Oranges Begrenzungslicht?
Moderator: superbee
- bullitt
- Street Machine
- Beiträge: 644
- Registriert: Montag 21. Juni 2004, 16:44
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Graz/Wien
Oranges Begrenzungslicht?
Laut Auskunft von der Landesregierung OÖ muss das Standlicht weiss bzw. gelb sein (habe ich, eine kleine Birne in den normalen Scheinwerfern). Der Techniker meinte auch, dass orange zusätzlich (die originalen Standlichter) nicht zulässig ist.
Beim Durchschauen des KFG sind mir aber folgende Absätze ins Auge gesprungen:
§14 (3): Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
aber dann steht hier:
§20 (3): Mit Parkleuchten dürfen nur Personenkraftwagen sowie Fahrzeuge, die nicht länger als 6 m und nicht breiter als 2 m sind, ausgerüstet sein. Parkleuchten müssen so beschaffen und angebracht sein, daß mit ihnen während des Parkens bei Dunkelheit und klarem Wetter nach vorne und nach hinten anderen Straßenbenützern das Fahrzeug auf mindestens 50 m erkennbar gemacht werden kann. Mit Parkleuchten darf nach vorne nur gelbrotes, gelbes oder weißes und nach hinten nur gelbrotes oder rotes Licht ausgestrahlt werden können.
Finde nirgends etwas darüber, ob diese Parkleuchten auch während der Fahrt im Betrieb sein dürfen bzw. was genau der Unterschied zwischen Begrenzungsleuchten und Parkleuchten ist. Jemand eine Ahnung?
Beim Durchschauen des KFG sind mir aber folgende Absätze ins Auge gesprungen:
§14 (3): Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
aber dann steht hier:
§20 (3): Mit Parkleuchten dürfen nur Personenkraftwagen sowie Fahrzeuge, die nicht länger als 6 m und nicht breiter als 2 m sind, ausgerüstet sein. Parkleuchten müssen so beschaffen und angebracht sein, daß mit ihnen während des Parkens bei Dunkelheit und klarem Wetter nach vorne und nach hinten anderen Straßenbenützern das Fahrzeug auf mindestens 50 m erkennbar gemacht werden kann. Mit Parkleuchten darf nach vorne nur gelbrotes, gelbes oder weißes und nach hinten nur gelbrotes oder rotes Licht ausgestrahlt werden können.
Finde nirgends etwas darüber, ob diese Parkleuchten auch während der Fahrt im Betrieb sein dürfen bzw. was genau der Unterschied zwischen Begrenzungsleuchten und Parkleuchten ist. Jemand eine Ahnung?
It takes a Mopar to catch a Mopar!
- bullitt
- Street Machine
- Beiträge: 644
- Registriert: Montag 21. Juni 2004, 16:44
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Graz/Wien
-
- Pro Stock
- Beiträge: 2492
- Registriert: Montag 18. September 2006, 12:31
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Innviertel
also ich bin zwar noch nie aufgehalten worden, aber schon ziemlich oft in linz und auch sonst wo an der polizei und kontrollen vorbeigefahren mit meinem burban
und da leuchten automatisch die orangen park lights mit, wenn ich das normale licht einschalte
und ich bin wie gesagt noch nie herausgewunken worden.
was aber natürlich jetzt nicht heißt, dass das zulässig ist.
ich wollte damit nur sagen, dass ich fast täglich so fahre und noch nie probleme hatte
und da leuchten automatisch die orangen park lights mit, wenn ich das normale licht einschalte
und ich bin wie gesagt noch nie herausgewunken worden.
was aber natürlich jetzt nicht heißt, dass das zulässig ist.
ich wollte damit nur sagen, dass ich fast täglich so fahre und noch nie probleme hatte
Doin' it for the good ol' American lifestyle: for the money, for the glory and for the fun
-
- Pony Driver
- Beiträge: 257
- Registriert: Donnerstag 20. März 2008, 08:26
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Tirol
Die seitlichen orangen Begrenzungsleuchten (side markers) sind jetzt auch bei zulässig, die nach vorne strahlenden orangen nicht.
