H-Zulassung?? Wie genau geht das??

Alles rund um US-Cars!

Moderator: superbee

Benutzeravatar
marvin
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 3536
Registriert: Dienstag 16. März 2004, 08:22
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Wien

Beitragvon marvin » Mittwoch 21. Januar 2015, 08:25

Harry hat geschrieben:Ich bin bei der generali und hab jetzt scgon 2 jahre hinterlegt.
Du musst nur nach einem Jahr um eine verlängerung der Hinterlegung ansuchen.
Thats it.
PS:
Oldtimer VS bekommst du auch ohne als Historisches KFZ typisiert zu haben.
Kostet aktuell um 180,- pro Jahr Versicherung + Motorbezogene Steuer für den Zeitraum wo das Auto aktiv ist, also die Kennzeichen nicht hinterlegt sind.


Hinterlegung ist - behördliche - Zulassungsache - hat nichts mit der Versicherung zu tun.

Ein Kennzeichen kann man in Österreich maximal ein Jahr hinterlegen, dann muss man es zumindest einen Tag wieder anmelden (..wie es Harry getan hat) - sonst ist es weg.
Dann kann man es sofort wieder ein Jahr hinterlegen; ich empfehle, das SELBST zu kalendieren.
Die - teure - motorbezogene Steuer entfällt erst ab einer Mindesthinterlegungsdauer von 45 Tagen (exkl. Tag der An- und Abmeldung!). Das hat auch nichts mit der Versicherung zu tun. Die hebt diese Steuer nur für's Finanzamt ein.

Aber ganz allgemein:

PS-starke Autos zu fahren, war in Ö immer schon ein teures Vergnügen; daran hat sich nichts geändert und daran wird sich sicher nichts ändern.
Das muss man schlicht akzeptieren.
'Pray that there's intelligent life somewhere up in space because there's bugger all down here on earth!'

Benutzeravatar
roland-1
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 3470
Registriert: Freitag 2. Dezember 2011, 14:09
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Tirol

Beitragvon roland-1 » Mittwoch 21. Januar 2015, 13:17

V8Cowboy hat geschrieben:@TNT: Dann über den Sommer wieder Einschluss ins Wechselkennzeichen (kostet wie's ausschaut 0, werd ich im Sommer sehen).


Ich mache es auch so, beim Wiedereinschluss im Frühjahr sind wieder die 1,45 € fürs Pickerl zu bezahlen.
Das liegt daran, dass das Auto während der Stilllegungszeit ein anderes Kennzeichen erhält und darum muss jedesmal
ein neues Pickerl von der Zulassungsbehörde ausgestellt werden.
Dieses "Winterkennzeichen" bekommt man aber nicht mit, das bleibt bei der Zulassungsbehörde. Beim ersten Mal stilllegen musst du dieses Kennzeichen bezahlen (ich glaube ca. 21 €).
Beim Wiedereingliedern ins Wechselkennzeichen weise ich immer darauf hin, dass sie das "Winterkennzeichen" hinterlegen sollen.
Ich war eigentlich der Meinung, dass das Kennzeichen nur max. 6 Monate hinterlegt wird, darum habe ich den Mustang immer etwas weniger als 6 Monate eingegliedert (aber lt. marvin müsste es 1 Jahr gehen).
Beim Stilllegen / Wiedereingliedern brauchst du beide Typenscheine, beide Pickerlgutachten und die Zulassung (war zumindest bei mir immer so).
Alles in Allem etwas umständlich, aber finanziell lohnt es sich auf alle Fälle, wenn du ein paar PS hast.

Benutzeravatar
ACE
Street Machine
Street Machine
Beiträge: 751
Registriert: Freitag 7. Dezember 2012, 14:11
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Klagenfurt/Wörthersee

Beitragvon ACE » Mittwoch 21. Januar 2015, 17:35

V8Cowboy hat geschrieben:Die zuständige Typisierungsstelle. Entweder selbst nachweisen (wenn es zutrifft dass Brutto SAE genommen wurden) oder über einen Sachverständigen. Hab meinen im Sommer auch historisch typisieren lassen und da kommt es schon mal gut wenn die nur vom Gutachten "abschreiben" müssen.

Umrechnung Brutto SAE auf unsere DIN PS ca -20%.

