Wie von normal zu Oldtimerzulassung?

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Kapitänkurtl
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Beitragvon Kapitänkurtl » Donnerstag 22. Mai 2014, 14:10

Fredl hat geschrieben:bei uniqua habe ich das gefunden:
http://www.uniqa.at/uniqaat/cms/privatk ... g.de.xhtml
hat wer diese Liste „Historisches Kfz laut Eurotaxliste"?
Wenn man die Beschreibung genau nimmt, reicht denen im Prinzip dass das Fahrzeug in dieser Liste aufscheint


Ist die von Eurotax approbierte Liste für historische Kfz - rot im Umschlag und ich habe sie als SV

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sim
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Beitragvon sim » Freitag 23. Mai 2014, 00:28

ich bekam mal telefonisch die information dass wenn ein kfz nicht in dieser liste steht man es recht einfach (und guenstig) eintragen lassen kann.
keine ahnung wo ich da angerufen hab, war aber irgendwas offizielles :D
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Goldeneye
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Beitragvon Goldeneye » Freitag 23. Mai 2014, 20:56

Mein Cadillac Coupe Deville Bj 1976 wurde voriges Jahr trotz nicht vorhandenem SV-Gutachten als "historisch" typisiert.
Pickerl nur alle 2 Jahre, in der Einzelgenehmigung steht "max. 120 Tage im Jahr verwendet werden".
So weit so gut, ich habe ihn aber zu meinen anderen 2 Amis (nicht historisch) dazu gemeldet (Wechselkennzeichen), und hatte bei der Anmeldung keine Probleme.
Demnach dürfte ich mit dem historischen Cadillac 365 Tage im Jahr fahren, was ich selbstverständlich nicht tue.
Aber von Gesetz her kein Problem.
Oder hat die Versicherung was übersehen???????

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marvin
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Beitragvon marvin » Freitag 23. Mai 2014, 20:59

Die Fahrbeschränkung müsste ja im Zulassungsschein stehen und da hat ja der Caddy einen eigenen....trotz WexelKZ
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Beitragvon hier-kommt-kurt » Freitag 23. Mai 2014, 23:27

Goldeneye hat geschrieben:Oder hat die Versicherung was übersehen???????


Die historische Genehmigung von alten Autos hat wenig mit den sogenannten Oldtimer-Versicherungen zu tun.
Wenn deine beiden anderen Autos normale *neuere* sind, wird es der Versicherung ziemlich egal sein.
Wenn die anderen beiden ebenfalls mindestens 25 oder 30 oder 20 (je nach Versicherung und *Nachhaltigkeit* des Betreuers) Jahre alt sind, ist das halt ein weiteres altes Auto. Wenn in der Zulassung nix von den 120 Tagen steht, wird es dem Kappelständer bei einer Kontrolle nicht auffallen und er wird auch kein Fahrtenbuch verlangen. Besser du führst trotzdem eines (für alle Fälle), sie könnten auf die Idee kommen, es rückwirkend zu verlangen.
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historische Genehmigung

Beitragvon oelfinger » Montag 15. September 2014, 18:01

Historische Fahrzeuge können nicht mehr zurück - sprich "als normales Fahrzeug zurück genehmigt werden, - laut gedacht ich möchte nicht "zeitgenössische Teile einbauen und genehmigen , oder das Fahrzeug entspricht nicht mehr mindestens Zustand 3 - , oder die Herrschaften meinen die Nutzungsdauer wird reduziert auf überspitzt gesagt "von der Veranstaltung und zur Veranstaltung, oder.....und somit verliere ich auf ewig die Zulassung, - Nein Danke, da mache ich jährlich mein Pickerl, ich werde mit keinem Fahrtenbuch belästigt.....ich warte liebe ab .....

Bernd

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Beitragvon Kapitänkurtl » Dienstag 16. September 2014, 08:28

Lasst euch von den 120 Tagen nicht schrecken warum ich die 120 Tage fahre ob zu einer Veranstaltung oder Probefahrt oder Ausflug ist völlig egal.

Das einzige was die Exekutive prüft ist ob im Zulassungsschein "Historisches Fahrzeug" steht und wenn ja ob ein Fahrtenbuch geführt wird - im einzelnen Fall ob nicht mehr als 120 Tage im Buch drinnenstehen incl. dem Tag an dem die Anhaltung war.

Beim Pickerl (alle 2 Jahre) ist das Fahrtenbuch nachzuweisen das man es hat und führt.

Es gibt noch weitere Vorteile. Versicherungstechnisch kann euch keine Versicherung nach einem Haftpflichtschaden "abspeisen" unter dem Vorwand das es halt ein 30 Jahre altes Auto ist welches täglich gefahren wird. Es ist somit belegt das es sich um ein historisches Kulturgut handelt.
Welches nach anderen Kriterien zu bewerten ist.

Feinstaubzonen können im Rahmen der 120 Tage durchfahren werden.

Angeblich das habe ich auch schon gehört (aber noch nicht bestätigt) entfällt die §56a (ausserordentliche Überprüfung) da durch SV-Gutachten und Typisierung bestätigt ist das das Fahrzeug in erhaltungswürdigem Zustand ist.

Also wenn möglich kann ich es euch nur empfehlen wenn ihr nicht mehr als 120 im Sommer mit euren Klassikern fahrt.

Es könnte sein das es künftig für Euro 0 oder 1 bzw. 2 generelle Fahrverbote auch für PKW´s gibt dann könnt ihr eure Wagen in der GArage besichtigen - und brauchst auch nicht mehr zum Pickerl fahren;-)

Der Beirat für historische Fahrzeuge ist sehr bemüht auch Europaweit die historischen überall fahrbar zu halten und wie man sieht auch in Deutschland bisher mit ERfolg.

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