gefunden: 71er NOVA - eure Meinungen dazu

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hoagascht
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Beitragvon hoagascht » Dienstag 9. Oktober 2012, 11:48

Ja, ich weiß, aber Voraussetzung der Wagen bekommt ein H-Kennzeichen in D - gilt dies dann auch bei uns in Ö für die Typisierung?

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Tobie
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Beitragvon Tobie » Dienstag 9. Oktober 2012, 12:07

Also ich kann dir sagen der TA den ich in Österreich gekauft hatte und der bei euch Strassenzulassung hatte... hat in D keine Strassenzulassung bekommen!

Die Regeln für ein H-Kennzeichen sind schon streng (klar irgendwelche ausnahmen wo der Fahrer mit dem Prüfer schläft oder Golf spielt gibts immer)

Voraussetzung für die Erteilung des "H-Kennzeichens".


Grundsätzlich bestehen zwei Hauptvoraussetzungen für die Erteilung eines solchen H-Kennzeichens:

Die eine Voraussetzung besteht im Alter des Fahrzeuges. Diese muss mindestens 30 Jahre betragen.
Die andere besteht darin, dass ein Gutachten erstellt werden muss, das bewertet, ob das anzumeldende Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden kann.


Bei der Frage des Alters gehen die Auffassungen der Straßenverkehrsämter auseinander. Einige Straßenverkehrsämter bestehen auf das exakte Datum der Erstzulassung, andere Zulassungsstellen beziehen sich lediglich auf das Jahr.

Sofern beispielsweise ein Fahrzeug am 31.07.1975 zum Straßenverkehr zugelassen wurde, nehmen einige Straßenverkehrsämter eine H-Kennzeichenzulassung erst ab dem 01.08.05 vor. Andere stellen auf das Jahr ab und erteilen ein H-Kennzeichen bereits für den 03.01.05. Dies mag als reine Willkür erscheinen, die Straßenverkehrsbehörden können dies jedoch im Bereich der eigener Verantwortung regeln.

In dem benötigten Gutachten wird der Gutachter (TÜV oder DEKRA) überprüfen ob die benötigten Kriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß $ 21c StVZO vorhanden sind.

Hierbei findet auch die Überprüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (zweijahres-TÜV") oder nach längerer Stillegung die Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt

Begutachtet werden Originalität, und Verkehrstauglichkeit. Gleichzeitig wird der Erhaltungszustand bzw. der Pflegezustand überprüft. Dieser muss mindestens die Note 3 erreichen und das Fahrzeug darf keine Durchrostung aufweisen.

Hier die wichtigsten Kriterien:

Farbe und Lackzustand: Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. Paintbrush auf der Motorhaube werden nicht akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“
Rost: Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“
Rahmen: Fachgerechte Reparaturen sind notwendig. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art werden nicht akzeptiert werden.
Bremsen: Änderungen, die der Verkehrssicherheit dienen, wie z. Bsp. der Austausch einer Seilzugbremsen durch eine hydraulische Bremsanlage sind möglich.
Innenausstattung: Hier wird, wie generell auf weitgehende Originalität geachtet. Original- Komponenten dürfen nicht durch Produkte anderer Herstelle ausgetauscht worden sein. Als übermäßiger Stilbruch wird betrachtet, wenn beispielsweise die Sitze nachträglich mit einem Stoff im Zebra-Look überzogen wurden. Der Einbau eines modernes Autoradios ist statthaft.
Licht: absolut inakzeptabel ist der Austausch der originalen Scheinwerfer
Reifen und Räder: Entscheidend ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp . Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Ist im jeweiligen Räderkatalog kein Vermerk, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original
Abgasanlage: Umweltschutz geht vor Originalität Der Einbau eines Katalysators im Oldtimer wird akzeptiert.


http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... g/oldtimer

Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern“
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf
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Beitragvon dawickerl_1 » Dienstag 9. Oktober 2012, 13:29

Hallo,
Ein Bekannter von mir hat das mit einem Roller durchgeboxt. Ist eine Lambretta die auf Wasserkühlung mit Automatik, anderen Bremsen etc. umgebaut worden ist. Bei der Landesregierung haben sie ihn ausgelacht. Das Ding wurde dann an einen Freund nach D verkauft, ist dort zugelassen worden und mit diesen Papieren und anwaltlicher Unterstützung mussten sie es in Ö einzelgenehmigen. Es gibt dazu irgendeine EU Verordnung die das möglich macht. Nähere Details dazu kenne ich auch nicht, ich weiß aber, dass der Roller mit allen Umbauten genehmigt, angemeldet wurde und fährt.
Viele Grüße
Martin

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Beitragvon marvin » Dienstag 9. Oktober 2012, 14:01

Also ich kann dir sagen der TA den ich in Österreich gekauft hatte und der bei euch Strassenzulassung hatte... hat in D keine Strassenzulassung bekommen!


