grünes pickerl trotz lambda - der kampf mit der regierung

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grünes pickerl trotz lambda - der kampf mit der regierung

Beitragvon Adrian12 » Sonntag 21. März 2010, 13:42

hallo freunde

ich beiß mir grad ein wenig die zähne an folgendem problem aus:

mein caddy hat eine lambdasonde, einen kat im auspuffstrang und ein grünes pickerl? WARUM?

ein 87er caddy (auch im familienbesitz) hat eine lambdasonde, einen kat im auspuffstrang und ein weißes pickerl? WARUM?


wieso muss ich 20% strafsteuer zahlen (ja ich weiß, leider ein 81er neuwagenimport) und für den anderen wagen muss man nicht?


wie kommt die definition zustande welches pickerl der wagen bekommt?

ist dies einfach ein beamtenirrtum beim damaligen typisierne geween, oder ist dies rechtens?

kann ich irgendwo etwas umtypisieren, reklamieren, oder sonst irgendwas? denn 20 % strafsteuer sparen wäre natürlich schon schön :)

gibt es die möglichkeit ein paar jahre in die vergangenheit eine art gutschrift zu erzielen aufgrund eines beamtenirrtums?

vielen dank für eure hilfen

adrian
Zuletzt geändert von Adrian12 am Donnerstag 25. März 2010, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon MADMAX » Sonntag 21. März 2010, 13:47

ich hatte damals auf meinen 81er ford mustang ein weisses
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Beitragvon Flex » Sonntag 21. März 2010, 13:55

normalerweiße müsstest ein weißes haben wennst einen geregelten kat hast, und strafsteuer nur ohne kat und vor 86 (oder wars 87) erstzugelassen

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Beitragvon Adrian12 » Sonntag 21. März 2010, 14:05

geregelter kat?

das ist ja lamba oder?

thx
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Beitragvon pit » Sonntag 21. März 2010, 14:30

laut öamtc:

Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:
PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger
Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
abgasarme Motorräder
Elektro-KFZ
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.

am besten, du fragst dort mal nach, die wissens am besten.
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Beitragvon Gustavltd » Sonntag 21. März 2010, 21:41

Wobei früher die Abgasnorm US-83 für ein weisses Pickerl angegeben war. Mittlerweile steht etwas anderes im Mängelkatalog.

Ich würde an Deiner stelle mal bei der zuständigen BH oder MA anrufen und fragen.

lg gus
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Beitragvon Adrian12 » Mittwoch 24. März 2010, 15:31

also lt öamtc zahlt man immer 20% steuer solang das benzin-fahrzeug vor 86 in österreich zugelassen wurde, egal ob grünes oder weißes pickerl

dass bei mir das falsche pickerl drauf ist, ändere dabei nichts.....

jetzt kenn ich mich gar nicht mehr aus, dh. wenn ich einen fiat bj+zulassungsdatum 70 hätte würde ich ebenfalls 20% strafsteuer zahlen???

kann doch nicht sein oder?

danke für eure hilfen...

ich hoffe es kann mir i-wer das wirdklich erklären

adrian
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Beitragvon bonneviller » Mittwoch 24. März 2010, 20:09

doch - das stimmt so.

Ich bezahl auch für meine Mercedes aus den 60igern, 70igern und frühen 80igern 20% Strafe weil sie katlos sind.

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Beitragvon Adrian12 » Mittwoch 24. März 2010, 20:19

bonneviller hat geschrieben:doch - das stimmt so.

Ich bezahl auch für meine Mercedes aus den 60igern, 70igern und frühen 80igern 20% Strafe weil sie katlos sind.


eben weil sie katlos sind

meiner hat aber kat.....
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Beitragvon Coco1 » Mittwoch 24. März 2010, 20:24

Also : Ganz einfach !

Fahrzeuge ohne Kat, grünes Pickerl, 20 % Strafsteuer
Fahrzeuge mit Kat weißes Pickerl, keine Strafsteuer

Bei mir mal vorgekommen :
Der Pickerl Stelle sind die weißen ausgegangen,
hat mir einfach ein grünes draufgeklebt und gemeint is e Wurscht
zählen tut das was im Typenschein steht;
und die bei der Anmeldung in den Zulassungsschein schreiben
bzw ob ein Kat drinnen ist oder nicht !

Ich hoffe das hilft dir weiter Gruß
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Beitragvon ice-man » Mittwoch 24. März 2010, 22:16

Die 20% Strafsteuer gilt nur für PKW und Kombi mit EZ vor 1986 in AT, das heißt bei einem LKW bis 3,5t (zb Pickup) muss man sie nicht zahlen, egal ob Kat oder nicht. Ich musste meine Versicherung erst darauf aufmerksam machen, die wollten mir schon die 20% abknöpfen :x
Zuletzt geändert von ice-man am Donnerstag 25. März 2010, 09:42, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitragvon deni » Donnerstag 25. März 2010, 07:27

also ich zahl keine strafsteuer... 71er und kein kat 8)
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Beitragvon superbee » Donnerstag 25. März 2010, 09:22

ice-man hat geschrieben:Die 20% Strafsteuer gilt nur für PKW und Kombi vor 1986, das heißt bei einem LKW bis 3,5t (zb Pickup) muss man sie nicht zahlen, egal ob Kat oder nicht. Ich musste meine Versicherung erst darauf aufmerksam machen, die wollten mir schon die 20% abknöpfen :x


Bei mir haben sies schon verrechnet und dann recht widerwillig zurückgegeben...

Der Joke an der Strafsteuer ist ja eigentlich dass sie Oldtimer Importe gar nicht betrifft. Hat man allerdings ein Auto dass bei uns Erstzugelassen ist wie mein Camaro zB, man als schon seit fast 40 Jahren Steuer zahlt-dann muss man gleich nochmal 20 % extra zahlen :evil:

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Beitragvon ice-man » Donnerstag 25. März 2010, 09:43

Dass diese Regelung hirnrissig ist braucht man eh nicht diskutieren. Aber was soll man machen :(

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Beitragvon Adrian12 » Donnerstag 25. März 2010, 15:11

so nun ist es eindeutig

BJ 81 und erstzulassung 81 mit KAT zahlt keine 20 % Strafsteuer

in kärnten fühlt sich niemand dafür zuständig da der fehler damals in wien passiert ist, ich könne eine neue einzelgenehmigung machen - kostet 150 euro

in wien haben sie keine unterlagen mehr und ich müsse beweisen dass der fehler deren schuld war und ich den kat nicht nachgerüstet habe, aber rückerstattung gibt es lt. auskunft keine... ich solle die unterlagen in kopie einreichen, dann werde geprüft ob dies rechtens ist und ich eine umtypisierung erhalten werde....


das ganze wird jetzt sehr interessant, da wieder niemand was machen bzw zahlen möchte.... sie meinte 20 jahre sei auch verjährt, doch ich plädiere garantiert auf 30 jahre verjährung und die umtypisierung muss kostenlos geschehen.... die werden mich nicht....... *aufreg und amok laufen beginne*

ich berichte weiter....

lg adrian
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