Führerschein wird künftig befristet

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Beitragvon Gustavltd » Montag 19. April 2010, 23:26

Wenn man die FS-Klassen C und E besitzt, muss man sowieso alle 5 Jahre zum Onkel Doc gehen, warum nicht auch fürn PKW?

Ab heuer fürn C2 eine Überprüfung alle 5 Jahre....und fürn C1 ab heuer alle 10 Jahre...die alten FS C2 sind bis 48 gültig und die C1 bis 58...bis dato resp. bis dahin sind die alten FS bis zum angegebenen Alter der FS-Besitzer ohne Ausnahme gültig!


Also in meinem alten Rosa Schein steht sehr viel drinnen (hab nur ein Bild meines :lol:) aber nix von irgend einer Befristung. von C1 oder C2 steht da auch nichts.

Muß ich jetzt auch mal zum Amtsarzt, werde ich daran erinnert oder muß ich mich selbst darum Kümmern. Scheint das irgend wo auf? Oder weiß das von der Rennleitung eh keiner?

lg Gus
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Beitragvon junkyardmaster » Montag 19. April 2010, 23:37

Auch bei den alten FS- sollte Dich die BH vor dem 48 LJ. für den C2 anschreiben, ab da wird er auf C1 reduziert und mit diesem darfst wiederum bis zum 58 LJ. fahren...betrifft aber nur C2 und C1 Fahrer, welche keine Berufskraftfahrer sind, für eben jene gibt es eine andere Regelung...
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giovanni
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Beitragvon giovanni » Mittwoch 28. April 2010, 12:19

so muss ich mich nun wirklich auch noch dazu äußern?? gut!

also,
Die besagte EU-Richtlinie sieht vor, dass am 2013 (genaues Datum noch nicht bekannt) nur noch befristete Führerscheine ausgestellt werden. D.h. wenn einer den FS macht, eine Duplikat ausstellen lässt (Verlust, Ungültigkeit usw), verlängern lassen muss, eine Klasse dazu macht, ... wird er einen neuen befristeten Karten-Fs bekommen.
Alle FS die noch vor 2013 ausgestellt werden (nür für die Klassen A, B, EzuB und F) sind noch bis 2032 gültig :!: :!:
Klasse C und D (+E Anhänger) müssen ja sowieso schon vorher zur ärztlichen Kontrolle.

Anmerken möchte ich auch, dass es keine Kl. C2 gibt. Gibt nur C (LKW) und C1 (Lkw bis 7,5t).
Die LKW-Verlängerung ist so geregelt:
Wer seinen C-FS vor 01.11.1997 gemachte hat muss die erstmalige Untersuchung/Verlängerung zwischen 45. und 48. Geburtstag machen.
Die Klasse C wird dann auf 5 Jahre die Unterklasse C1 auf 10 Jahre verlängert. Ab dem 60. Lebensjahr wird die Klasse C nur noch für 2, die Kl. C1 für 5 Jahre verlängert.
Wer zum Zeitpunkt des inkrafttretens am 1.11.97 bereits über 48. war, hatte bis 01.11.2000 Zeit die verlänerung erstmals zu machen.
Wer den C-FS nach 01.11.97 gemacht hat, hat sowieso schon eine befristung eingetragen und sollte die halt nicht versäumen zu verlängern.

noch fragen :?: :!: :)

lg giovanni
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Beitragvon elviscougar » Mittwoch 28. April 2010, 12:24

heißt also ich muss mein rosanen bis spätestens Ende April 2013 gegen so eine häßliche Karte tauschen :roll:
Sobald ich das Haus verlasse wünsche ich mir die Gelassenheit und Zufriedenheit eines Stuhles - der muss nämlich auch mit jedem "Ar***" fertig werden.

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Beitragvon giovanni » Mittwoch 28. April 2010, 12:31

was hast du denn für FS-Klassen?
solltest nur Gruppe 1 Klassen (A, B, Ezu und F) haben, dann nicht. erst 2032! allerdings würde ich es so manchem empfehlen, noch kurz vor 2013 einen neuen machen lassen, denn auch wenn du zwischen 2013 und 2032 in eine Kontrolle kommst und der polizist meint, dass dein Fs in einem schlechtem zustand ist oder er dich nicht mehr auf den Foto erkennt, dann musst ebenfalls einen neuen machen lassen und der ist dann befristet.
Also vorher noch einen neuen machen lassen und dann ist der Foto-mäßig lange Zeit in ordnung und das Dokument ist auch in Ordnung.

lg
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Beitragvon elviscougar » Mittwoch 28. April 2010, 14:51

ist eh nur B, für A war ich zu klein :oops:

Ja denke mir, dass ich ihn dann vor Mai 2013 umschreiben lasse, sicher ist sicher, finde diese Karten aber so häßlich :wink:
Sobald ich das Haus verlasse wünsche ich mir die Gelassenheit und Zufriedenheit eines Stuhles - der muss nämlich auch mit jedem "Ar***" fertig werden.

