ich muss das hier mal nachfragen, da ich 2 ineressante posts von superbee gelesen habe aber es einfach nicht ganz check....folgende Ausgangssituation:
ich möchte demnächst einen Ford aus 1968 Anmelden.
Einzelgenehmigung aus 2016, erstmalige Anmeldung in Österreich werde ich jetzt im Mai machen.
So weit so gut.
- zieht bei mir dann der Umrechnungsfaktor mit 0,58 von SAE PS auf kW ? oder muss die Einzelgenehmigung tatsächlich vor 1 jänner 1972 ausgestellt sein und nicht wie bei mir 2016 ? Aktuell ist nämlich der Faktor 0,7 verwendet worden...
- und da ich keinen Kat habe, aber erst 2017 erstmalig in Österreich anmelde/zulasse bezahle ich keine 20% Strafsteuer !?
Da ich demnächst Anmelde wollt ich das noch im vorhinein klären, habs mal überschlagsmässig nachgerechnet und sind doch n paar Euros
danke & Grüße