CO2 Steuer Ausnahme / Rückerstattung

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Karl32
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CO2 Steuer Ausnahme / Rückerstattung

Beitragvon Karl32 » Dienstag 4. Juni 2013, 14:20

Hallo Leute,

aufgrund eines EuGH Urteils wurden die Finanzämter angewiesen für Fahrzeuge welche nach Österreich importiert und zugelassen werden und vor dem 01.07.2008 bereits im EU Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, die CO2 Steuer auszusetzen.

Wer die Steuer schon bezahlt hat, kann innerhalb Jahresfrist einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Hier der ganze Schrieb:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010220%2F0133-IV%2F9%2F2013%22&gueltig=20130529&segid=%2265588.1.1+29.05.2013+09%3A20%3A13%3A59%22

Gruß
Karl

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Beitragvon ownor » Dienstag 4. Juni 2013, 14:45

jetzt noch die co2 steuer komplett kippen, dann wär die welt fast wieder in ordnung. :twisted:

auf http://www.nova-rechner.at/index.php/news gibts immer aktuelle infos zu dieser thematik.
Zuletzt geändert von ownor am Dienstag 4. Juni 2013, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Fredl » Dienstag 4. Juni 2013, 15:02

heisst das, dass für gebrauchtwagen aus DE lediglich Nova zu bezahlen wär?
versteh ich das richtig?

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Beitragvon Karl32 » Dienstag 4. Juni 2013, 15:29

Wenn er vor 01.07.2008 bereits in der EU zugelassen war ist nur die Nova fällig
Cadillac Sixty Special 1940, 1990, Buick Estate Wagon, 1989 Buick Electra Estate Wagon, Mercedes 280SEL 4,5 1972, Mercedes 560SL 1987, Chrysler New Yorker 1980, Oldsmobile Delta 88 Diesel 1978, Fiat 130 3,2 1974, Volvo 262 Bertone 1980, Mercedes 350CLS

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Beitragvon ami74 » Dienstag 4. Juni 2013, 15:45

ah schad. gilt nit bei usa und schweiz importen.. so a scheiss..

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Beitragvon michiGTZ » Mittwoch 5. Juni 2013, 11:17

tiptop... hab schon vor 2 wochen oderso erfahren das die geschichte am laufen ist und jetzt isses aktuell. geil... Jetzt gehts dann wohl die oder nächste woche mal zum finanzamt... :D

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Beitragvon Goldeneye » Mittwoch 5. Juni 2013, 20:34

Aufklärung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bitte!!!!!!!!!!! :o
Habe für meinen HUMMER (Bj. 2006, EZ in EU 2006), im Jahr Jänner 2010 (ich war damals einer der ersten, die Co2 Steuer wurde am 23.12.2009 wieder fällig) Steuer bezahlt.
Der Hummer ist mittlerweile verkauft.

Für meinen Chevrolet SSR (Bj. 2003, EZ in EU 200) im Jahr 2012 Co2-Steuer bezahlt.

Bekomme ich jetzt per Erlass und Einhaltung der 1-jährigen Frist (ab 29.5.2013) die Steuer zurück??????

Wäre super, fahre morgen nach Deutschland und Holland Cadillac oder Lincoln schauen.

Einige Euros Rückerstattung wären da sehr hilfreich.

Für zweckdienliche Hinweise wäre ich dankbar, werde mal auch von Holland aus ins Forum einsteigen.

A Bier pro wirklich zweckdienlichem Hinweis steht, den FA-Erlass verstehe ich nur bei 4 Bier, und die trinke ich jetzt nicht, in einigen Stunden geht's los Richtung Holland.

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Beitragvon sascha1982 » Mittwoch 5. Juni 2013, 21:10

Laut erlass bekommst die co2 steuer retour

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Beitragvon Karl32 » Mittwoch 5. Juni 2013, 22:53

Nee da bekommst nix retour, geht mir auch nicht anders...
Du hast ja den Wagen inzwischen verkauft, also hat lt Auffassung des Gesetzgebers der Käufer dir die Steuer bezahlt beim Kauf.
Cadillac Sixty Special 1940, 1990, Buick Estate Wagon, 1989 Buick Electra Estate Wagon, Mercedes 280SEL 4,5 1972, Mercedes 560SL 1987, Chrysler New Yorker 1980, Oldsmobile Delta 88 Diesel 1978, Fiat 130 3,2 1974, Volvo 262 Bertone 1980, Mercedes 350CLS

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Beitragvon Goldeneye » Donnerstag 6. Juni 2013, 21:27

Die vom FA sind ja wirklich die größten A-Löcher, wenn das stimmt, das ich nichts rückerstattet bekomme.
Aber der SSR ist noch immer in meinem Besitz, d.h als ja...oder :o

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Beitragvon sascha1982 » Donnerstag 6. Juni 2013, 22:11

Karl32 hat geschrieben:Nee da bekommst nix retour, geht mir auch nicht anders...
Du hast ja den Wagen inzwischen verkauft, also hat lt Auffassung des Gesetzgebers der Käufer dir die Steuer bezahlt beim Kauf.


Meinte ja nur den ssr, logisch

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