Die Blaue-Tafeln-Theorie-Frage

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Die Blaue-Tafeln-Theorie-Frage

Beitragvon Driver » Montag 17. Oktober 2005, 23:20

da mein zahntechniker nun schon 3 jahre damit rauft seinen f-40 typisiert zu bekommen, und er in mehr fahren möchte und sich die blöde taferln ausleiherei sparen will hat er was erzählt dass er nun um blaue nummern ansuchen will.

frage dazu - wer kann grundsätzlich um blaue tafeln ansuchen, bzw. wie siehts da mit versicherung, kosten etc. aus....?

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Beitragvon trans-am-racer » Montag 17. Oktober 2005, 23:22

im prinzip kann es jeder!!!!

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Beitragvon Driver » Montag 17. Oktober 2005, 23:25

trans-am-racer hat geschrieben:im prinzip kann es jeder!!!!


sind besondere gründe anzugeben ? wie läuft das ab? welche gründe gibt es für ablehnung etc etc...

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Beitragvon Hillbilly » Montag 17. Oktober 2005, 23:26

"theoretisch" könnte die Taferl auch selbst machen oder im Internet ersteigern, aber dann bewegen wir uns ja nicht mehr im legalen Bereich und das wollen wir ja nicht :wink: .

Grundsätzlich, KFZ-Werkstätten, Firmen & Autohäuser :roll: ....
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Beitragvon Driver » Montag 17. Oktober 2005, 23:27

Bandit hat geschrieben:"theoretisch" könnte die Taferl auch selbst machen oder im Internet ersteigern, aber dann bewegen wir uns ja nicht mehr im legalen Bereich und das wollen wir ja nicht :wink: .

Grundsätzlich, KFZ-Werkstätten, Firmen & Autohäuser :roll: ....


wie bitte? du brauchst aber dazu nen typenschein, bzw. probefahrtschein und ie taferln sollten ja auch ned gefälscht sein - also DAS denk ich mal ist keine gute idee :shock:

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Beitragvon Hillbilly » Montag 17. Oktober 2005, 23:34

Man bedenkt ja nur die "Möglichkeiten" :roll: . Weiß ja das dies keine gute Idee wäre :roll: .

trotzdem grundsätzlich: KFZ-Werkstätten+Autohäuser & eventuellen im Rahmen eines Unternehmens aber auch nur bei bestimmten Voraussetzungen :wink: .
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Beitragvon Driver » Montag 17. Oktober 2005, 23:36

das hat er gerade gefunden:

Informationsblatt zur Einreichung
eines Probefahrtkennzeichens


Einreichung beim Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien, 1090 Wien, Josef -Holaubek-Platz 1, Tel.Nr. 313 45-0.

Antrag kann durch den Antragsteller selbst oder durch einen Versicherungsagenten (mit Vollmacht) erfolgen.

Anspruch auf ein Probefahrtkennzeichen
(blaue Kennzeichentafel) nur bei

▪Kraftfahrzeughandel

▪Kraftfahrzeugmechaniker

▪Kraftfahrzeugtechniker

▪Servicestationsgewerbe (Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen)


Erforderliche Unterlagen
▪Schriftliches Ansuchen auf Firmenpapier mit Begründung (wo Abstellplatz, wie viele Angestellte usw.)


▪wenn bereits ein Probekennzeichen für Firma besteht, ist das Kennzeichen anzuführen und das Fahrtenbuch beizulegen


▪Gewerbeschein in Kopie zum Ansuchen und Original zur Einsicht


▪Bestätigung der Wirtschaftskammer und Original zur Einsicht


▪Vollmacht (wenn durch Versicherungsagenten)

Vergebührung 1 x 13,- ? für das Ansuchen
1 x 65,- ? für Bescheid
1 x 3,60 ? für Gewerbeschein
1 x 3,60 ? für Firmenbuchauszug
je ? 3,60 ? für sonstige Beilagen

das heisst also wennst ein mechaniker bist könntest sie ansuchen, tja mechaniker müsste man sein! oder eine waschbox mieten... :lol:

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Beitragvon kohpau » Dienstag 18. Oktober 2005, 10:49

