Gesetzliche Änderungen Mängelkatalog und Tieferlegung :-)

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SilveradoRacer
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Beitragvon SilveradoRacer » Donnerstag 18. März 2010, 09:25

Grüsse .. Nach einen gespräch mit einem befreundeten prüfer ist fakt : genehmigen kann man nach wie vor nix unter 11 cm .. Nur der ermessensspielraum für das setzen des fahwerks ist gelockert worden ...

Früher:
11cm mindestbodenfreihei
11cm - 9 cm ---> schwerer mangel
unter 9cm ---> gefahr in verzug

jetzt :
11cm - 9cm ---> leichter mangel
9cm - 7cm ---> schwerer mangel
Unter 7 cm ---> gefahr in verzug ...


Nich genehmigte reifen bzw felgen sind auch nur mehr ein vorschriftsmangel solang nix schleift somit kein hindern an der weiterfahrt bzw kennzeichenabnahme .. Nur ein darauf hin weisen :-))

lg tom
LG Tom


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