Früher:
11cm mindestbodenfreihei
11cm - 9 cm ---> schwerer mangel
unter 9cm ---> gefahr in verzug
jetzt :
11cm - 9cm ---> leichter mangel
9cm - 7cm ---> schwerer mangel
Unter 7 cm ---> gefahr in verzug ...
Nich genehmigte reifen bzw felgen sind auch nur mehr ein vorschriftsmangel solang nix schleift somit kein hindern an der weiterfahrt bzw kennzeichenabnahme .. Nur ein darauf hin weisen

lg tom