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Einfuhr aus US "Zoll"

Verfasst: Mittwoch 30. September 2009, 16:27
von rene74
Hallo Leute,

möchte nicht nerven mit dem Thema, möchte mir nur sicher sein, dass man mich nicht über den Tisch zieht.

Also ich habe folgende Informationen:

Importiert man ein Auto aus den USA das älter als 30 Jahre ist und als erhaltungswürdig gilt, hat man nur 10% Einfuhrsteuer zu zahlen, alles andere entfällt.

Das festellen der Erhaltungswürdigkeit, geht aber ausschließlich nur noch mit Gutachten. Es wird ein Wertgutachten ausgestellt und die Erhaltungswürdigkeit festgestellt.

Wenn ales klar geht hat man dann die 10% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, aber nicht von dem Betrag der auf der Rechnung steht sondern von jenem Wert den der Gutachter schätzt...

Hat jemand zuverlässige Infos ob dem wirklich so ist bitte.

Schon mal danke

Gruß Rene

Verfasst: Mittwoch 30. September 2009, 16:29
von kayos

Verfasst: Mittwoch 30. September 2009, 16:38
von rene74
danke kayos,

aber lt. meinen infos und wie auch monte geschrieben hat reicht diese zolltarifnummer allein leider nicht mehr aus und es ist zu spät für mich auf verzollung in rotterdam zu switchen....also bleibt wohl nur das gutachten....

Re: Einfuhr aus US "Zoll"

Verfasst: Mittwoch 30. September 2009, 18:05
von Monte70
rene74 hat geschrieben:Das festellen der Erhaltungswürdigkeit, geht aber ausschließlich nur noch mit Gutachten. Es wird ein Wertgutachten ausgestellt und die Erhaltungswürdigkeit festgestellt.

Wenn ales klar geht hat man dann die 10% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, aber nicht von dem Betrag der auf der Rechnung steht sondern von jenem Wert den der Gutachter schätzt...

Gruß Rene


Ich würde die Wertbestimmung mit dem Gutachten in Frage stellen. Für mich kommt der Wert zur Verzollung, den du an den Verkäufer bezahlt hast plus alle Kosten, die unmittelbar mit dem Kauf des Autos aufgetreten sind (Frachten, Hafengebühren, Verzollungskosten etc.)

Du hast natürlich die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen einen für dich nicht richtigen Abgabenbescheid einzulegen. Das Rechtsmittel hemmt zwar nicht das Inkrafttreten des Bescheides.

BTW - Von wem hast du die Info, daß der Wert des Wertgutachten herangezogen wird? Hast du diese Info schriftlich?

Verfasst: Mittwoch 30. September 2009, 18:25
von Monte70
Das habe ich in der Findok auf der bmf.gv.at Website gefunden.

https://findok.bmf.gv.at/findok/showDoc ... rde=UFSZ1W

Verfasst: Mittwoch 30. September 2009, 22:19
von rene74
servus monte

der link ist nicht mehr aktiv....zumindest steht das bei mir wenn ich draufklick.

die info das der wert des gutachtens für die verzollung herangezogen wird, hab ich von einem gutachter...ich denk mir warum soll er mir da was falsches sagen, er verdient dadurch ja auch nicht mehr...

werd aber morgen noch bei der allg. zollauskunft nachfragen, vielleicht haben die was schriftliches.

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 07:30
von Monte70
rene74 hat geschrieben:die info das der wert des gutachtens für die verzollung herangezogen wird, hab ich von einem gutachter...ich denk mir warum soll er mir da was falsches sagen, er verdient dadurch ja auch nicht mehr...

werd aber morgen noch bei der allg. zollauskunft nachfragen, vielleicht haben die was schriftliches.


Die Aussage des Gutachters zweifle ich stark an.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Gutachter über den Zollkodex, die Zollkodex-Durchführungsverordnung bzw. Wertzollgesetz Bescheid weiß. Da blicken die wenigsten Beamten und Zolldeklaranten durch.
Die ganzen Entscheidungen sind noch dazu in einem Beamtendeutsch verfasst, daß du fast schon einen Juristen brauchst, um das richtig deuten zu können.

geh im internet auf findok.bmf.gv.at. Gehe auf freie Suche. Bei Suchwort gib "Wertzollgesetz" ein, "betroffene Norm" freilassen und als "Materie" Zoll auswählen.
Dann müsstest du auf den link kommen.

