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fahrzeug aus deutschland

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 11:12
von traudi
sorry, war sicher schon öfters hier, find aber grad nix:

ein Bekannter aus Deutschland verkauft seinen 67er Dodge Polara, nun hat er jemanden aus Österreich, der ihn will, sich aber unsicher ist, was alles auf ihm zukommt mit Typisierung und so.

eventuell kannst Du mir helfen, ich habe jemanden aus Österreich der den Polara kaufen will. Er tut sich jedoch wegen der Typisierung in Österreich schwer. Ich habe jetzt ersteinmal für ihn ein Datenblatt angefordert womit er zu euren TÜV fahren kann wegen Info's. Title etc habe ich den schon gemailt. Denke mit deutschen TÜV ist das dann noch einmal was einfacher, oder? Er meint auch das er hinten gelbe Blinker braucht. Ist das richtig? Würde mich freuen wenn Du mir helfen könntest. Gruß Thomas


Wie schauts mit der Märchensteuer aus??

Danke, Traudi

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 12:03
von sascha1982
keine märchen da historisch.

blinker Scheinwerfer ect müssen natürlich passen

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 13:37
von dawickerl_1
Hallo,
Deutscher TÜV hilft meiner Erfahrung nach nichts. Er muss hier zu einem Sachverständigen fahren und ein Gutachten erstellen lassen. Eventuell auch eine Schallmessung, je nachdem was in den deutschen Papieren steht. Alles zusammen hat bei mir ca. € 300.- gekostet. Rote Blinker hinten wurden bei mir nicht akzeptiert. Scheinwerfer sollten ja schon umgebaut sein, wenn er aus D kommt. Abgaben fallen bei Oldtimern keine an.
Ich persönlich bin zur Terminvereinbarung für die Typisierung immer schon mit dem entsprechenden Wagen gefahren und den Prüfer gebeten kurz ein Auge darauf zu werfen und so schon persönliche "Vorlieben" des Prüfers von vornherein abzufangen. Zusätzlich habe ich auch eine §57a Überprüfung gemacht um keine technischen Überraschungen zu erleben. So habe ich bisher 4 Fahrzeuge immer auf Anhieb durch die Typisierung gebracht.
lg Martin

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 13:54
von Atze45
dawickerl_1 hat geschrieben:Hallo,
Deutscher TÜV hilft meiner Erfahrung nach nichts.
lg Martin


Dt. TÜV ist zumindest für die technische Beurteilung vor dem Kauf hilfreich wenn vorhanden.

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 14:02
von ami74
am besten soll er mit dem zuständigen tüv reden, die sagen ihm alles was er machen muss und was alles kostet.
ein gutachter ist in der regel viel teurer, weil er will ja neben den amtlichem gebüren auch was verdienen.

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 15:17
von traudi
vielen Dank schon mal, hab schon alles in Erfahrung gebracht, was der *Vielleicht-Käufer* wissen wollte.
Hoffentlich hauts hin, handelt sich um ein Super-Fahrzeug

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 19:52
von Günther-C3
Was soll der Käse mit dem Gutachter???
Du besorgst dir ein Datenblatt vom Auto, bei TÜV-Süd zum Beispiel, oder du besorgst dir einen Typenschein/Einzelgenemigung von einem baugleichen Fahrzeug. Da kann der Herr von der Landesregierung dann die Daten abschreiben.
Wenn das Auto in Deutschland zugelassen war, dann brauchst du nicht den Title, sondern dann hat das Auto bereits einen Fahrzeugschein (oder wie das bei den Deutschen heißt).

Wie meine Vorgänger schon geschrieben haben müssten die Scheinwerfer bereits passen, wenn er in D schon zugelassen war. Einzig die roten Blinker gelten bei uns nicht. Aus Rot mach Gelb.

Vorausgesetzt dass technisch alles passt fährst du mit den Dokumenten und dem Auto zur Landesregierung und das wars.
Warum alles komplizierter machen als es wirklich ist :roll:

Gruß, Günther

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 20:11
von dawickerl_1
Sorry, in Eisenstadt geht nichts ohne Gutachten vom Sachverständigen. Ob das jetzt gesetzlich in Ordnung ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Dieses Sachverständigengutachten wird mit dem Wertgutachten gleich mitgemacht und kostet auch nicht mehr, und das sollte man ohnehin haben egal ob man das Auto entsprechend versichern möchte oder nicht. Es hilft auch bei Fremdverschulden. Ich finde es nicht sonderlich kompliziert, aber dazu hat sicher jeder seine Meinung.
Lg Martin

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 20:27
von superbee
Die Landesprüfstelle braucht kein Gutachten über die Erhaltungswürdigkeit des Fahrzeuges (Oldtimer Gutachten), kann aber eines Verlangen.

Wertgutachten finde ich nur begrenzt sinnvoll. Nicht jede Versicherung akzeptiert jeden Gutachter...
Und was für Preise da meistens drin stehen kennen wir ja aus diversen Verkaufsangeboten von Chargern die angeblich 60k Euro wert sind.

Die Landesprüfstelle Wien schreibt übrigens nichtmal von der Landesprüfstelle Steiermark ab. Welche Unterlagen man dann vorlegen muss entscheidet der Prüfer beim Frühstück.

