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Wechselkennzeichen - Steuer

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 09:34
von Tom
Wieder einmal das Thema - ich will es einfach nicht glauben!

Ist es wirklich so, dass man den höchsten Betrag und nicht für die höchste Leistung zahlen muß?

Ein Beispiel:
Alltagswagen 100kW -> ca. 501,- jährlich
Oldi 95kW aber mit Strafsteuer -> ca. 562,- jährlich

Da muß man dann für den Oldi zahlen, obwohl der Altagswagen mehr Leistung hat!? Kann das wirklich sein? Ist dieser Staat auf Abzocken aus?

Wenn das so ist, werde ich bestimmt auch diesen Kennzeichentrennungs und Wiedervereinigungsweg gehen - wenn da nicht immer diese Rennereien wären.

Re: Wechselkennzeichen - Steuer

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 10:27
von the oilmaster
Tom hat geschrieben:Ist dieser Staat auf Abzocken aus?


JA! :cry:

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 10:59
von Didi
..nun ja, zwei Auto´s ein Wechselkennzeichen und trotzdem zwei Autobahnvignetten :roll: :roll: könnte in Richtung Abzocke gehen.
Ich kann mich aber natürlich auch irren :wink:

Lg didi

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 11:58
von Doc_Stinger
Abzocke?? Aber nicht doch.... Oldtimer dürfen nur 120 Tage im Jahr bewegt werden, die Steuer wird aber für 365 Tage berechnet..... Abzocke?? aber nicht doch...... :roll:

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 12:23
von Tom
Also nur um den Faden nicht zu verlieren - bei der Abzocke sind wir uns einig :wink:

Aber bitte das Thema mit der höheren Steuer statt der höheren Leistung nicht aus den Augen verlieren :mrgreen:

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 12:33
von marvin
Du zahlst für das am höchsten besteuerte KFZ die motorbezogene Steuer, das kann auch eines mit weniger KW, aber dafür ohne KAT sein.

Das ist auch in sich logisch.
Wäre ja unsinnig, wenn Du Strafsteuer für Katlosigkeit durch das Hinzumelden eines um 1PS stärkeren Kat-Autos umgehen könntest....

Ich finde diese ganze motorbezogene Steuer den falschen Weg, da auch 'stehende' Autos besteuert werden....aber diese Entscheidung ist zum Schutz der armen Pendler vor Jahren gegen die Variante (damals 2.-ATS) auf den Benzin zu schlagen gefallen...

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 12:55
von Driver
da ich gerade ebenfalls dabei bin noch ein frage dazu, da ich mir diesbezüglich immer noch im unklaren bin..die strafsteuer bzgl. kat gilt ja jetzt für fahrzeuge mit erstzuslassung NACh 86 richtig? - aber - erstzulassung in den usa oder österreich - was wird da hergenommen... bei mir wäre ja erstzulassung 2005, da er erst im august in Ö typisiert worden ist, muss ich da fecto strafsteuer zahlen oder nicht? (sind bei meinen kw 300 ösen im jahr mehr....(bei 6 monatiger stilllegung noch immer 150....)

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 13:05
von marvin
Du dürftest Glück haben:

bei KFZ, die erst nach 1988 erstmalig IN Ö zugelassen worden sind, gibt es keine Strafsteuer (wurde vergessen!), unabhängig davon, wann das Auto tatsächlich gebaut worden ist oder woanders erstmalig angemeldet worden ist.

1988 dachte man (die Finanz) nicht an die Möglichkeit des Imports von katlosen Oldtimern....

Die Strafsteuer gilt für alle KFZ ohne kat mit Erstzulassung IN Ö vor 1988...

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 13:11
von Driver
marvin hat geschrieben:Du dürftest Glück haben:

bei KFZ, die erst nach 1988 erstmalig IN Ö zugelassen worden sind, gibt es keine Strafsteuer (wurde vergessen!), unabhängig davon, wann das Auto tatsächlich gebaut worden ist oder woanders erstmalig angemeldet worden ist.

1988 dachte man (die Finanz) nicht an die Möglichkeit des Imports von katlosen Oldtimern....

Die Strafsteuer gilt für alle KFZ ohne kat mit Erstzulassung IN Ö vor 1988...


gut zu wissen - kann ich mir das irgendwo downloaden? - brauch das für die versicherung, die glaub ma ned :evil: :evil: :evil:

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 13:13
von Driver
war schon auf der öamtc HP fündig, danke marvin für den tipp - das leg ich denen jetzt mal vor :twisted:

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 14:42
von superbee
Driver hat geschrieben: brauch das für die versicherung, die glaub ma ned :evil: :evil: :evil:

Hört sich nach Spezialisten an :? :lol:

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 15:19
von Driver
superbee hat geschrieben:
Driver hat geschrieben: brauch das für die versicherung, die glaub ma ned :evil: :evil: :evil:

Hört sich nach Spezialisten an :? :lol:


uniqa-die solltens eigentlich wissen :?

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 16:07
von Tom
Marvin, du sagst "in sich schlüssig"? Was ist dann bitte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz? Also genau jene Geschichte mit Zulassung in A vor oder ab 87 ?!
Wieso muß ich eine Strafsteuer zahlen und der Driver nicht :wink:

Ich seh schon, werde den Cuda wieder zurückschicken nach Hamtramck und noch mal rüber holen. Einen Typenschein hätte ich ja :D

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 18:24
von marvin
Eine Gesetzeslücke aus Versehen...wenn sich jemand im Finanzministerium einen Typen, wie den Driver 1988 vorstellen hätte können, dann gäbe es auch für neuere Importe eine Strafsteuer!

Gönn ihm doch sein kleines Glück!

Verfasst: Dienstag 18. Oktober 2005, 18:38
von cadrom
Driver hat geschrieben:
superbee hat geschrieben:
Driver hat geschrieben: brauch das für die versicherung, die glaub ma ned :evil: :evil: :evil:

Hört sich nach Spezialisten an :? :lol:


uniqa-die solltens eigentlich wissen :?


Die bei der Versicherung wissen es, sie wollen es nur nicht wahr haben, meiner wurde auch erst vor 2 Jahren in Ö typisiert und anfangs verrechnete mir die SK ebenfalls die Strafsteuer. Ich vermute, daß Sie sich die Kohle dann selbst einsacken wollten, weil Sie glauben, daß die Leute nicht wissen wie die KFZ-Steuer berechnet wird. Ein Anruf genügte und mir wurden die 20% wieder retouniert.
Falls deine Versicherung den Ausdruck vom ÖAMTC nicht akzeptiert kann ich dir das Gestzt besorgen, zumindest den §.