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Die Blaue-Tafeln-Theorie-Frage

Verfasst: Montag 17. Oktober 2005, 23:20
von Driver
da mein zahntechniker nun schon 3 jahre damit rauft seinen f-40 typisiert zu bekommen, und er in mehr fahren möchte und sich die blöde taferln ausleiherei sparen will hat er was erzählt dass er nun um blaue nummern ansuchen will.

frage dazu - wer kann grundsätzlich um blaue tafeln ansuchen, bzw. wie siehts da mit versicherung, kosten etc. aus....?

Verfasst: Montag 17. Oktober 2005, 23:22
von trans-am-racer
im prinzip kann es jeder!!!!

Verfasst: Montag 17. Oktober 2005, 23:25
von Driver
trans-am-racer hat geschrieben:im prinzip kann es jeder!!!!


sind besondere gründe anzugeben ? wie läuft das ab? welche gründe gibt es für ablehnung etc etc...

Verfasst: Montag 17. Oktober 2005, 23:26
von Hillbilly
"theoretisch" könnte die Taferl auch selbst machen oder im Internet ersteigern, aber dann bewegen wir uns ja nicht mehr im legalen Bereich und das wollen wir ja nicht :wink: .

Grundsätzlich, KFZ-Werkstätten, Firmen & Autohäuser :roll: ....

Verfasst: Montag 17. Oktober 2005, 23:27
von Driver
Bandit hat geschrieben:"theoretisch" könnte die Taferl auch selbst machen oder im Internet ersteigern, aber dann bewegen wir uns ja nicht mehr im legalen Bereich und das wollen wir ja nicht :wink: .

Grundsätzlich, KFZ-Werkstätten, Firmen & Autohäuser :roll: ....


wie bitte? du brauchst aber dazu nen typenschein, bzw. probefahrtschein und ie taferln sollten ja auch ned gefälscht sein - also DAS denk ich mal ist keine gute idee :shock:

Verfasst: Montag 17. Oktober 2005, 23:34
von Hillbilly
Man bedenkt ja nur die "Möglichkeiten" :roll: . Weiß ja das dies keine gute Idee wäre :roll: .

trotzdem grundsätzlich: KFZ-Werkstätten+Autohäuser & eventuellen im Rahmen eines Unternehmens aber auch nur bei bestimmten Voraussetzungen :wink: .

Verfasst: Montag 17. Oktober 2005, 23:36
von Driver
das hat er gerade gefunden:

Informationsblatt zur Einreichung
eines Probefahrtkennzeichens


Einreichung beim Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien, 1090 Wien, Josef -Holaubek-Platz 1, Tel.Nr. 313 45-0.

Antrag kann durch den Antragsteller selbst oder durch einen Versicherungsagenten (mit Vollmacht) erfolgen.

Anspruch auf ein Probefahrtkennzeichen
(blaue Kennzeichentafel) nur bei

▪Kraftfahrzeughandel

▪Kraftfahrzeugmechaniker

▪Kraftfahrzeugtechniker

▪Servicestationsgewerbe (Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen)


Erforderliche Unterlagen
▪Schriftliches Ansuchen auf Firmenpapier mit Begründung (wo Abstellplatz, wie viele Angestellte usw.)


▪wenn bereits ein Probekennzeichen für Firma besteht, ist das Kennzeichen anzuführen und das Fahrtenbuch beizulegen


▪Gewerbeschein in Kopie zum Ansuchen und Original zur Einsicht


▪Bestätigung der Wirtschaftskammer und Original zur Einsicht


▪Vollmacht (wenn durch Versicherungsagenten)

Vergebührung 1 x 13,- ? für das Ansuchen
1 x 65,- ? für Bescheid
1 x 3,60 ? für Gewerbeschein
1 x 3,60 ? für Firmenbuchauszug
je ? 3,60 ? für sonstige Beilagen

das heisst also wennst ein mechaniker bist könntest sie ansuchen, tja mechaniker müsste man sein! oder eine waschbox mieten... :lol:

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 10:49
von kohpau
Also ganz so eng ist es nicht. Die oben angeführte Liste muß man noch ergänzen um jede Rechtsperson (Firma, Verein,...) die über einen Fuhrpark von mehr als 3 Fahrzeuge verfügt!
Nur die Begründung beim Antrag muß natürlich anders ausfallen, als bei einem KFZ-Betrieb. Beispiel: Unsere Fahrzeuge werden über den Winter stillgelegt und in dieser Zeit extern gewartet - dafür benötigen wir Probefahrtskennzeichen, ...

