Hallo Leute,
aufgrund eines EuGH Urteils wurden die Finanzämter angewiesen für Fahrzeuge welche nach Österreich importiert und zugelassen werden und vor dem 01.07.2008 bereits im EU Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, die CO2 Steuer auszusetzen.
Wer die Steuer schon bezahlt hat, kann innerhalb Jahresfrist einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Hier der ganze Schrieb:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010220%2F0133-IV%2F9%2F2013%22&gueltig=20130529&segid=%2265588.1.1+29.05.2013+09%3A20%3A13%3A59%22
Gruß
Karl
CO2 Steuer Ausnahme / Rückerstattung
Moderator: superbee
- Karl32
- V8 Cruiser
- Beiträge: 43
- Registriert: Mittwoch 21. Februar 2007, 20:08
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Schönau an der Triesting
- ownor
- Street Machine
- Beiträge: 739
- Registriert: Montag 8. Mai 2006, 19:04
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: check
jetzt noch die co2 steuer komplett kippen, dann wär die welt fast wieder in ordnung.
auf http://www.nova-rechner.at/index.php/news gibts immer aktuelle infos zu dieser thematik.

auf http://www.nova-rechner.at/index.php/news gibts immer aktuelle infos zu dieser thematik.
Zuletzt geändert von ownor am Dienstag 4. Juni 2013, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
LS-Swap the world!
- Karl32
- V8 Cruiser
- Beiträge: 43
- Registriert: Mittwoch 21. Februar 2007, 20:08
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Schönau an der Triesting
Wenn er vor 01.07.2008 bereits in der EU zugelassen war ist nur die Nova fällig
Cadillac Sixty Special 1940, 1990, Buick Estate Wagon, 1989 Buick Electra Estate Wagon, Mercedes 280SEL 4,5 1972, Mercedes 560SL 1987, Chrysler New Yorker 1980, Oldsmobile Delta 88 Diesel 1978, Fiat 130 3,2 1974, Volvo 262 Bertone 1980, Mercedes 350CLS
- michiGTZ
- Pony Driver
- Beiträge: 234
- Registriert: Donnerstag 14. Juni 2007, 20:38
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Bregenz
- Kontaktdaten:
- Goldeneye
- Pony Driver
- Beiträge: 243
- Registriert: Sonntag 27. Dezember 2009, 18:00
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Graz
Aufklärung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bitte!!!!!!!!!!!
Habe für meinen HUMMER (Bj. 2006, EZ in EU 2006), im Jahr Jänner 2010 (ich war damals einer der ersten, die Co2 Steuer wurde am 23.12.2009 wieder fällig) Steuer bezahlt.
Der Hummer ist mittlerweile verkauft.
Für meinen Chevrolet SSR (Bj. 2003, EZ in EU 200) im Jahr 2012 Co2-Steuer bezahlt.
Bekomme ich jetzt per Erlass und Einhaltung der 1-jährigen Frist (ab 29.5.2013) die Steuer zurück??????
Wäre super, fahre morgen nach Deutschland und Holland Cadillac oder Lincoln schauen.
Einige Euros Rückerstattung wären da sehr hilfreich.
Für zweckdienliche Hinweise wäre ich dankbar, werde mal auch von Holland aus ins Forum einsteigen.
A Bier pro wirklich zweckdienlichem Hinweis steht, den FA-Erlass verstehe ich nur bei 4 Bier, und die trinke ich jetzt nicht, in einigen Stunden geht's los Richtung Holland.

Habe für meinen HUMMER (Bj. 2006, EZ in EU 2006), im Jahr Jänner 2010 (ich war damals einer der ersten, die Co2 Steuer wurde am 23.12.2009 wieder fällig) Steuer bezahlt.
Der Hummer ist mittlerweile verkauft.
Für meinen Chevrolet SSR (Bj. 2003, EZ in EU 200) im Jahr 2012 Co2-Steuer bezahlt.
Bekomme ich jetzt per Erlass und Einhaltung der 1-jährigen Frist (ab 29.5.2013) die Steuer zurück??????
Wäre super, fahre morgen nach Deutschland und Holland Cadillac oder Lincoln schauen.
Einige Euros Rückerstattung wären da sehr hilfreich.
Für zweckdienliche Hinweise wäre ich dankbar, werde mal auch von Holland aus ins Forum einsteigen.
A Bier pro wirklich zweckdienlichem Hinweis steht, den FA-Erlass verstehe ich nur bei 4 Bier, und die trinke ich jetzt nicht, in einigen Stunden geht's los Richtung Holland.
- sascha1982
- Pro Stock
- Beiträge: 4419
- Registriert: Dienstag 2. Dezember 2008, 16:11
- Barvermögen: Gesperrt
- Bank: Gesperrt
- Wohnort: DL-City
- Kontaktdaten:
- Karl32
- V8 Cruiser
- Beiträge: 43
- Registriert: Mittwoch 21. Februar 2007, 20:08
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Schönau an der Triesting
Nee da bekommst nix retour, geht mir auch nicht anders...
Du hast ja den Wagen inzwischen verkauft, also hat lt Auffassung des Gesetzgebers der Käufer dir die Steuer bezahlt beim Kauf.
Du hast ja den Wagen inzwischen verkauft, also hat lt Auffassung des Gesetzgebers der Käufer dir die Steuer bezahlt beim Kauf.
Cadillac Sixty Special 1940, 1990, Buick Estate Wagon, 1989 Buick Electra Estate Wagon, Mercedes 280SEL 4,5 1972, Mercedes 560SL 1987, Chrysler New Yorker 1980, Oldsmobile Delta 88 Diesel 1978, Fiat 130 3,2 1974, Volvo 262 Bertone 1980, Mercedes 350CLS
- sascha1982
- Pro Stock
- Beiträge: 4419
- Registriert: Dienstag 2. Dezember 2008, 16:11
- Barvermögen: Gesperrt
- Bank: Gesperrt
- Wohnort: DL-City
- Kontaktdaten:
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste