Umbau zur Typisierung in A: bei wem??
Moderator: superbee
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Umbau zur Typisierung in A: bei wem??
High @ all.
Ich überlege, mir einen RAM aus D zu besorgen. (neu, hat deutsche Papiere und deutschen TÜV)
Wem (am besten im osten Österreichs) könnt Ihr empfehlen, um das Ding für die österreichische Typisierung umzubauen ? (sicher mal die Blinker, ... keine Ahnung, was sonst noch so anfällt)
lG
Ich überlege, mir einen RAM aus D zu besorgen. (neu, hat deutsche Papiere und deutschen TÜV)
Wem (am besten im osten Österreichs) könnt Ihr empfehlen, um das Ding für die österreichische Typisierung umzubauen ? (sicher mal die Blinker, ... keine Ahnung, was sonst noch so anfällt)
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Wer es jedem recht machen will, macht etwas falsch!
Österreich: demokratisch regierter Staat ohne Meinungsfreiheit
RAM CC Laramie ´14 / Mustang GT/CS conv. ´08
gone: Mercury Monarch ´76 / Chevy TransSport ´01 / RAM CC Laramie ´10 / Mustang GT ´01.
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- Monte70
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hoagascht hat geschrieben:... also, wenn er in D schon typisiert und zugelassen war, dann ist er 100%ig schon umgebaut worden - bei mir jedenfalls war es so - die ganze Typisierung hat 15 Minuten gedauert und alles war erledigt!
Zugelassen war er noch nicht, hat aber D-Papiere und D-TÜV. Eine Kurzzulassung zur Überstellung nach A wäre aber jederzeit möglich.
Was ich in jedem Fall machen lassen muss, ist: die "Heckklappe" umbauen lassen, damit die Ladelänge ausreicht und er in A vom Finanzamt als vorsteuerabzugsfähiger LKW akzeptiert wird. (wurde angeblich schon oft gemacht und klappt so)
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- elviscougar
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wenn er schon mal im EU Raum zugelassen war, muss er nicht typisiert werden, sondern zur erstmaligen Zulassung in Österreich nur bei der zuständigen Landesregierung vorgeführt werden, was in etwa aber eh das gleich ist, angeblich nur etwas günstiger.
Sobald ich das Haus verlasse wünsche ich mir die Gelassenheit und Zufriedenheit eines Stuhles - der muss nämlich auch mit jedem "Ar***" fertig werden.
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Wenn der Wagen bereits im EU Raum zugelassen war, was ich annehme wenn er deutsche papiere hat, dann muß er auch eine EU weite genehmigungsnummer haben. steht in den papieren. mit dieser nummer braucht man das auto bei uns nur mehr in die genehmigungsdatenbank eintragen lassen, sofern ein gültiges TÜV (pickerl) gutachten vorliegt. dies geschieht durch den Generalimporteur, oder wie in unserem fall, durch die Landesregierung. Das Auto wird NICHT mehr vorgeführt, da es ja bereits im EU raum genehmigt ist. eine andere sache ist es, wenn er als pkw genehmigt ist, und auf lkw "umtypisiert" werden soll.
die Eintragung in die GDB kostet glaub ich so € 120.
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grant hat geschrieben:hoagascht hat geschrieben:... also, wenn er in D schon typisiert und zugelassen war, dann ist er 100%ig schon umgebaut worden - bei mir jedenfalls war es so - die ganze Typisierung hat 15 Minuten gedauert und alles war erledigt!
Zugelassen war er noch nicht, hat aber D-Papiere und D-TÜV. Eine Kurzzulassung zur Überstellung nach A wäre aber jederzeit möglich.
Was ich in jedem Fall machen lassen muss, ist: die "Heckklappe" umbauen lassen, damit die Ladelänge ausreicht und er in A vom Finanzamt als vorsteuerabzugsfähiger LKW akzeptiert wird. (wurde angeblich schon oft gemacht und klappt so)


so kriegt mans mitgeliefert.
die rückfahrcam hab ich zuzeit in das einschubloch der anhängevorrichtung verbaut.

weil weniger mehr ist
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Ich habe vor einigen Monaten einen Hummer H3 nach Ö geholt. Auch dieser hatte deutsche Papier.
Man muss ein Gleichwertigkeitsgutachten machen, falls das Auto keine CoC Papiere (= Typenschein) hat. Nur eine deutsche Typisierung ist zuwenig. Falls es einen Typenschein (von österr. Generalimporteur gibt, was ich nicht glaube), ist nur das Umschreiben nötig.
Falls nicht, musst du zum Tüv in Wien, der dir das Gleichwertigkeitsgutachten ausstellt. Die sind dort sehr kooperativ und sagen dir schon im Vorhinein, was zu tun ist, das Gutachten kostet 660 Euro. Mit diesem Gutachten dann zur Landesregierung, und los gehts....
viel Glück.
Bernhard aus Graz
Man muss ein Gleichwertigkeitsgutachten machen, falls das Auto keine CoC Papiere (= Typenschein) hat. Nur eine deutsche Typisierung ist zuwenig. Falls es einen Typenschein (von österr. Generalimporteur gibt, was ich nicht glaube), ist nur das Umschreiben nötig.
Falls nicht, musst du zum Tüv in Wien, der dir das Gleichwertigkeitsgutachten ausstellt. Die sind dort sehr kooperativ und sagen dir schon im Vorhinein, was zu tun ist, das Gutachten kostet 660 Euro. Mit diesem Gutachten dann zur Landesregierung, und los gehts....
viel Glück.
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Gib mal Infos, um welchen Ram es sich handelt: Quadcab, Crewcab oder Singlecab? Quadcab und Singlecab mit kurzer Ladefläche sind sowieso als LKW bereits anerkannt, nur der Crewcab ist von der Kabine her zu lange...
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Daily: Chevy HHR
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Soll ein CrewCab werden, wird also erstmal eine Lösung ala kafe sein müssen 

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mr.dirt hat geschrieben:Wenn der Wagen bereits im EU Raum zugelassen war, was ich annehme wenn er deutsche papiere hat, dann muß er auch eine EU weite genehmigungsnummer haben. steht in den papieren. mit dieser nummer braucht man das auto bei uns nur mehr in die genehmigungsdatenbank eintragen lassen, sofern ein gültiges TÜV (pickerl) gutachten vorliegt. dies geschieht durch den Generalimporteur, oder wie in unserem fall, durch die Landesregierung. Das Auto wird NICHT mehr vorgeführt, da es ja bereits im EU raum genehmigt ist. eine andere sache ist es, wenn er als pkw genehmigt ist, und auf lkw "umtypisiert" werden soll.
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Man muss nicht vorführen? Ist das bei Oldtimern auch so? Ich habe bei der Landesregierung angerufen und dort die Auskunft erhalten, dass das Auto zwar nicht mehr typisiert werden muss, aber vor erstmaliger Zulassung vorgeführt werden muss, von normalen Pickerlgutachten vorlegen war gar keine Rede .....
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- meti
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kafe hat geschrieben:
Das schöne Auto so zu verschandeln --- schaut echt hässlich aus ...
Sorry, aber da stellts mir die Zehennägel auf wenn ich sowas seh.
Dann lieber die Klappe komplett ausbauen und ein Netz hinten rein.
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Cadillac - the Standard of the World
---> soviel Auto muß sein!
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