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 10:58
von Driver
kohpau hat geschrieben:Also ganz so eng ist es nicht. Die oben angeführte Liste muß man noch ergänzen um jede Rechtsperson (Firma, Verein,...) die über einen Fuhrpark von mehr als 3 Fahrzeuge verfügt!
Nur die Begründung beim Antrag muß natürlich anders ausfallen, als bei einem KFZ-Betrieb. Beispiel: Unsere Fahrzeuge werden über den Winter stillgelegt und in dieser Zeit extern gewartet - dafür benötigen wir Probefahrtskennzeichen, ...


aha - verstehe...das bringt schon etwas mehr licht in die sache... 8)

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 19:59
von Champagne-4-All
Hello
Kenne einen, der kennt einen, der einen kennt ..


Ne, Spaß. Man muß ne Firma haben. Da kann man dann ein Ansuchen stellen. Ca2 Jahre gehts gut, dann wird eventuell nachgefragt, warum und wieso.
Z.B. Zahnarzt, der keine Überstellungsfahrten begründen kann, außer mitm F 40 spazieren fahren, ist KEINE gute Ausrede.

Das meint ein Bekannter von mir.

Alex

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 20:10
von ernst
Zusatzfrage: Hat jemand Erfahrung, wie die Exekutivbeamten auf einen Ami mit blauen Taferln reagieren, besonders wenn dann noch 50 andere Amis zufällig auch gerade auf Probefahrt zu einem Treffen sind?
Gibt es noch eine andere - legale- Möglichkeit, zwei auf Wechselkennzeichen angemeldete Fahrzeuge gleichzeitig zu einem Treffen zu fahren?
Viele Grüße von Ernstl

Verfasst: Mittwoch 19. Oktober 2005, 15:00
von heli
Wie schon die Vormirposter geschrieben haben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Ein weiterer Punkt ist dann die Versicherung, soweit ich informiert bin VOLLKASKO.
Wollte das mal für mich selber ansuchen, blaue Tafel hätte ich über
ein Autohaus bekommen (zusätzlich zu den bereits bestehenden), ist aber dann an der Vollkasko gescheiert!!!! :cry: :cry: (ATS knapp 30000 wollten sie haben wegen erhöhter Gefahr oder wie das heißt...)

Verfasst: Mittwoch 19. Oktober 2005, 15:09
von marvin
Blaue Tafeln brauchen KEINE Vollkasko...es ist sogar sehr schwer dafür eine Kasko überhaupt zu kriegen, weil ja kein definiertes Auto zugelassen ist.

Blaue Kennzeichen sind ja nicht auf ein spezifiziertes KFZ bezogen!

Verfasst: Mittwoch 19. Oktober 2005, 15:11
von marvin
Aber als 'Privater' wird man eventuell an der benötigten Haftpflichtversicherung scheitern...da ja mit einem blauen Taferl dann JEDES Auto bewegt werden kann; und Versicherungen wissen ganz gerne konkreter über das versicherte Risiko Bescheid!

Verfasst: Mittwoch 19. Oktober 2005, 15:11
von cenzi
also vollkasko für blaue nummern alleine kannst vergessen. prämie = ca. 80% der versicherungssumme. --> forget it.

was geht ist ein einzelnes auto auf VK versichern, denn VK hat ja grundsätzlich nix mit der zulassung zu tun. ein auto kann ja auch abbrennen oder gestohlen werden wenn es stillgelegt ist...

blaue kennzeichen sind in kombination mit us-cars schon a bissl mit vorsicht zu genießen.... ich hab da so meine erfahrungen (eigene blaue, weil händler).

VIN