Laß dir die Auskünfte auf alle Fälle schriftlich geben und dich nicht mit telefonischen Blabla abspeisen.

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 08:05
von Klingeredith
Hab vor 14 Tagen die neuen schriftlichen Weisungen vom ZA bekommen. Kann die aber leider nicht reinstellen. Zuständig Reg.Rat Helmut Nagl, Tel. 0151433 504229
Email: helmut.nagl@bmf.gv.at

Ciao Martin

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 08:08
von Klingeredith
Und Monte der Beamte kann den Wert sehr wohlanzweifeln und dich zu einem Gutachter schicken. Habde das schon einige Male gehabt. Und zwar insbesonders wenn der Wert offentsichtlich zu niedrig ist. Z.B. relativ neuer 5er BMW um 6000,-- EURO.

Ciao Martin

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 08:39
von rene74
Also, ich hab soeben noch mal mit der zentr. Zollauskunft telefoniert und denen die Sache geschildert...

Die haben mich auch auf die Weisung verwiesen die Martin angesprochen hat. Nach dieser Weisung kann der Zollbeamte annehmen das alles korrekt ist, muß er aber nicht und dann kann er ein Gutachten anfordern, was die im Hafen Freudenau anscheinend mittlerweile grundsätzlich bei Oldies machen...

Weiters hat er mir bestätigt, dass sehrwohl der Wert des Gutachtens für die Grundlage der Berechnung herangezogen werden KANN auch hier gibt es anscheinend keine grundsätzliche Weisung...

Also im Prinzip ist es so das man komplett der Willkür der zuständigen Leute ausgesetzt ist. Klingt ja fast wie das Swingermotto "Alles kann, nichts muss.."

Ach ja und schriftlich gibts natürlich gar nix...

Grüße

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 08:55
von rene74
@Monte

hab den Link gefunden, liest sich ja wie ein Krimi...trifft aber bei mir so nicht zu, mein Wagen ist ja in einem Stück und fahrbereit und auch die Rechnung ist nicht getürkt ich hatte nur das Glück ein Schnäppchen zu machen weil die Besitzerin dringend das Geld brauchte um den Kredit, den sie auf den Wagen hatte, auszubezahlen und ich ihr so weit vertraut hab, das ich den Title erst bekomme wenn sie, mit meinem Geld, die Schulden bezhalt hat und den Title von der Bank kriegt...

Was mich in Wirklichkeit am meisten stört ist das ich durch das Gutachten den Wagen nicht gleich mitnehmen kann, ich kann ihn mir ansehen und dann wieder zurück in den Container schieben, weil ich 2 Tage warten muss bis das Gutachten kommt, erst dann kann ich "Verzollen" und den Wagen mitnehmen und das ist echt strafverschärfend...

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 10:10
von Monte70
War grad auf Zollhausbeschau und habe mit dem Beamten gesprochen. Zusätzlich kann anstelle des Kaufpreises der Transaktionswert herangezogen werden.

Der Transaktionswert ist der Preis der Ware, der auf dem Markt zu erzielen wäre.

Dann wollen wir für dich hoffen, daß das Gutachten vom Kaufpreis nicht zu arg differiert.

Halt uns auf dem laufenden, mich interessiert der Ausgang der Sache.

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 12:06
von rene74
Bin grade am Rande des Nervenzusammenbruchs...hab soeben einen Anruf erhalten das man meinen, und 7 andere, Container in Bremerhaven aufgebrochen hat!!!! Nur ist das auch schon alles was man mir sagen konnte...

Ich stell mir grad eine Horde betrunkener Kids vor die sich an meinen Auto ausgetobt haben :cry: :cry: :cry:

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 12:16
von bullitt
Drück dir die Daumen, dass es deinem Auto gut geht. Hoffentlich waren die nur auf der Suche nach leicht entwendbaren Teilen zum gleich mitnehmen (Flatscreens, Kameras usw.)..was ein Auto ja nicht ist.

Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 12:18
von rene74
Vielen Dank für die Anteilnahme und ich hoffe Du hast recht...