Ein weiterer Vorteil kann sein, wenn die Erstzulassung in Ö nach 1987 erfolgt ist, dann entfällt auch die 20% Strafsteuer aufgrund fehlenden Kats.


meiner wurde mit DIN PS gleich SAE PS 1966 typisiert . da kann man wohl im Nachhinein nichts mehr ändern..........oder ???????
https://www.youtube.com/watch?v=5a4bVghwy_Y
https://www.youtube.com/watch?v=EHyZgP84IJU
https://www.youtube.com/watch?v=NT0yj1eOHuU

Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren

Dodge Ram 1500 QC 5,7 L Hemi 2004
Buick Skylark Coupe 5,0 1966

V8Cowboy
Pony Driver
Pony Driver
Beiträge: 264
Registriert: Montag 18. Mai 2009, 14:36
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: Kirchschlag

Beitragvon V8Cowboy » Mittwoch 21. Januar 2015, 19:54

Warum nicht? Siehe Beitrag von dodge02. Wenn du es nachweisen kannst, und das sollte keine Kunst sein, dann lass die Leistung korrigieren. Gibt ja entsprechende Literatur zu Motoren etc und deren leistung. Zur not hilft ein sachverständiger für historische kfz. Ist schon ein schöner Batzen Geld die 20% weniger, da gehn sich schon zwei drei Tankfüllungen aus :)

Roland bzw Marvin: hättet ihr vielleicht infos zu den mehr als 6 Monaten Reservierung der Stilllegungskennzeichen? Meine Zulassungsstelle hat auch nur 6 Monate gesagt, zumindest 7 wären mir sehr recht. ;)

Benutzeravatar
marvin
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 3536
Registriert: Dienstag 16. März 2004, 08:22
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Wien

Beitragvon marvin » Mittwoch 21. Januar 2015, 20:04

Welche Zulassungsstelle ist das!!!!

Da gehört sofort die Zulassungsbefugnis entzogen - ja, das ist möglich und auch schon passiert.

Kraftfahrgesetz:



§ 52. Hinterlegung des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln

(1) Der Zulassungsbesitzer kann den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln für sein Fahrzeug für eine bestimmte, ein Jahr nicht überschreitende Zeit bei der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist, hinterlegen. Sollte bei einer Hinterlegung mit Chipkartenzulassungsbescheinigung diese noch nicht zugestellt worden sein, kann vorerst durch Abgabe der befristeten Papierausfertigung sowie der Kennzeichentafeln hinterlegt werden. Nach Erhalt der Chipkartenzulassungsbescheinigung hat der Zulassungsbesitzer diese jedoch unverzüglich ebenfalls zu hinterlegen. Durch die Hinterlegung wird die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr (§ 36) nicht berührt; sie erlischt jedoch, wenn der Zulassungsbesitzer nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Hinterlegung den Antrag auf Ausfolgung des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln gestellt oder neuerlich ihre Hinterlegung verfügt hat.

(2) Der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln dürfen nach ihrer Hinterlegung (Abs. 1) erst wieder ausgefolgt werden, wenn eine Versicherungsbestätigung gemäß § 61 Abs. 1 vorgelegt wurde.
'Pray that there's intelligent life somewhere up in space because there's bugger all down here on earth!'

Benutzeravatar
grant
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 4439
Registriert: Samstag 10. Mai 2008, 09:40
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: A3204/GR21100
Kontaktdaten:

Beitragvon grant » Mittwoch 21. Januar 2015, 20:13

ich gehe mit Taferln und Zulassungsschein in das örtliche Büro der Allianz, sage denen "ruhend stellen" und wenn ich nach der Winterpause wieder fahren will, melde ich mich und am nächsten Tag drücken sie mir Taferln und Zulassung in die Hand.
Wer es jedem recht machen will, macht etwas falsch!
Österreich: demokratisch regierter Staat ohne Meinungsfreiheit
RAM CC Laramie ´14 / Mustang GT/CS conv. ´08
gone: Mercury Monarch ´76 / Chevy TransSport ´01 / RAM CC Laramie ´10 / Mustang GT ´01.

V8Cowboy
Pony Driver
Pony Driver
Beiträge: 264
Registriert: Montag 18. Mai 2009, 14:36
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: Kirchschlag

Beitragvon V8Cowboy » Mittwoch 21. Januar 2015, 20:40

Nein halt, da meinte ich jetzt was anderes. Wenn ich das "Winter Kennzeichen" grad nicht brauche würde es mir die Zulassungsstelle maximal 6 Monate reservieren und man bräuchte im darauffolgenden Winter nicht nochmal Kennzeichen zu zahlen. Kleinvieh... aber das macht auch Mist.

V8Cowboy
Pony Driver
Pony Driver
Beiträge: 264
Registriert: Montag 18. Mai 2009, 14:36
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: Kirchschlag

Beitragvon V8Cowboy » Mittwoch 21. Januar 2015, 20:41

Nein halt, da meinte ich jetzt was anderes. Wenn ich das "Winter Kennzeichen" grad nicht brauche würde es mir die Zulassungsstelle maximal 6 Monate reservieren und man bräuchte im darauffolgenden Winter nicht nochmal Kennzeichen zu zahlen. Kleinvieh... aber das macht auch Mist.