Interessant, aber wenn es sich um ein ursprünglich österreichisches Auto - was ich nicht weiß - gehandelt hat, ist der Typenschein 1979 auf Basis der damaligen Gesetzes- und Verordnungslage ausgestellt worden.

Kein Auto, das in Ö in den 70ern typisiert wurde, käme heute - ohne irgendwelche Ausnahmen - durch.

Und wenn etwas in Österreich unbefristet typisiert ist, dann gilt das halt für die 'Ewigkeit' (Bescheid ist Bescheid; Rechtssicherheit über alles....), dann muss man sich nur mehr um das Pickerl kümmern....
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Beitragvon Fredl » Dienstag 9. Oktober 2012, 14:01

dawickerl_1 hat geschrieben:Hallo,
Ein Bekannter von mir hat das mit einem Roller durchgeboxt. Ist eine Lambretta die auf Wasserkühlung mit Automatik, anderen Bremsen etc. umgebaut worden ist. Bei der Landesregierung haben sie ihn ausgelacht. Das Ding wurde dann an einen Freund nach D verkauft, ist dort zugelassen worden und mit diesen Papieren und anwaltlicher Unterstützung mussten sie es in Ö einzelgenehmigen. Es gibt dazu irgendeine EU Verordnung die das möglich macht. Nähere Details dazu kenne ich auch nicht, ich weiß aber, dass der Roller mit allen Umbauten genehmigt, angemeldet wurde und fährt.
Viele Grüße
Martin

Interessant.
Ist es als "Oldtimer" genehmigt worden oder eine normale Einzelgenehmigung?

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Beitragvon marvin » Dienstag 9. Oktober 2012, 14:04

Licht: absolut inakzeptabel ist der Austausch der originalen Scheinwerfer


...und das stimmt ganz sicher nicht - den H-Kennzeichenfahrer, der mit den sealed-beam Original-US-Funzeln in D fährt, zeige man mir...
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Beitragvon Tobie » Dienstag 9. Oktober 2012, 14:44

marvin hat geschrieben:
Also ich kann dir sagen der TA den ich in Österreich gekauft hatte und der bei euch Strassenzulassung hatte... hat in D keine Strassenzulassung bekommen!


Interessant, aber wenn es sich um ein ursprünglich österreichisches Auto - was ich nicht weiß - gehandelt hat, ist der Typenschein 1979 auf Basis der damaligen Gesetzes- und Verordnungslage ausgestellt worden.

Kein Auto, das in Ö in den 70ern typisiert wurde, käme heute - ohne irgendwelche Ausnahmen - durch.

Und wenn etwas in Österreich unbefristet typisiert ist, dann gilt das halt für die 'Ewigkeit' (Bescheid ist Bescheid; Rechtssicherheit über alles....), dann muss man sich nur mehr um das Pickerl kümmern....


Also Erstanmeldung war damals in Wien 1979.

Ich kann mich nicht mehr an alles erinnern:
1 Rost an Unterboden und Karroserie
2 Rote Katzenaugen hinten haben gefehlt
3 Gummi an den Achsen porös
4 Aftermarktfelgen -> musste originale Felgen ersteigern (gut hat nichts mit Strassenzulassung zu tun eher mit H-Kennzeichen)
5 Frontscheinwerfer haben alle 4 geleuchtet, erlaubt nur 2
6 Auspuff... war nicht die original Abgasanlage... da waren zwei ofenrohre die direkt über den Tank nach hinten gingen - totales no-go für D. Strassenzulassung
7 Fehlende Kennzeichenbeleuchtung hinten
8 Motornummer nicht eingestanzt ;)
9 Gurte haben keinen Rückhalt
10 Fahrersitze wackelt :roll:
usw. oh die Liste war Endlos um endlich einen D-Fahrzeugbrief und Zulassung zu bekommen. Naja alles gerept.


Ging mir nicht um die Typisierung sonder eher wie der um Gottes Willen ein Pickel bekommen hat.

