Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon bullitt » Mittwoch 13. Dezember 2017, 11:44

Will den anderen Thread (Kennzeichen) damit nicht zerlabern, aber die Pickerlüberprüfung für historische Fahrzeuge wird strenger und es wird ein eigenes Pickerl für historische Fahrzeuge geben (rot):

Historische Fahrzeuge: Historische Fahrzeuge müssen zukünftig auch in Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden – dafür sind das Genehmigungsdokument und das Fahrtenbuch vorzulegen.

Wird sicher schwieriger mit bestimmten Umbauten etc.

http://www.kleinezeitung.at/oesterreich ... senverkehr

Beim ÖMVV gabs dazu schon was Ende Oktober:

Verbandstag 2017 (inkl. Vorträge zum Download)
24.10.2017

Die Schwerpunkte des Verbandstags lagen unter anderem auf Impulsvorträgen zu Verbandsthemen im engeren Sinn, wie die neue Kennzeichnung für historische Fahrzeuge mit der § 57a Plakette „Oldtimerpickerl“ welches ab 2018 die klare Kennzeichnung für historische Fahrzeuge sicherstellen wird.

Die Zielsetzung dieser eigenen Kennzeichnung für „historisch“ typisierte Fahrzeuge ist die Erkennbarkeit, die Vermeidung von Kontrollen und behördlichen Erhebungsverfahren im Zusammenhang mit örtlichen Fahrverboten (IG-L Fahrverbote), die österreichweite einheitliche Kennzeichnung, die internationale Anerkennung (erhöhte Rechtssicherheit) und die Aufwertung historischer Fahrzeuge. Damit Hand in Hand geht der 2 Jahres Rhythmus in der § 57a Begutachtung, allfällige Ausnahmen bei Fahrbeschränkungen, die 120 Tage 7 bzw. 60 Tage Regelung für Kraftwagen und Krafträder, das Führen eines einfachen Fahrtenbuches und die Vorlage des Typenscheines bzw. der Einzelgenehmigung im Rahmen der §57a Überprüfung. Eine von Seiten des ÖMVV ausgearbeitete Unterlage FAQs (Frequently asked questions) steht auf der Homepage www.oemvv.at des Verbands zum Download bereit.
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon hier-kommt-kurt » Donnerstag 14. Dezember 2017, 00:22

Ich denke das Fahrtenbuch sollte man schon jetzt zum Pickerltermin zumindest mithaben, auch wenn nicht explizit danach gefragt wird.
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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon albandy » Donnerstag 14. Dezember 2017, 08:59

Was hat eigentlich das Fahrtenbuch mit einer Pickerlterminüberprüfung zu tun....irgendwie wäre das ähnlich, als müßte man beim LKW einen Jahresausdruck des Tachographen mitbringen...oder ein polizeiliches Führungszeugnis beim PKW Lenker :P
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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon roland-1 » Donnerstag 14. Dezember 2017, 09:15

Die kleinzeitung würde ich da jetzt nicht allzu wichtig nehmen.

Im Text vom ÖMVV steht ja nicht, dass man das Fahrtenbuch beim Pickerltermin vorlegen muss, sonder dass man eines führen muss (war ja jetzt auch schon so). Vorlegen muss man den Typenschein bzw. die Einzelgenehmigung.

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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon V8Cowboy » Donnerstag 14. Dezember 2017, 09:20

Technisch bedingt natürlich nichts.
Aber anders betrachtet: Mit der historischen Typisierung hast du die Möglichkeit, nur alle zwei Jahre zum Pickerl zu müssen. Um diesen "Vorteil" in Anspruch nehmen zu können musst du ein Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass du wirklich nur 120 Tage im Jahr fährst. Aus der Warte ist es dann gerechtfertigt das Fahrtenbuch beim Pickerl zu überprüfen. Wobei: Wer fährt 120 Tage im Jahr mit dem Auto und die Überprüfung bislang lief meist so ab: "Host ans?" - "Jo." - "Passt".

Typenschein ist jetzt ein wenig unangenehmer finde ich..

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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon albandy » Donnerstag 14. Dezember 2017, 10:23

Ja..einerseits betrachtet ja. Ich finds ungewöhnlich.
Ein Beispiel bei Neufahrzeugen: Man muß damit erst nach 2 Jahren zum ersten Pickerltermin. Right?! Dabei finde ich den Vergleich einer z. B. pensionierten Hausfrau, die mit ihrem Kfz grade mal 5000km zurücklegt und einem Vertreter, der 150tkm fährt ganz interessant.

