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Moderator: superbee
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- Pony Driver
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ps angabe
im notfall gibts noch eine alternative. neutypisierung. die alten unterlagen werden meist nach 7 - 10 jahren entsorgt.
man könnten den wagen also neutypisieren, die kosten dafür dürften sich bald rentieren.
lg bc
man könnten den wagen also neutypisieren, die kosten dafür dürften sich bald rentieren.
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- superbee
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- Pony Driver
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wenn das auto original ist und auch bleiben soll spielt das keine grosse rolle und wenn er auf wechselkennzeichen läuft braucht er auch kein fahrtenbuch führen......
aber es ist nur eine der möglichkeiten ....
lg bc
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hab grad angerufen, ich muss kein fahrtenbuch führen.
lg bc
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- superbee
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Re: anmeldung
beachcruiser hat geschrieben:hab grad angerufen, ich muss kein fahrtenbuch führen.
lg bc
wo hast du angerufen? bei der auskunft?
wenn du den wagen als historisch zugelassen hast musst du ein fahrtenbuch führen. ob du für die versicherung ein fahrtenbuch brauchst steht auf einem anderen blatt.
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- Pony Driver
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nein es war nicht die auskunft sondern das tierheim ...
aber da mein daily das teurere kfz ist brauche ich kein fahrtenbuch. da macht es auch keinen sinn den zweitwagen hist. zuzulassen.
lg bc
aber da mein daily das teurere kfz ist brauche ich kein fahrtenbuch. da macht es auch keinen sinn den zweitwagen hist. zuzulassen.
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hannes, wenn dein fzg als historisch typisiert wurde und davon gehe ich aus, dann kannst du es nur so zu lassen... somit ist automatisch fahrtenbuch zu führen.
wobei der tüv bei uns manchmal ned so ganz auf der höhe ist
bei mir im typenschein der vespa steht zwar irgendwo gaaaanz klein "historisch" drinnen, aber auch nichts von fahrtenbuch. im typenschein vom valiant steht aber drinnen, dass fahrtenbuch zu führen ist.
und es geht ja nicht um das teurere fzg, sondern u.a. drum, dass du auch nur alle 2 jahre zum tüv musst.
lg
wobei der tüv bei uns manchmal ned so ganz auf der höhe ist

und es geht ja nicht um das teurere fzg, sondern u.a. drum, dass du auch nur alle 2 jahre zum tüv musst.
lg
mfg deni


- Chevy Peter
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Stimmt nicht ganz - wenn du die Kennzeichen nur 120 Tage hast - also die restliche Zeit zurückgelegt hast - brauchst du kein Fahrtenbuch - steht bei mir sogar so im Zulassungsschein.


Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
- superbee
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In jedem Zulassungsschein steht was anderes drinnen, zusammenfassend kann ich sagen ich hab die Fahrtenbuchdebatte satt.
Ich darf so frei sein und einen Auszug aus dem Erlass GZ. BMVIT-190.500/0002-II/ST4/2006 des BMi für Verkehr posten:
Ich darf so frei sein und einen Auszug aus dem Erlass GZ. BMVIT-190.500/0002-II/ST4/2006 des BMi für Verkehr posten:
1.1.3. § 34 (4) Ausnahmegenehmigung
Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für historische Fahrzeuge sind deren Erhaltungs-
würdigkeit und deren Erhaltungszustand nachzuweisen. Bei Fahrzeugen, die nicht in die Liste
der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen sind, hat der Beirat für historische Fahrzeuge (§
131b) eine Empfehlung abzugeben. Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr
verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung
sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
- superbee
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@beachcruiser
du hast bei dem auto gar nicht erst die wahl wie du es "typisierst"! es ist ein historisches fahrzeug und wird somit im typenschein immer so genannt werden, woraus sich die pflicht ergibt ein fahrtenbuch zu führen
dass die versicherung da vielleicht nicht die richtige information parat hat könnte ich verstehen.. meld es einfach mal an und schau dann was in deinem typenschein steht und in der zulassung.. wenn du keines führen musst, wäre das ein fehler der behörde, bei einer kontrolle würde ich lieber eines dabeihaben
du hast bei dem auto gar nicht erst die wahl wie du es "typisierst"! es ist ein historisches fahrzeug und wird somit im typenschein immer so genannt werden, woraus sich die pflicht ergibt ein fahrtenbuch zu führen
dass die versicherung da vielleicht nicht die richtige information parat hat könnte ich verstehen.. meld es einfach mal an und schau dann was in deinem typenschein steht und in der zulassung.. wenn du keines führen musst, wäre das ein fehler der behörde, bei einer kontrolle würde ich lieber eines dabeihaben

--- in veritate libertas ---
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wenn er historisch ist mußt du ein Fahrtenbuch führen! Das ist sicher.
Das kann bei Verkehrskontrollen (auch in den 120 Tagen) verlangt werden und auf jeden Fall bei der § 57a!
Das Zurücklegen der Kennzeichen hat nur den Sinn das Versicherung und Steuer während dieser Zeit ruhen und keine Kosten verursachen ausser dem Kennzeichendepot.
Ich bin mir da ganz sicher da ich gerichtlich beeideter Sachverständiger für historische Fahrzeuge bin.
Die Behörden wollen durch führen des Fahrtenbuches versuchen den "alltäglichen" Gebrauch von Oldtimern einzudämmen.
Das kann bei Verkehrskontrollen (auch in den 120 Tagen) verlangt werden und auf jeden Fall bei der § 57a!
Das Zurücklegen der Kennzeichen hat nur den Sinn das Versicherung und Steuer während dieser Zeit ruhen und keine Kosten verursachen ausser dem Kennzeichendepot.
Ich bin mir da ganz sicher da ich gerichtlich beeideter Sachverständiger für historische Fahrzeuge bin.
Die Behörden wollen durch führen des Fahrtenbuches versuchen den "alltäglichen" Gebrauch von Oldtimern einzudämmen.
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