Obwohl zB noch zahlreiche US-Import VW New Beetle mit den orangen Standlichtern herumfahren, da gab es damals wohl eine Ausnahmegenehmigung
Obwohl zB noch zahlreiche US-Import VW New Beetle mit den orangen Standlichtern herumfahren, da gab es damals wohl eine Ausnahmegenehmigung
dudldudu - Michael, Devon ruft an
- Kevman
- Pro Stock
- Beiträge: 4649
- Registriert: Montag 17. September 2007, 16:01
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Bruck an der Mur , STMK
- bullitt
- Street Machine
- Beiträge: 644
- Registriert: Montag 21. Juni 2004, 16:44
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Graz/Wien
devon hat geschrieben:Die seitlichen orangen Begrenzungsleuchten (side markers) sind jetzt auch bei zulässig, die nach vorne strahlenden orangen nicht.
Obwohl zB noch zahlreiche US-Import VW New Beetle mit den orangen Standlichtern herumfahren, da gab es damals wohl eine Ausnahmegenehmigung
Das mit den seitlichen weiss ich. Was mich interessiert ist der Gesetzestext in dem das Fahren mit orangen untersagt wird. Ich habe ja weisse wie vom Gesetz für die Begrenzungslichter verlangt UND orange (die nach §20 (3) erlaubt sind)! siehe erstes Posting
Kevman hat geschrieben:Für die Park / Begrenzungsleuchten habe ich am Montag 40€ bezahlt. (Strafe), allerdings wede ich mich kommenden Montag bei der BH persönlich genauer informieren und aktiv Schadensminimierung betreiben
Frag sie doch nach dem §20 und lass dir aber nicht erzählen: "da steht Parklichter, also nicht Fahrlichter." das is ne wischi-waschi antwort (nix gegen dich Camaro, ist in Bezug auf Behörde gemeint) - verlang nen Gesetzestext! Würd mich echt interessieren.
Zuletzt geändert von bullitt am Donnerstag 24. Februar 2011, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
It takes a Mopar to catch a Mopar!
- Kevman
- Pro Stock
- Beiträge: 4649
- Registriert: Montag 17. September 2007, 16:01
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Bruck an der Mur , STMK
Meines Wissens nach dürfen / müssen die orangen Begrenzungsleuchten (wie du oben angegeben hast) in einem Leuchtkörper sein. Bsp. BMW 5er, hat den ganz normalen Scheinwerfer, der alles beinhaltet inkl. extra eine orange Leuchte "fast" an der Seite.
Allerdings extriges oranges Licht aus anderen Leuchtkörpern die gleichzeitig auch blinken, sind verboten.
Allerdings blicke ich nicht mehr durch, ignoriere und bezahle (vielleicht) 40€.
Allerdings extriges oranges Licht aus anderen Leuchtkörpern die gleichzeitig auch blinken, sind verboten.
Allerdings blicke ich nicht mehr durch, ignoriere und bezahle (vielleicht) 40€.
- Kevman
- Pro Stock
- Beiträge: 4649
- Registriert: Montag 17. September 2007, 16:01
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Bruck an der Mur , STMK
bullitt hat geschrieben:Hab deinen Thread eh mitverfolgt. Das mit der Regelung ob in einer Kammer oder nicht, hab ich ebenfalls noch nicht im Gesetz gefunden.
Du sagts es!
Ich konnte keinen Auszug finden.
Nur das nach vorne nichts orange leuchten darf....naja, nicht sehr aussagekräftig, gleich ist es auch im Schreiben der BH formuliert....
Bei mir sind eben weiße Standlichter IN den Scheinwerfergehäusen, dazu orange Standlichter in den vorderen Blinkern und orange Corner lights, die mit den vorderen Blinkern unsynchron blinken (was die Herren noch nicht wissen)...
