Bei der Schwärzungszahl mußte Beschleunigung auf Abregeldrehzahl und Drehzahl gehalten werden bis der Messzylinder gefüllt war, dauerte so um die 30-50 Sekunden.
Beim aktuellen Trübungsmessverfahren wird der Motor nur ein paar Sekunden auf Abregeldrehzahl gehalten.
@ZTYP Dein Wagen wird nicht den geltenden Abgasgesetzten für Neuwagen entsprochen haben als dieser in Ö typisiert wurde. Hat aber nichts mit dem Abgastest zu tun, der muß bei der §57a Überprüfung trotzdem durchgeführt werden und die max Werte unterschritten werden.
@ Dimostines: Die Prüfer befolgen nur geltendes Recht, Du kannst gerne eine Beschwerde ans Ö und EU Parlament schreiben, vielleicht bekommts Du eine Ausnahmegenehmigung wie damals Mazda beim Comprexdiesel.
lg GUS
TÜF Abgastest
Moderator: superbee
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste