Seite 1 von 2

§57 20+ Jahre alte Autos

Verfasst: Mittwoch 1. Mai 2013, 11:38
von trojan1969
Hallo Zusammen.

Kennt jemand die Hintergründe, warum langsam den versch. Werkstätten die Erlaubnis entzogen wird,
KFZ die älter sind als 20 Jahre, nach §57 zu überprüfen?

Grüße aus Vorarlberg, Mario

Verfasst: Mittwoch 1. Mai 2013, 17:13
von Flex
bist du dir sicher, dass denen die berechtigung entzogen wird? weil ich kenns nur so, dass manche werkstätten so alte kfz nicht machen wollen...

Verfasst: Mittwoch 1. Mai 2013, 17:35
von trojan1969
Ich bin schon Jahre in der Werkstatt und kenne den Chef auch schon so lange.
Fährt selber Amis, und würde mich mit solch einer "Willkür" extrem enttäuschen.
Er hat mir auch noch andere Werkstätten genannt, bei denen das auch so wäre/ist.
Und ich habe auch gerade einen weiteren solchen Fall in einer anderen Werkstatt mitbekommen.
Beide Fälle im selben Bezirk Dornbirn.
Ich habe diesbezüglich mal bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angefragt. Mal sehen was die meinen.

Verfasst: Mittwoch 1. Mai 2013, 19:58
von Fast-Furious
also mir ist sowas auch nicht bekannt, aber würde mich interessieren wieso das so sein soll! welche Werkstätten in Dornbirn betrifft es denn? kenn dort fast alle

Verfasst: Mittwoch 1. Mai 2013, 20:01
von bonneviller
ich war erst gestern mit einem 31jährigen beim Pickerl - ohne Probleme.
Ist eine relativ junge Werkstätte in NÖ, wo ich mittlerweile mit vielen Fzg. bin.

Verfasst: Mittwoch 1. Mai 2013, 20:40
von hier-kommt-kurt
Die einzige Grenze bei Werkstätten war immer diese dämliche Gewichtsobergrenze von ca. 2800, dass ein K5 ja aber ein Burban nein war. Und früher haben manche Werkstätten keine neuen Fahrzeuge machen dürfen, weil sie das Dieselvollgasrusspartikelausstossmessgerät nicht hatten.

Verfasst: Mittwoch 1. Mai 2013, 21:07
von trojan1969
bonneviller hat geschrieben:ich war erst gestern mit einem 31jährigen beim Pickerl - ohne Probleme.
Ist eine relativ junge Werkstätte in NÖ, wo ich mittlerweile mit vielen Fzg. bin.


Es soll nicht für alle Werkstätten gelten, sondern ist/sei direkt an einzelne Werkstätten adressiert.

Verfasst: Mittwoch 1. Mai 2013, 22:11
von Fast-Furious
also wenn die Behörden gerade die Werkstätten "strafen" wollen die sich auskennen, muss man sich echt fragen was da der Beweggrund ist!

Verfasst: Donnerstag 2. Mai 2013, 11:08
von trojan1969
Jetzt ist meine Entäuschung bezüglich der Werkstatt meines Vertrauens natürlich gross :-(

Hier die Antwort der zuständigen Bezirkshauptmannschaft:

Sehr geehrter Herr X......,


diese Auskunft Ihrer Werkstatt verblüfft uns doch sehr.
Denn diese Aussage, dass es eine Bestimmung gäbe, welche es ihm untersagen würde Fahrzeuge zu überprüfen die älter als 20 Jahre sind,
ist komplett falsch. Eine solche Bestimmung gibt es nicht!
Vorstellen könnte ich mir, dass es sich bei dieser Werkstatt um eine dieser handelt,
welche aktuell die generelle Bewilligung zur Durchführung von § 57a Gutachten entzogen wurde.

Mit freundlichen Grüßen,


X...... X......
Kundenservice

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Klaudiastraße 2
A-6850 Dornbirn
Tel: +43(0)5572/308-0
Fax: +43(0)5572/308-53095
E-Mail: bhdornbirn@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bh

Rechtsverbindlichen Schriftverkehr
(zB Anträge, Rechtsmittel) richten Sie bitte ausschließlich an die angegebene Adresse.


Schade, man hätte auch einfach ehrlich zu mir sein können. :cry:

Verfasst: Donnerstag 2. Mai 2013, 11:34
von Fast-Furious
na immerhin wissen wir nun, dass es so eine Bestimmung nicht gibt.. hätte mich auch sehr gewundert!
ich schick dir ne kurze pn zu dem thema

Verfasst: Donnerstag 2. Mai 2013, 18:28
von trojan1969
Jetzt hab ich schon von weiteren 3 Garagen gehört, dass sie diese Bestimmung betrifft.
Und alles Werkstätten, die viele ältere Autos prüfen. :gruebel:
Ich bitte mal in der Werekstatt darum, ob ich das Schreiben sehen darf.
Mal schauen, wer da sowas erlässt.
Wenn es wirklich stimmt, dann möchte ich mich an öffentlicher Stelle beschweren.

Verfasst: Freitag 3. Mai 2013, 12:08
von trojan1969
Nach einem klärenden, persönlichem Gespräch weiss ich jetzt mehr:
Es gibt KEINE offizielle Anweisung/Bestimmung zu diesem Thema. :clap1:

Es wurde "lediglich" versch. Fachwerkstätten bei der jährlichen Prüfung
seitens der Landesregierung nahe gelegt, daß sie weniger KFZ älter als 20 Jahre prüfen sollen. :frage2:

Denn es wäre ja schade, wenn sie die Zulassung verlieren würden nur weil "zufällig" die von
ihnen geprüften Fahrzeuge zur §56 Prüfung beordert würden, und im Zuge dieser Prüfung
schwere Mängel festgestellt würden. :vogel:

Dazu gibt es nichts Schriftliches. Solche "Tips" wurden von den Prüfern verbal gegeben.

Das sind ja brutale Machenschaften!!! Gibt es sowas im restliche Österreich auch??

Verfasst: Freitag 3. Mai 2013, 14:02
von bonneviller
welche Autos werden denn von Amtswegen durch Zufallsprinzip "normal oder gsl." zum §56er beordert?
Bei uns war immer der Sprachgebrauch - bis 20 Jahre kann es häufig passieren. ab 20 hat man dann eher wieder Ruhe.
Kenne selbst nur sehr wenige über 20jährige, dies es getroffen hat.
Von den bei einer Kontrolle bestellten Überprüfungen mal abgesehen.

Verfasst: Freitag 3. Mai 2013, 16:29
von ownor
dieser allgegenwärtige §56 terror ist ja bald emotional nicht mehr auszuhalten :roll:

Verfasst: Freitag 3. Mai 2013, 16:30
von trojan1969
Ich habe auch noch nie von jemandem gehört, der zufällig von der Behörde zur 56er bestellt wurde.
Nur nach einer negativen Kontrolle auf de Strasse.

Ich denke, das galt als Drohung. Dass falls ein KFZ, welches gerade von derjenigen Werkstatt positiv geprüft wurde,
zum 56er geordert wird, und dann negativ geprüft wird, der Werkstatt die Zulassung kosten könnte.

Will man da die alten Autos aus dem Verkehr ziehen indem man es den Prüfern und Besitzern "unangenehm" macht?