die in der EU haben echt keine anderen Probleme mehr, wenn das durchgeht heisst es das keinerlei Änderungen mehr an Serienwagen vorgenommen werden dürfen, keinerlei....
http://ec.europa.eu/transport/doc/roadw ... %29380.pdf
unfuckingfassbar was die für Probleme haben in Brüssel
Eu memorandum, keine Änderungen mehr an Serienwagen?
Moderator: superbee
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müssen wohl von anderen Schwachsinnigkeiten ablenken.... 

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- bullitt
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Wo liest du das heraus, dass keine Änderungen durchgeführt werden dürfen???
In dem Text geht es nur darum, dass die technischen Überprüfungen ("Pickerl", TÜV etc.) in Europa vereinheitlicht, und dass ein gemeinsame Standards gefunden werden sollen. Die Vorschläge orientieren sich eh an den deutschen oder österreichischen strengen Überprüfungen. Öldtimer sollen von dieser Regelung aber ausgenommen sein.
Für uns würde sich wenig ändern. Es wird mehrfach betont, dass so die Fahrtauglichkeit von PKWs, Motorrädern, LKWs etc erhöht werden soll, indem regelmäßige Überprüfungen stattfinden. Die Intervalle sind sogar teilweise über den österreichischen (zB Neuwagen erst 4 Jahre nach Erstzulassung das erste Mal).
In dem Text geht es nur darum, dass die technischen Überprüfungen ("Pickerl", TÜV etc.) in Europa vereinheitlicht, und dass ein gemeinsame Standards gefunden werden sollen. Die Vorschläge orientieren sich eh an den deutschen oder österreichischen strengen Überprüfungen. Öldtimer sollen von dieser Regelung aber ausgenommen sein.
Für uns würde sich wenig ändern. Es wird mehrfach betont, dass so die Fahrtauglichkeit von PKWs, Motorrädern, LKWs etc erhöht werden soll, indem regelmäßige Überprüfungen stattfinden. Die Intervalle sind sogar teilweise über den österreichischen (zB Neuwagen erst 4 Jahre nach Erstzulassung das erste Mal).
Zuletzt geändert von bullitt am Sonntag 26. August 2012, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Es steht nur was in der Begriffsdefinition:
hab die Direktive jetzt nicht gelesen, aber Eintragungen durch einen Sachverständigen werden sicher gedeckt sein.
Sonst steht nichts drinnen bezüglich Änderungen - bin den Text Wort für Wort durchgegangen. Falls ich was übersehen haben sollte, dann bitte kurz mitteilen.
‘roadworthiness test’ means a verification that the parts and components of a vehicle comply with its safety and environmental characteristics in force at the time of approval, first registration or entry into service, as well as at the time of retrofitting;
"approval" means any category of approval referred to in Directive 2007/46/EC;
hab die Direktive jetzt nicht gelesen, aber Eintragungen durch einen Sachverständigen werden sicher gedeckt sein.
Sonst steht nichts drinnen bezüglich Änderungen - bin den Text Wort für Wort durchgegangen. Falls ich was übersehen haben sollte, dann bitte kurz mitteilen.
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