Benutzeravatar
grant
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 4439
Registriert: Samstag 10. Mai 2008, 09:40
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: A3204/GR21100
Kontaktdaten:

Beitragvon grant » Mittwoch 21. Januar 2015, 20:45

wozu sind "Winterkennzeichen" eigentlich gut?
Wenn ich über den Winter nicht fahre (Cabrio) lasse ich es ruhend stellen.
Oder verstehe ich da was falsch?
Wer es jedem recht machen will, macht etwas falsch!
Österreich: demokratisch regierter Staat ohne Meinungsfreiheit
RAM CC Laramie ´14 / Mustang GT/CS conv. ´08
gone: Mercury Monarch ´76 / Chevy TransSport ´01 / RAM CC Laramie ´10 / Mustang GT ´01.

V8Cowboy
Pony Driver
Pony Driver
Beiträge: 264
Registriert: Montag 18. Mai 2009, 14:36
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: Kirchschlag

Beitragvon V8Cowboy » Mittwoch 21. Januar 2015, 20:50

Das ist nur bei Wechselkennzeichen. Einen fahr ich weiter weil zB daily, der andere wird vom WK ausgeschlossen, bekommt das Winterkennzeichen und kann somit stillgelegt werden. Im Frühjahr umgekehrt. Vorteil: man spart sich die zusätzlichen Anmeldegebühren bzw einen Teil von Steuer und Versicherung.

V8Cowboy
Pony Driver
Pony Driver
Beiträge: 264
Registriert: Montag 18. Mai 2009, 14:36
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: Kirchschlag

Beitragvon V8Cowboy » Mittwoch 21. Januar 2015, 20:50

Sry doppelpost vom Handy.

Benutzeravatar
grant
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 4439
Registriert: Samstag 10. Mai 2008, 09:40
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: A3204/GR21100
Kontaktdaten:

Beitragvon grant » Mittwoch 21. Januar 2015, 21:11

OK, mit WechselKZ ist das was anders.
(hab den ´stang separat angemeldet)
Wer es jedem recht machen will, macht etwas falsch!
Österreich: demokratisch regierter Staat ohne Meinungsfreiheit
RAM CC Laramie ´14 / Mustang GT/CS conv. ´08
gone: Mercury Monarch ´76 / Chevy TransSport ´01 / RAM CC Laramie ´10 / Mustang GT ´01.

Benutzeravatar
roland-1
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 3470
Registriert: Freitag 2. Dezember 2011, 14:09
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Tirol

Beitragvon roland-1 » Donnerstag 22. Januar 2015, 09:20

V8Cowboy hat geschrieben:Nein halt, da meinte ich jetzt was anderes. Wenn ich das "Winter Kennzeichen" grad nicht brauche würde es mir die Zulassungsstelle maximal 6 Monate reservieren und man bräuchte im darauffolgenden Winter nicht nochmal Kennzeichen zu zahlen. Kleinvieh... aber das macht auch Mist.


So ist es auch bei mir bzw. so sind auch meine Infos.
Max. 6 Monate, sonst muss wieder gezahlt werden,
und dazu habe ich auch keine Lust, da man ja nichts davon hat.

(bei Wechselkennzeichen, wie schon geschrieben)

lg

Benutzeravatar
marvin
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 3536
Registriert: Dienstag 16. März 2004, 08:22
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Wien

Beitragvon marvin » Donnerstag 22. Januar 2015, 13:56

Das stimmt schon:

Reservierung für ein nicht angemeldetes Kennzeichen ist maximal 6 Monate (...das gilt nicht für Wunschkennzeichen, da sieht es ganz anders aus!)

Nur:

Wir reden da von etwa 20.- .
Das wäre mir echt egal, wenn ich da drei bis vier Wochen bei entsprechend schönem Herbstwetter länger fahre....
'Pray that there's intelligent life somewhere up in space because there's bugger all down here on earth!'

V8Cowboy
Pony Driver
Pony Driver
Beiträge: 264
Registriert: Montag 18. Mai 2009, 14:36
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: Kirchschlag

Beitragvon V8Cowboy » Donnerstag 22. Januar 2015, 14:31

Keine Frage, hab ja gesagt Kleinvieh...
Aber wenns möglich wäre - warum nicht? Klar, wenns Wetter passt und ich auch nur eine Woche länger fahren kann pfeif ich auch auf die 20 Euro. Nur hab ich bislang das Gefühl gehabt, dass sich die Zulassungsstellen selbst nicht ganz auskennen und da vielleicht was übersehen haben, deshalb die Frage danach.

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste