CO2 Steuer Ausnahme / Rückerstattung
Verfasst: Dienstag 4. Juni 2013, 14:20
Hallo Leute,
aufgrund eines EuGH Urteils wurden die Finanzämter angewiesen für Fahrzeuge welche nach Österreich importiert und zugelassen werden und vor dem 01.07.2008 bereits im EU Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, die CO2 Steuer auszusetzen.
Wer die Steuer schon bezahlt hat, kann innerhalb Jahresfrist einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Hier der ganze Schrieb:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010220%2F0133-IV%2F9%2F2013%22&gueltig=20130529&segid=%2265588.1.1+29.05.2013+09%3A20%3A13%3A59%22
Gruß
Karl
aufgrund eines EuGH Urteils wurden die Finanzämter angewiesen für Fahrzeuge welche nach Österreich importiert und zugelassen werden und vor dem 01.07.2008 bereits im EU Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, die CO2 Steuer auszusetzen.
Wer die Steuer schon bezahlt hat, kann innerhalb Jahresfrist einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Hier der ganze Schrieb:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010220%2F0133-IV%2F9%2F2013%22&gueltig=20130529&segid=%2265588.1.1+29.05.2013+09%3A20%3A13%3A59%22
Gruß
Karl