JEEP in Österreich auf die Straße bekommen

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Coffejunky
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JEEP in Österreich auf die Straße bekommen

Beitragvon Coffejunky » Donnerstag 23. März 2023, 21:41

Hallo Leute, ich bin neu und habe eine wichtige Frage welche die herrschaften am anderen ende der Telefonleitung einfach nicht Klartext Beantworten können:

Wie kann ich mein Auto in Lsterreich anmelden?

Ich habe mir Anfang 2022 einen Jee Cherokee XJ BJ90 gekauft welcher aber nur über Deutsche Papiere verfügt, Zulassungsschein Teil 1 und 2 vorhanden, aber von Deutschland.

Jetzt habe ich schon bei der Landesregierung und der Prüfstelle angefunkt.
Der Herr am anderen Ende meinte ich benötige eine "Einzelgenehmigung"

Ihr müsst verstehen ich bin ganz neu auf dem Gebiet....

Könnte mir einer Detailiert erklären was ich jetzt zu tun hab?

Muss dass Auto zum Vorführen Pickerlfertig sein...also geschweisst und für die Straße bereit?
Was hat es mit der NoVa auf sich?
Was kostet denn der Spaß.

Ich habe in der Deutschen Zulassung geschaut, unter Punkt K wo die EU-Typennummer stehen soll, ist bei mir ein Strich.....Denke somit hat er keine.
Und dass CoC Papier (welches ich ebenfalls nicht habe) brauche ich nicht weil ich ausländische Zulassungspapiere habe?

Auf der Homepage der Landesregierung wird man auch nicht viel schlauer, so komplziert wie di dass schreiben!

Über etwaiige Hilfe wäre ich sehr Dankbar.

beste grüße aus Oberösterreich,

LG Cj

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geandu
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JEEP in Österreich auf die Straße bekommen

Beitragvon geandu » Donnerstag 23. März 2023, 22:43

Fahrzeug muss Pickerlfertig sein. NoVA gibt es bei EZ 1990 nicht!

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Beitragvon roland-1 » Freitag 24. März 2023, 07:18


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JEEP in Österreich auf die Straße bekommen

Beitragvon ami74 » Freitag 24. März 2023, 08:52

hallo, am besten du fährst mal zum tüv mit all deinen unterlagen was du hast, also zulassung, brief und so weiter, fotos.
dann sprichst mit einem techniker was du alles machen musst - falls änderungen am fahrzeug vorgenommen wurden, brauchst dazu teilegutachten, e-kennzeichnungen und gutachten dazu, besonders wichtig sind bei anderen felgen / reifen dimensionen die traglasten. das wird auf jeden fall genau kontrolliert.
nächster schritt einen termin ausmachen.
natürlich muss das kfz mängelfrei sein und dem §57 entsprechen.
anschliessend machst am besten bei einer werkstätte ein anmeldegutachten §57 also das pickerl, und fährst dann zu deinem ausgemachten termin mit dem auto (überstellungskennzeichen oder an anhänger), dem deutschen brief und zulassung und dem kaufvertrag vom deutschen im kfz brief eingetragenen besitzer zu dir, zum tüv.
da wird dann eine einzelgenehmigung erstellt, anschliessend musst du zum finanzamt die nova freischalten lassen, dazu benötigst du die neue einzelgenehmigung und den kaufvertrag vom letzten deuschen besitzer der im deutschen brief eingetragen ist zu dir, den deutschen brief und zulassung.
dann kannst das fahrzeug anmelden.

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Beitragvon roland-1 » Freitag 24. März 2023, 09:40

Oder du denkst dir, ach hätte ich mich doch lieber vorher informiert und stellst den Jeep auf willhaben. :lol:

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Beitragvon geandu » Freitag 24. März 2023, 10:34

roland-1 hat geschrieben:Oder du denkst dir, ach hätte ich mich doch lieber vorher informiert und stellst den Jeep auf willhaben. :lol:


Dann sollte man aber zumindest den doppelten Kaufpreis veranschlagen! 8)

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