Also ganz so eng ist es nicht. Die oben angeführte Liste muß man noch ergänzen um jede Rechtsperson (Firma, Verein,...) die über einen Fuhrpark von mehr als 3 Fahrzeuge verfügt!
Nur die Begründung beim Antrag muß natürlich anders ausfallen, als bei einem KFZ-Betrieb. Beispiel: Unsere Fahrzeuge werden über den Winter stillgelegt und in dieser Zeit extern gewartet - dafür benötigen wir Probefahrtskennzeichen, ...
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Beitragvon Driver » Dienstag 18. Oktober 2005, 10:58

kohpau hat geschrieben:Also ganz so eng ist es nicht. Die oben angeführte Liste muß man noch ergänzen um jede Rechtsperson (Firma, Verein,...) die über einen Fuhrpark von mehr als 3 Fahrzeuge verfügt!
Nur die Begründung beim Antrag muß natürlich anders ausfallen, als bei einem KFZ-Betrieb. Beispiel: Unsere Fahrzeuge werden über den Winter stillgelegt und in dieser Zeit extern gewartet - dafür benötigen wir Probefahrtskennzeichen, ...


aha - verstehe...das bringt schon etwas mehr licht in die sache... 8)

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Beitragvon Champagne-4-All » Dienstag 18. Oktober 2005, 19:59

Hello
Kenne einen, der kennt einen, der einen kennt ..


Ne, Spaß. Man muß ne Firma haben. Da kann man dann ein Ansuchen stellen. Ca2 Jahre gehts gut, dann wird eventuell nachgefragt, warum und wieso.
Z.B. Zahnarzt, der keine Überstellungsfahrten begründen kann, außer mitm F 40 spazieren fahren, ist KEINE gute Ausrede.

Das meint ein Bekannter von mir.

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Beitragvon ernst » Dienstag 18. Oktober 2005, 20:10

Zusatzfrage: Hat jemand Erfahrung, wie die Exekutivbeamten auf einen Ami mit blauen Taferln reagieren, besonders wenn dann noch 50 andere Amis zufällig auch gerade auf Probefahrt zu einem Treffen sind?
Gibt es noch eine andere - legale- Möglichkeit, zwei auf Wechselkennzeichen angemeldete Fahrzeuge gleichzeitig zu einem Treffen zu fahren?
Viele Grüße von Ernstl
ernstl

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Beitragvon heli » Mittwoch 19. Oktober 2005, 15:00

Wie schon die Vormirposter geschrieben haben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Ein weiterer Punkt ist dann die Versicherung, soweit ich informiert bin VOLLKASKO.
Wollte das mal für mich selber ansuchen, blaue Tafel hätte ich über
ein Autohaus bekommen (zusätzlich zu den bereits bestehenden), ist aber dann an der Vollkasko gescheiert!!!! :cry: :cry: (ATS knapp 30000 wollten sie haben wegen erhöhter Gefahr oder wie das heißt...)

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Beitragvon marvin » Mittwoch 19. Oktober 2005, 15:09

Blaue Tafeln brauchen KEINE Vollkasko...es ist sogar sehr schwer dafür eine Kasko überhaupt zu kriegen, weil ja kein definiertes Auto zugelassen ist.

Blaue Kennzeichen sind ja nicht auf ein spezifiziertes KFZ bezogen!

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Beitragvon marvin » Mittwoch 19. Oktober 2005, 15:11

Aber als 'Privater' wird man eventuell an der benötigten Haftpflichtversicherung scheitern...da ja mit einem blauen Taferl dann JEDES Auto bewegt werden kann; und Versicherungen wissen ganz gerne konkreter über das versicherte Risiko Bescheid!

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Beitragvon cenzi » Mittwoch 19. Oktober 2005, 15:11

also vollkasko für blaue nummern alleine kannst vergessen. prämie = ca. 80% der versicherungssumme. --> forget it.

was geht ist ein einzelnes auto auf VK versichern, denn VK hat ja grundsätzlich nix mit der zulassung zu tun. ein auto kann ja auch abbrennen oder gestohlen werden wenn es stillgelegt ist...

blaue kennzeichen sind in kombination mit us-cars schon a bissl mit vorsicht zu genießen.... ich hab da so meine erfahrungen (eigene blaue, weil händler).

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