseits sind natürlich nicht ausgeschlossen :-)
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Beitragvon Harry » Montag 13. Februar 2006, 14:25

Also der genaue Wortlaut ist:
Bereifung :Mindestmaß je Achse:215/70/14

So stehts im Typenschein und im Zulassungsschein!
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Beitragvon Toaschtn » Montag 13. Februar 2006, 16:31

In meiner österr. Einzelgenehmigung steht:

Art und Mindestmaß der Bereifung und Bezeichnung der Felge

vorne............GR - 70 - 15

hinten............ GR - 70 - 15


Doch der "Besonderer Fahrzeugschein" (Rote 07 Nummer in Deutschland) besagt über die Reifengröße für das selbe Fahrzeug überhaupt nichts. Da sind nur Achslast für vorn und hinten eingetragen.
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Beitragvon Chevy Peter » Montag 13. Februar 2006, 17:41

75 Blue Monte hat geschrieben:In meiner österr. Einzelgenehmigung steht:

Art und Mindestmaß der Bereifung und Bezeichnung der Felge

vorne............GR - 70 - 15

hinten............ GR - 70 - 15


Doch der "Besonderer Fahrzeugschein" (Rote 07 Nummer in Deutschland) besagt über die Reifengröße für das selbe Fahrzeug überhaupt nichts. Da sind nur Achslast für vorn und hinten eingetragen.

Bei mir dasselbe auch am Wiener Zulassungsschein keine Bereifung eingetragen.
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

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Beitragvon Tom » Montag 13. Februar 2006, 17:59

Chevy Peter hat geschrieben:
75 Blue Monte hat geschrieben:In meiner österr. Einzelgenehmigung steht:

Art und Mindestmaß der Bereifung und Bezeichnung der Felge

vorne............GR - 70 - 15

hinten............ GR - 70 - 15


Doch der "Besonderer Fahrzeugschein" (Rote 07 Nummer in Deutschland) besagt über die Reifengröße für das selbe Fahrzeug überhaupt nichts. Da sind nur Achslast für vorn und hinten eingetragen.

Bei mir dasselbe auch am Wiener Zulassungsschein keine Bereifung eingetragen.

ditto - kommt wahrscheinlich daher, dass die Leute bei der Zulassungstelle mit "solchen" Dimensionen nichts anfangen können und die lieber weg lassen :wink:
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid! 8)

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