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CO2 Steuer Ausnahme / Rückerstattung

Verfasst: Dienstag 4. Juni 2013, 14:20
von Karl32
Hallo Leute,

aufgrund eines EuGH Urteils wurden die Finanzämter angewiesen für Fahrzeuge welche nach Österreich importiert und zugelassen werden und vor dem 01.07.2008 bereits im EU Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, die CO2 Steuer auszusetzen.

Wer die Steuer schon bezahlt hat, kann innerhalb Jahresfrist einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Hier der ganze Schrieb:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010220%2F0133-IV%2F9%2F2013%22&gueltig=20130529&segid=%2265588.1.1+29.05.2013+09%3A20%3A13%3A59%22

Gruß
Karl

Verfasst: Dienstag 4. Juni 2013, 14:45
von ownor
jetzt noch die co2 steuer komplett kippen, dann wär die welt fast wieder in ordnung. :twisted:

auf http://www.nova-rechner.at/index.php/news gibts immer aktuelle infos zu dieser thematik.

Verfasst: Dienstag 4. Juni 2013, 15:02
von Fredl
heisst das, dass für gebrauchtwagen aus DE lediglich Nova zu bezahlen wär?
versteh ich das richtig?

Verfasst: Dienstag 4. Juni 2013, 15:29
von Karl32
Wenn er vor 01.07.2008 bereits in der EU zugelassen war ist nur die Nova fällig

Verfasst: Dienstag 4. Juni 2013, 15:45
von ami74
ah schad. gilt nit bei usa und schweiz importen.. so a scheiss..

Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2013, 11:17
von michiGTZ
tiptop... hab schon vor 2 wochen oderso erfahren das die geschichte am laufen ist und jetzt isses aktuell. geil... Jetzt gehts dann wohl die oder nächste woche mal zum finanzamt... :D

Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2013, 20:34
von Goldeneye
Aufklärung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bitte!!!!!!!!!!! :o
Habe für meinen HUMMER (Bj. 2006, EZ in EU 2006), im Jahr Jänner 2010 (ich war damals einer der ersten, die Co2 Steuer wurde am 23.12.2009 wieder fällig) Steuer bezahlt.
Der Hummer ist mittlerweile verkauft.

Für meinen Chevrolet SSR (Bj. 2003, EZ in EU 200) im Jahr 2012 Co2-Steuer bezahlt.

Bekomme ich jetzt per Erlass und Einhaltung der 1-jährigen Frist (ab 29.5.2013) die Steuer zurück??????

Wäre super, fahre morgen nach Deutschland und Holland Cadillac oder Lincoln schauen.

Einige Euros Rückerstattung wären da sehr hilfreich.

Für zweckdienliche Hinweise wäre ich dankbar, werde mal auch von Holland aus ins Forum einsteigen.

A Bier pro wirklich zweckdienlichem Hinweis steht, den FA-Erlass verstehe ich nur bei 4 Bier, und die trinke ich jetzt nicht, in einigen Stunden geht's los Richtung Holland.

Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2013, 21:10
von sascha1982
Laut erlass bekommst die co2 steuer retour

Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2013, 22:53
von Karl32
Nee da bekommst nix retour, geht mir auch nicht anders...
Du hast ja den Wagen inzwischen verkauft, also hat lt Auffassung des Gesetzgebers der Käufer dir die Steuer bezahlt beim Kauf.

Verfasst: Donnerstag 6. Juni 2013, 21:27
von Goldeneye
Die vom FA sind ja wirklich die größten A-Löcher, wenn das stimmt, das ich nichts rückerstattet bekomme.
Aber der SSR ist noch immer in meinem Besitz, d.h als ja...oder :o

Verfasst: Donnerstag 6. Juni 2013, 22:11
von sascha1982
Karl32 hat geschrieben:Nee da bekommst nix retour, geht mir auch nicht anders...
Du hast ja den Wagen inzwischen verkauft, also hat lt Auffassung des Gesetzgebers der Käufer dir die Steuer bezahlt beim Kauf.


Meinte ja nur den ssr, logisch