Generell schaden tun Datenblätter vom TÜV nicht.
Deutsche rote Kennzeichen gelten bei uns nicht als Zulassung (die haben bei uns meistens auch Probleme einfach so durch die Zulassung zu rutschen).

Autos mit H Kennzeichen haben wenigstens schonmal die richtigen Scheinwerfer, aber nicht unbedingt gelbe Blinker.

Verfasst: Dienstag 28. Mai 2013, 20:46
von dawickerl_1
Bei den Wertgutachten geb ich dir recht, da stehen mitunter jene Werte drinnen die man gerne hat und ich würde so ein Gutachten niemals als Basis für einen Autokauf hernehmen. Ich habe bei OCC eine Versicherung abgeschlossen und dafür habe ich das Gutachten gebraucht. Das Oldtimergutachten ist Bestandteil dieses Wertgutachtens und in Eisenstadt wird es definitiv verlangt. Ich war zuletzt vor ca. 2 Wochen dort und hab mich erkundigt ob sich da etwas geändert hat. Ist aber scheinbar von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Letztendlich kann ich dem Threadersteller raten, wie auch schon gesagt wurde, vorher zur Prüfstelle zu gehen und zu fragen was sie haben wollen.

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2013, 05:49
von Kevman
Ein schon oft behandeltes Thema, aber hier mal sehr gute Antworten 8)

Wenn ich darf, würde ich mich dranhängen...

Wie sieht es in einem ähnlichem Fall, also FZG aus Deutschland, allerdings kein Oldtimer, sondern ein 90er Jahre Fetzen, aus?

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2013, 08:29
von Kapitänkurtl
einen 90er kannst bei uns nicht mehr anmelden.

Alles was kein Oldtimer ist muß die derzeit gültigen Bestimmungen erfüllen hinsichtlich Sicherheit, Abgas etc.

Ja klingt komisch ist aber so.

Da kommst mit einem 90 nicht mehr hin mußt warten bis er 30 Jahre ist...

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2013, 08:33
von marvin
Wie aus obigen Beiträgen leicht herauszulesen ist:

Das läuft in jedem Bundesland anders.

Also empfehle ich dringend vorab mit der konkreten Landesprüfstelle Kontakt aufzunehmen und deren 'Wünsche' vorab zu klären.

Wenn er - was ich annehme - im westlichen Österreich wohnt, hat er es definitiv leichter.

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2013, 08:36
von Kapitänkurtl
Günther-C3 hat geschrieben:Was soll der Käse mit dem Gutachter???
Du besorgst dir ein Datenblatt vom Auto, bei TÜV-Süd zum Beispiel, oder du besorgst dir einen Typenschein/Einzelgenemigung von einem baugleichen Fahrzeug. Da kann der Herr von der Landesregierung dann die Daten abschreiben.
Wenn das Auto in Deutschland zugelassen war, dann brauchst du nicht den Title, sondern dann hat das Auto bereits einen Fahrzeugschein (oder wie das bei den Deutschen heißt).

Wie meine Vorgänger schon geschrieben haben müssten die Scheinwerfer bereits passen, wenn er in D schon zugelassen war. Einzig die roten Blinker gelten bei uns nicht. Aus Rot mach Gelb.

Vorausgesetzt dass technisch alles passt fährst du mit den Dokumenten und dem Auto zur Landesregierung und das wars.
Warum alles komplizierter machen als es wirklich ist :roll:


...also die Sache ist die
Das ein Wagen 30 Jahre alt ist kann jeder feststellen da brauchst du keinen Gutachter - stimmt soweit.
Datenblatt ist auch ok für die technischen Details - stimmt auch soweit.

Möglich das es manche Landesregierungen unbürokratischer sehen aber
die meisten wollen ein Gutachen das bestätigt daß:

- der Wagen erhaltungswürdig ist
- gutem Erhaltungszustand ist
- natürlich älter als 30 Jahre ist (vor allem bei denen die über die Datumsgrenze von 30 Jahren hinaus gebaut worden sind)

- das der Wagen sich in originalem Zustand befindet (und hier wirds schon schwierig für die Leute von der Landesregierung)

Erhaltungswürdig - heißt er muß in der roten Eurotaxliste eingetragen sein
Erhaltungszustand- nicht schlechter als Stufe 3
über 30 Jahre oder jünger mit Ausnahmegenehmigung des Beirates für historische Fahrzeuge (ganz seltene Fahrzeuge oder Einzelstücke, etc.)
Originaler Zustand - keine Umbauten, nur zeitgenössisches Zubehör (10 Jahresgrenze)

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung;-)
Gruß, Günther

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2013, 23:00
von Kevman
Kapitänkurtl hat geschrieben:einen 90er kannst bei uns nicht mehr anmelden.

Alles was kein Oldtimer ist muß die derzeit gültigen Bestimmungen erfüllen hinsichtlich Sicherheit, Abgas etc.

Ja klingt komisch ist aber so.

Da kommst mit einem 90 nicht mehr hin mußt warten bis er 30 Jahre ist...


Alter Schwede :shock:

So weit sind wir schon?!

Danke für die Info, hatte ich nicht gewusst.....und dann wundern sich die Beamten wenn man illegal werden muss :?