CO2-Steuer
Moderator: superbee
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CO2-Steuer
Guggt ihr hier. Besonders relevant für alle die die Steuer bei einem EU-Import bezahlt haben.
http://www.tt.com/tt/tirol/story.csp?ci ... =56&fid=21
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Was interessieren mich die Bilanzen der Gewinner? Ich mag die Kunst der Verlierer!
Realität ist nur eine Illusion die durch Mangel an Alkohol hervor gerufen wird.
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Da sieht man wieder was wir Steuerzahler für Deppen sind, mit uns kann man einfach alles machen. Eine Steuer wird beschlossen, man muß bezahlen, ob man will oder nicht.
Normalerweise müßte jetzt jeder vom Finanzamt angeschrieben werden der die CO2 Steuer bezahlt hat, liegt ja alles auf.
Ich werd da die Woche gleich mal anrufen und Dampf machen. Aber warscheinlich wird wieder keiner was davon wissen.
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Ich werd da die Woche gleich mal anrufen und Dampf machen. Aber warscheinlich wird wieder keiner was davon wissen.
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bin bisserl müde und grade aufgestanden, jetzt les ich das hier...heißt das jetzt, es zahlt sich wieder aus ein -sagen wir mal 15 Jahre altes- Auto aus EU zu importieren, zumindest ohne großen finanziellen Aufwand und Dieses bei uns zu typisieren/Einzelgenehmigen ?!
Ein z.B. 15 Jahre altes Auto aus USA wird co2 besteuert, richtig ?!
Ein z.B. 15 Jahre altes Auto aus EU wird NICHT co2 besteuert, Richtig ?!
Beim Einzelgenehmigen gibts da ja auch keine Probs, oder (?!), Einwände ?!
Ich würde mir nämlich saugern einen 94er Pick Up krallen, bei uns sind die mir zu teuer !
lg
Ein z.B. 15 Jahre altes Auto aus USA wird co2 besteuert, richtig ?!
Ein z.B. 15 Jahre altes Auto aus EU wird NICHT co2 besteuert, Richtig ?!
Beim Einzelgenehmigen gibts da ja auch keine Probs, oder (?!), Einwände ?!
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Vorsicht beim daneben parken...sag deinen Kindern, mein Blech ist Einskommazweimillimeter dick.
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Günther-C3 hat geschrieben:Da sieht man wieder was wir Steuerzahler für Deppen sind, mit uns kann man einfach alles machen. Eine Steuer wird beschlossen, man muß bezahlen, ob man will oder nicht.
Normalerweise müßte jetzt jeder vom Finanzamt angeschrieben werden der die CO2 Steuer bezahlt hat, liegt ja alles auf.
Ich werd da die Woche gleich mal anrufen und Dampf machen. Aber warscheinlich wird wieder keiner was davon wissen.
da hilft nur ,,wie du mir so ich dir", das heist du musst irgendwas was den staat gehört fladern und verscheppern, dann hast es wieder


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herrlich unqualifizierte äußerungen im forum zu diesem beitrag. ein erquickendes erlebnis für den anspruchsvollen genießer
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also ein arbeitskollege hat grad beim finanzamt angerufen und es gibt seit 04. august ein neues gesetz, dass die CO2 eben nicht mehr gilt bzw. zurückgezahlt wird.
in den nächsten 2-3 wochen wird entschieden wie das finanzamt das ganze regelt (ob jeder angeschrieben wird o.ä.)
dh wenn wer von euch in letzter zeit einen wagen importiert hat, der schon in der EU zugelassen war vorher, dann kann er die CO2 steuer zurückfordern.
macht euch da am besten mal bei euren zuständigen FAs schlau.
und wenn man das jetzt nimma zahlen muss rentiert sich der import aus der EU auch wieder!!
in den nächsten 2-3 wochen wird entschieden wie das finanzamt das ganze regelt (ob jeder angeschrieben wird o.ä.)
dh wenn wer von euch in letzter zeit einen wagen importiert hat, der schon in der EU zugelassen war vorher, dann kann er die CO2 steuer zurückfordern.
macht euch da am besten mal bei euren zuständigen FAs schlau.
und wenn man das jetzt nimma zahlen muss rentiert sich der import aus der EU auch wieder!!
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Mir wurde gesagt dass das AUto vor dem 1 .Juli 2008 angemeldet worden sein muss, damit man die Nova zurück bekommt...stimmt das?
Fahrzeug muss vor dem 1.Juli 2008 in der EU bereits angemeldet gewesen sein, dass kann man die CO2 "Strafsteuer" zurückbekommen.
Man muss es aber schriftlich - formlos beantragen.
Ich bekam meine binnen 2 Wochen zurück nachdem ich am Finanzamt einen handgeschriebenen Zettel abgegeben hattte

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https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010220%2F0317-IV%2F9%2F2009%22&gueltig=20091217&segid=%2244385.1.1+17.12.2009+15%3A07%3A09%3A30%22
Ergänzende Klarstellung und Änderung der Rechtsauslegung zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet...
Unter Berücksichtigung von Umweltschutzerwägungen (insbesondere zur Erreichung des Ziels, die Co2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren) und unter Bedachtnahme auf die EuGH-Rechtsprechung wird von der zuständigen Fachabteilung des BMF nunmehr folgende Rechtsauffassung vertreten:
In Abkehr von den Ausführungen im oa. Erlass des BMF vom 4. August 2009 ist das Bonus-Malus-System nach § 6a NoVAG 1991 für NoVA-Tatbestände, die nach dem 1. Juli 2008 verwirklicht wurden, auch dann anzuwenden, wenn das Fahrzeug bereits vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Anzuwenden ist die Bonus-Malus-Regelung nach § 6a NoVAG 1991 daher für alle Gebrauchtfahrzeuge, unabhängig davon, ob eine Zulassung im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor dem 1. Juli 2008 oder nach dem 1. Juli 2008 erfolgte...
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