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beachcruiser
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Beitragvon beachcruiser » Donnerstag 3. Mai 2012, 10:20

im notfall gibts noch eine alternative. neutypisierung. die alten unterlagen werden meist nach 7 - 10 jahren entsorgt.
man könnten den wagen also neutypisieren, die kosten dafür dürften sich bald rentieren.

lg bc

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Beitragvon superbee » Donnerstag 3. Mai 2012, 10:39

aber wohl mit dem nachteil dass in dem neuen typenschein mehr drinnen stehen wird als in einem von 1960. lärm,reifen, fahrtenbuch etc.

ich find meinen 74er typenschein schön leer, und kein fahrtenbuch schreiben find ich auch angenehm.

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Beitragvon beachcruiser » Donnerstag 3. Mai 2012, 11:02

wenn das auto original ist und auch bleiben soll spielt das keine grosse rolle und wenn er auf wechselkennzeichen läuft braucht er auch kein fahrtenbuch führen......

aber es ist nur eine der möglichkeiten ....

lg bc

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Beitragvon Fast-Furious » Donnerstag 3. Mai 2012, 12:15

ich hab ein historisches fahrzeug auf wechselnummer und laut zulassung und laut typenschein und laut behörde und laut polizei muss ich ein fahrtenbuch führen ;)
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Beitragvon deni » Donnerstag 3. Mai 2012, 12:57

ich auch :wink:
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Beitragvon beachcruiser » Donnerstag 3. Mai 2012, 14:33

hab grad angerufen, ich muss kein fahrtenbuch führen.

lg bc

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Beitragvon superbee » Donnerstag 3. Mai 2012, 14:35

beachcruiser hat geschrieben:hab grad angerufen, ich muss kein fahrtenbuch führen.

lg bc


wo hast du angerufen? bei der auskunft?

wenn du den wagen als historisch zugelassen hast musst du ein fahrtenbuch führen. ob du für die versicherung ein fahrtenbuch brauchst steht auf einem anderen blatt.

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Beitragvon beachcruiser » Donnerstag 3. Mai 2012, 15:21

nein es war nicht die auskunft sondern das tierheim ...

aber da mein daily das teurere kfz ist brauche ich kein fahrtenbuch. da macht es auch keinen sinn den zweitwagen hist. zuzulassen.

lg bc

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Beitragvon deni » Donnerstag 3. Mai 2012, 15:41

hannes, wenn dein fzg als historisch typisiert wurde und davon gehe ich aus, dann kannst du es nur so zu lassen... somit ist automatisch fahrtenbuch zu führen.

wobei der tüv bei uns manchmal ned so ganz auf der höhe ist :noteeth: bei mir im typenschein der vespa steht zwar irgendwo gaaaanz klein "historisch" drinnen, aber auch nichts von fahrtenbuch. im typenschein vom valiant steht aber drinnen, dass fahrtenbuch zu führen ist.

und es geht ja nicht um das teurere fzg, sondern u.a. drum, dass du auch nur alle 2 jahre zum tüv musst.

lg
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Beitragvon Chevy Peter » Donnerstag 3. Mai 2012, 19:50

Stimmt nicht ganz - wenn du die Kennzeichen nur 120 Tage hast - also die restliche Zeit zurückgelegt hast - brauchst du kein Fahrtenbuch - steht bei mir sogar so im Zulassungsschein.


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Beitragvon superbee » Donnerstag 3. Mai 2012, 20:35

In jedem Zulassungsschein steht was anderes drinnen, zusammenfassend kann ich sagen ich hab die Fahrtenbuchdebatte satt.

Ich darf so frei sein und einen Auszug aus dem Erlass GZ. BMVIT-190.500/0002-II/ST4/2006 des BMi für Verkehr posten:


1.1.3. § 34 (4) Ausnahmegenehmigung
Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für historische Fahrzeuge sind deren Erhaltungs-
würdigkeit und deren Erhaltungszustand nachzuweisen. Bei Fahrzeugen, die nicht in die Liste
der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen sind, hat der Beirat für historische Fahrzeuge (§
131b) eine Empfehlung abzugeben. Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr
verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung
sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.


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Beitragvon superbee » Donnerstag 3. Mai 2012, 20:36

Chevy Peter hat geschrieben:Stimmt nicht ganz - wenn du die Kennzeichen nur 120 Tage hast - also die restliche Zeit zurückgelegt hast - brauchst du kein Fahrtenbuch - steht bei mir sogar so im Zulassungsschein.


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...mit dem Zulassungsschein hast du allerdings gutes Argumentationsmaterial :wink:

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Beitragvon Fast-Furious » Donnerstag 3. Mai 2012, 22:11

@beachcruiser

du hast bei dem auto gar nicht erst die wahl wie du es "typisierst"! es ist ein historisches fahrzeug und wird somit im typenschein immer so genannt werden, woraus sich die pflicht ergibt ein fahrtenbuch zu führen
dass die versicherung da vielleicht nicht die richtige information parat hat könnte ich verstehen.. meld es einfach mal an und schau dann was in deinem typenschein steht und in der zulassung.. wenn du keines führen musst, wäre das ein fehler der behörde, bei einer kontrolle würde ich lieber eines dabeihaben :)
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Beitragvon Kapitänkurtl » Freitag 4. Mai 2012, 09:27

wenn er historisch ist mußt du ein Fahrtenbuch führen! Das ist sicher.

Das kann bei Verkehrskontrollen (auch in den 120 Tagen) verlangt werden und auf jeden Fall bei der § 57a!

Das Zurücklegen der Kennzeichen hat nur den Sinn das Versicherung und Steuer während dieser Zeit ruhen und keine Kosten verursachen ausser dem Kennzeichendepot.

Ich bin mir da ganz sicher da ich gerichtlich beeideter Sachverständiger für historische Fahrzeuge bin.

Die Behörden wollen durch führen des Fahrtenbuches versuchen den "alltäglichen" Gebrauch von Oldtimern einzudämmen.

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Beitragvon Flosn » Dienstag 15. Mai 2012, 13:12

Wegen Fahrtenbuch habe ich heute mit meiner Versicherung telefoniert.
Würde ich jetzt einen Oldtimer (BJ. 55) auf Wechselkennzeichen fahren hätte ich eine Beschränkung auf 3000 km im Jahr. Kein Fahrtenbuch nötig!
Und wenn es etwas mehr als die 3000 km sind schreit kein Hahn danach.

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