Ich frage mich halt, was will man im Fahrtenbuch heraus lesen. Klar, ist alles Theorie und in der Praxis schauts eh immer anders aus. Mir gehts halt um die Erklärbarkeit eines solchen Vorgehens.

Ps: das Vorlegen des TS empfinde ich auch als unangenehm...besonders dann, wenn der irgendwann verloren ging...
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon bullitt » Donnerstag 14. Dezember 2017, 11:27

Teilweise soll ja bei Typisierungen Schindluder getrieben worden sein..ob die Vorlage des Typenscheins beim Pickerlmachen eine Folge daraus ist?
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon albandy » Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:10

Haha..ja..das soll vorgekommen sein. Wenn man auf willhaben schaut...dann findet man wohl nicht selten gewisse Fahrzeuge, wo Auto und TS Foto nicht ganz zusammenpassen...mir fallen da als erstes Camaros Capritschen Vans und Pick Ups ein. ...aber ist ja nicht nur bei den Amis so.
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon V8Cowboy » Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:16

Aber ab wann das genau in Kraft tritt steht da nicht, oder habe ich das überlesen? Rote Pickerl erst ab Herbst herum ok... aber Pickerl mit Typenschein?

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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon bullitt » Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:36

Hab was vom 1.4.2018 gehört, aber hab keine Novelle dazu gefunden. Laut ÖAMTC (sie haben die gleichen Infos auf der homepage) basieren die Angaben auf verabschiedeten und geplanten Novellen.
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon V8Cowboy » Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:41

Gut soll mich nicht sonderlich stören. An sich ist meiner ja im typisierten Zustand, nur die Blinker blinken halt anderswo orange hinten als bei der Typisierung. Zur Not ist das in einer halben Stunde wieder umgebaut - und dann wieder retour weil ich sicher nicht mehr mit den gschissenen Anhängerblinkern fahre.

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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon Gustavltd » Freitag 12. Januar 2018, 13:40

Der Typenschein bei der Überprüfung hat den Sinn das der Prüfer weiß was alles genehmigt ist und ob der Wagen noch im "historischen/zeitgenössischen" Zustand ist.

lg Gus
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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon hier-kommt-kurt » Freitag 12. Januar 2018, 15:11

Genau. Wenn also so böse Sachen wie spezielle Blinker und sidemarker eingetragen sind, dann wirds ein Pickerl geben dürfen, wenn da nix drinsteht ist das ein schwerer Mangel. Ebenso Rad/Reifenkombinationen, die vom historischen Standpunkt vielleicht möglich sind. Wennst also auf den historisch genehmigten Wagen Donk-style Räder montierst, könnte es schwierig werden.
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Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon beachcruiser » Sonntag 14. Januar 2018, 11:32

ein Fahrtenbuch würde sich meiner Meinung nach bei Autos über 50 sowieso erübrigen. auch die 120 tage Regelung. so wahnsinnig gross ist der Vorteil der geringeren Versicherung und der 2 jährigen pickerlfrist auch wieder nicht. und wenn der prüfer den ts mit dem Auto vergleichen muss wird's auch nicht billiger.
was ich auch nicht herauslesen kann ist, was mit Autos passiert die zwar alt sind aber keine historische Typisierung haben, kriegen die dann auch ein rotes pickerl oder wie oder was.
und am ende des tages frage ich mich ob die Werkstätten dann den Prüfbericht unterschreiben wenn sie sich nicht sicher sind ob das Kfz dem typisierten zustand entspricht oder nicht.
bei älteren historischen Typisierungen steht da zb. entspricht nicht den bleuchtungsvorschriften, entspricht nicht den lärmvorschriften, abgas, Sicherheitsgurte, usw.
und am schluss steht Bewilligung erteilt durch den landeshauptmann.
ich bin gespannt wieviele prüfer dann einfach die finger von hist. Prüfungen lassen ... einige haben wir schon in vlbg

lg

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Re: Änderung Pickerl für historische Fahrzeuge

Beitragvon hier-kommt-kurt » Sonntag 14. Januar 2018, 21:54

Nein, das rote Pickerl nur für historisch genehmigte Fahrzeuge, es geht ja auch darum, dass diese in Zukunft von eventuellen Fahrverboten vielleicht ausgenommen sind und dass die Renleitung das auf den ersten Blick erkennen kann.
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