Bzw... der Nova der in Holland eine Zulassung hat... es kann dir halt passieren... das du für die deutsche Zulassung nochmal einiges Reparieren und Ändern musst... was auch Geld kostet
Zuletzt geändert von Tobie am Dienstag 9. Oktober 2012, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Tobie » Dienstag 9. Oktober 2012, 14:44

marvin hat geschrieben:
Licht: absolut inakzeptabel ist der Austausch der originalen Scheinwerfer


...und das stimmt ganz sicher nicht - den H-Kennzeichenfahrer, der mit den sealed-beam Original-US-Funzeln in D fährt, zeige man mir...


Ja da haste Recht! Die Scheinwerfer müssen "Original" (=Aussehen) sein bzw. ein Glas mit E-Kennzeichen haben

Dafür sind rote Blinker erlaubt 8) 8) 8) 8)
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Beitragvon marvin » Dienstag 9. Oktober 2012, 15:24

Ging mir nicht um die Typisierung sonder eher wie der um Gottes Willen ein Pickel bekommen hat.



....ja, das ist eine ganz andere Geschichte :wink:

Das wäre einen eigenen Thread wert....
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Beitragvon Tobie » Dienstag 9. Oktober 2012, 15:37

Ja da haste Recht, was hoagscht halt beachten soll... nur weil er TÜV/Pickel bzw in einem anderen Land so fahren darf, heisst es nochlange nicht dass er im anderen Land auch so fahren darf.
Für einen deutschen Zulassungsschein (wenn auch nur "vorrübergehen") muss halt eine Vollabnahme gemacht werden.
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Beitragvon cenzi » Mittwoch 10. Oktober 2012, 14:30

puh, da kommt man nach langer zeit wieder mal ins forum, entdeckt einen thread über coole autos und dann gleich so viel blödsinn....

also wegen headers, vergaser und sonstiger kleiner motorumbauten mach ich mir keine sorgen beim typisieren. wenn die sitze in-etwa den originalen entsprechen, dann geht das. beim nova gab's ab 69 high-bucket sitze.....

typisieren in deutschland bringt dir für österreich -in den meisten fällen (edit!) - nichts, außer, dass die meisten ganz gscheiten glauben, dass ein auto mit H-gutachten in einem guten zustand sei. der rekord bei mir in der firma liegt derzeit bei frischem H-gutachten und von uns dann kostenvoranschlag von 13.000 euro bis typisierung. ich weiß nicht, was der tüv da begutachtet hat, aber das auto vermutlich nicht....
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Beitragvon bertl78 » Mittwoch 10. Oktober 2012, 14:54

cenzi hat geschrieben:puh, da kommt man nach langer zeit wieder mal ins forum, entdeckt einen thread über coole autos und dann gleich so viel blödsinn....

also wegen headers, vergaser und sonstiger kleiner motorumbauten mach ich mir keine sorgen beim typisieren. wenn die sitze in-etwa den originalen entsprechen, dann geht das. beim nova gab's ab 69 high-bucket sitze.....

typisieren in deutschland bringt dir für österreich -in den meisten fällen (edit!) - nichts, außer, dass die meisten ganz gscheiten glauben, dass ein auto mit H-gutachten in einem guten zustand sei. der rekord bei mir in der firma liegt derzeit bei frischem H-gutachten und von uns dann kostenvoranschlag von 13.000 euro bis typisierung. ich weiß nicht, was der tüv da begutachtet hat, aber das auto vermutlich nicht....


Da muss ich dir recht geben, H-gutachten is fürn Ar...

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Beitragvon hoagascht » Freitag 8. Februar 2013, 16:49

Sodala,

weiterer Versuch
http://rookieclassics.vpweb.nl/1971-Nova-original.html

aus meiner Sicht gäbe es da wenig zu beanstanden.
P.S: mir geht´s wiederum nur darum, ob ich da beim TÜV Probleme hätte!

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Beitragvon naila » Freitag 8. Februar 2013, 17:43

Hallo sorry das ic hda offtopic werde, hoffe natürlich auf Meinungen der Kollegen für dich. Was mich brennend interessiert
Wieso darf man bei den Amys keinen modernen bzw stärkeren Motor einbauen?

sorry für unkompetenz

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Beitragvon hoagascht » Donnerstag 14. Februar 2013, 10:39

... und, was sagt ihr zu diesem Wägelchen?

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