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Beitragvon giovanni » Mittwoch 28. April 2010, 17:40

dafür aber handlicher :D
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Beitragvon elviscougar » Mittwoch 28. April 2010, 19:46

ja es hat halt alles Vor und Nachteile :lol: :lol:
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Beitragvon Gustavltd » Donnerstag 29. April 2010, 21:18

Also mit dem Foto hat mir schon so mancher Polizist gesagt ich soll das ändern, da hat ich den Schein gerademal 11 Monate. Und wenn ich so überleg wie oft mein Vater seinen Schein herzeigen mußte und das Foto auch schon 40 Jahre alt war und auch nix passiert ist denke ich das mein Schein auch so alt wird.

lg Gus
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Beitragvon junkyardmaster » Donnerstag 29. April 2010, 22:03

Führerschein
Falschmeldung über den Führerschein im Umlauf
Derzeit kursiert ein Kettenbrief per E-Mail, ein sogenanntes Hoax (Falschmeldung), mit unrichtigen Informationen über den Scheckkartenführerschein. In diesem Hoax wird behauptet, dass der alte rosa Papier-Führerschein bis Jahresende auf den neuen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden muss.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) betont ausdrücklich, dass diese Behauptungen falsch sind:

Der rosa Papier-Führerschein muss derzeit NICHT umgetauscht werden, denn er gilt bis 2032.
Jeder österreichische Führerschein, egal ob in rosa Papierform oder als Scheckkarte, wird in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt.
Die Behauptung über die regelmäßigen Tests in Fahrschulen und die ärztlichen Untersuchungen sind ebenfalls unrichtig.


Scheckkartenführerschein
Seit 1. März 2006 werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bisherige Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis Anfang 2033. Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich, dabei bleiben unbefristete Führerscheine auch weiterhin unbefristet.

UND DAS IST DIE WICHTIGE KERNAUSSAGE

Unbefristete bleiben nach wie vor unbefristet, aber ab 48 Jahren wird der C2 zum C1 befristet auf diese 10 Jahre, die Regelung für Berufskraftfahrer ist ohnehin eine Andere...


Achtung:
Immer wieder sind Rundmails mit anderslautenden Informationen im Umlauf, diese sind unrichtig und falsch.

TIPPDas Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bietet häufig gestellte Fragen und Antworten zum Scheckkartenführerschein an.
Hinweis: Ab dem Jahr 2013 werden EU-weit einheitliche Führerscheine ausgegeben, die auf 10 bis 15 Jahre befristet sein werden. Die konkrete Frist und ob damit eine ärztliche Untersuchung verbunden ist, kann jeder EU-Staat selbst bestimmen. In Österreich wird voraussichtlich keine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden, es erfolgt daher bei Fristablauf lediglich eine Aktualisierung der Daten und des Fotos.

Der Führerschein ist bei allen Fahrten mitzuführen. Wer bei einer Kontrolle ohne Führerschein angetroffen wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Der Führerschein kann in jenem EU-Land erworben werden, wo nachgewiesen wird, dass man sich innerhalb der letzten zwölf Monate während mindestens 185 Tagen aufgehalten hat bzw. wo man beabsichtigt, sich für mindestens 185 Tage aufzuhalten.

Seit 3. Mai 2004 tragen alle in der EU neu ausgestellten Führerscheine (auch Scheckkartenführerscheine) auf der Titelseite das Wort "Führerschein" in allen 21 Mitgliedssprachen. Alte Führerscheine bleiben weiterhin gültig.

Für Fahrten in bestimmte Nicht-EWR-Länder wird ein internationaler Führerschein benötigt. Dieser kann bei Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ, ÖAMTC) beantragt werden (Lichtbild wird benötigt). Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.

Seit 1. Juli 1996 sind Österreichs Führerscheine EU-Führerscheine, die auch beim Wohnsitzwechsel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht mehr umgeschrieben werden müssen.


Die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU ist rechtlich durch eine Richtlinie (91/439/EWG) des EU-Rates sichergestellt. Diese enthält grundsätzliche Bestimmungen über das Führerscheinwesen.

Stand: 19.03.2010


Hier die nach wie vor gültige Novelle des KFG:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... 522005.pdf
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Beitragvon junkyardmaster » Donnerstag 29. April 2010, 22:12

d.h. z.B. an meiner Person, dass mein C2 bis 2021 gilt, mein C1 bis 2031 und die restlichen Gruppen, die ja allesamt unbefristet sind auf jeden Fall bis 2032, erst ab da muss ich auf das Scheckkartenformat tauschen...vorher besteht keine Umtauschpflicht undselbst wenn ich vorher tauschen möchte/oder muss...bei Diebstahl oder Verlust bleibt der FS in all seinen Klassen wenn er vorher unbefristet war nachwie vor unbefristet....

Kritiker können nun monieren, dass bis 2013 noch einiges passieren kann, das ist nicht unrichtig, muss aber vorher vom Gestzgeber in einer zeitgerechten Frist bekanntgegeben werden....
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