Allerdings werde ich mich am MO genauestens darüber informieren, denn ganz logisch erscheint es mir noch nicht...
- Adrian12
- Pro Stock
- Beiträge: 1111
- Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 17:49
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Treffen/Kärnten
- Kontaktdaten:
soviel zu dem was ich weiß... wenn das standlicht (gelb) räumlich vom blinker getrennt ist darf es auch während der fahrt als gelbes standlicht leuchten (siehe bmw etc. im scheinwerfer in der ecke)
nicht gestattet ist es als 2-faden-lampe mit blinker kombiniert....
asynchrones blinken dieser separaten standlichtbirne ist ebenfalls nicht gestattet, diese darf nur leuchten, blinker ist ja separat in eigenem gehäuse bzw. räumlich getrennt....
wie genau das jetzt im gesetzestext verankert ist muss ich kurz passen, aber die passage hatten wir doch erst vor kurzem oder?
lg
nicht gestattet ist es als 2-faden-lampe mit blinker kombiniert....
asynchrones blinken dieser separaten standlichtbirne ist ebenfalls nicht gestattet, diese darf nur leuchten, blinker ist ja separat in eigenem gehäuse bzw. räumlich getrennt....
wie genau das jetzt im gesetzestext verankert ist muss ich kurz passen, aber die passage hatten wir doch erst vor kurzem oder?
lg

Cadillac Sedan deVille 1981 V8-6-4 6.0
Dodge Spirit 1992 V6 3.0
Buick Skylark Limited 1988 V6 3.0
-
- Pony Driver
- Beiträge: 257
- Registriert: Donnerstag 20. März 2008, 08:26
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Tirol
Noch eine Kuriosität zu dem Thema:
2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in orange geht nicht.
2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in weiss ist aber -zumindest für Oldtimer, die ja vorne weiss blinken dürfen- schon erlaubt. Siehe auch Fiat/Puch 500.
Wenn man also bei der originalen US Beleuchtung die orange 2-Fadenbirne gegen eine weisse 2-Fadenbirne tauscht, dann wär man wieder legal unterwegs. Vorausgesetzt die Streuscheibe ist natürlich auch weiss und nicht orange.
2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in orange geht nicht.
2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in weiss ist aber -zumindest für Oldtimer, die ja vorne weiss blinken dürfen- schon erlaubt. Siehe auch Fiat/Puch 500.
Wenn man also bei der originalen US Beleuchtung die orange 2-Fadenbirne gegen eine weisse 2-Fadenbirne tauscht, dann wär man wieder legal unterwegs. Vorausgesetzt die Streuscheibe ist natürlich auch weiss und nicht orange.
dudldudu - Michael, Devon ruft an
- Adrian12
- Pro Stock
- Beiträge: 1111
- Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 17:49
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Treffen/Kärnten
- Kontaktdaten:
devon hat geschrieben:Noch eine Kuriosität zu dem Thema:
2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in orange geht nicht.
2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in weiss ist aber -zumindest für Oldtimer, die ja vorne weiss blinken dürfen- schon erlaubt. Siehe auch Fiat/Puch 500.
Wenn man also bei der originalen US Beleuchtung die orange 2-Fadenbirne gegen eine weisse 2-Fadenbirne tauscht, dann wär man wieder legal unterwegs. Vorausgesetzt die Streuscheibe ist natürlich auch weiss und nicht orange.
gibts dafür i-wo eine jahreszahlbeschränkung oder so? wenn nein mach ich beim cad sofort die weißen lampen vorne hinter ein weißes cellon - sieht optisch beim auto eh besser aus




Cadillac Sedan deVille 1981 V8-6-4 6.0
Dodge Spirit 1992 V6 3.0
Buick Skylark Limited 1988 V6 3.0
-
- Pony Driver
- Beiträge: 257
- Registriert: Donnerstag 20. März 2008, 08:26
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Tirol
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste