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SAE PS auf DIN PS umschlüsseln und eintragen ?

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 10:05
von dodge02
Hab schon die Sufu genötigt aber nix definitives gefunden - bei meinem Thunderbird sind offensichtlich die SAE PS eingetragen worden bei der Ersttypisierung - macht ja doch einen kleinen Unterschied nach der neuen Berechnung ab diesem Jahr...

lt. Auskunft des TÜV Österreich in Wien macht der keine Gutachten das mans bei der LR eintragen lassen kann - gibts da wem im Forum der sowas macht ? (bekanntlich geht bei der LR ja nix ohne das ein anderer schuld dran ist...)

Danke mal im Voraus - gerne auch per PN

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 10:13
von Snübe
Bei mir hat es der TÜV Austria vor ca 3,5 Jahren korrigiert.
Bei einem Kumpel hat es die LR vor 2 Jahren direkt geändert (NÖ).

Aber keiner wollte anfangs was wissen oder tun. Hartnäckig bleiben dann macht das schon irgendwer.

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 10:37
von marvin
falls es nur um die motorbezogene Versicherungssteuer geht:

Dafür muss nicht umtypisiert werden; Versicherungen berücksichtigen einen 20%igen Abschlag - dazu gab es schon genug Info in diesem forum, allenfalls Suchfunktion benutzen.

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 10:39
von dodge02
wie gesagt vor 2 wochen mit dem TÜV gesprochen, die machen das nimmer hat mit der Assi vom Töpfl ausgerichtet ...

direkt zu LR in Wiener Neudorf spar ich mir, is nur versch***** Zeit...

die Versicherung nimmt die KW aus dem Typenschein - die 20% die du meinst sind wahrscheinlich die Strafsteuer für Auto ohne Kat das ist eh kein Problem...

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 11:14
von Snübe
Bei uns hat der Zusatz SAE gefehlt (Baujahr 61 und 73). Wenn das eindeutig deklariert ist macht es angeblich die Versicherung.
Also SAE PS -20% = DIN PS.

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 11:24
von Fast-Furious
bei mir haben sie bei der Prüfstelle (TÜV) nachgeschaut wieviel PS das Auto laut Liste hat... da stand natürlich die SAE Leistung, welche sie dann umgerechnet haben und eingetragen ohne Diskussion

die hatte ein ganzes Buch mit sämtlichen Autos, Motoren und deren Leistung sae oder din je nach Baujahr

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 12:01
von Road Runner
Als ich bei meiner Versicherung darauf hingewiesen hatte das SAE nicht gleich DIN PS sind, hätten die mich zur Überprüfung geschickt zum Ermitteln der tatsächlichen PS.... da hab ichs dann gelassen. Von diesem 20%igen Abschlag wollten die nix wissen.....

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 12:42
von dodge02
danke mal für die antworten - die Versicherung hat nur gemeint sie nimmt die KW aus dem Typenschein, was anderes zählt nicht - der TÜV sagte "machen wir nicht" und einen Zivilgutachter hätte ich jetzt der gegen bares das umtragen lässt - wenn hier keiner eine andere Idee hat (hoffe mal das sich einer der Zivilgutachter hier aus dem Forum noch meldet) dann werd ich in die Tasche greifen - mit der Ersparnis bei der steuer hätte ichs in nicht mal 2 Jahren eh wieder herinnen....

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 12:56
von hier-kommt-kurt
Bei der Allianz war es kein Problem. Die 260 PS sind dann auf 208 PS umgerechnet worden und dafür habe ich Steuer bezahlt. Irgendwo im Gesetz gibt es den entsprechenden Passus. Sinngemäss: Fahrzeuge aus dem anglo-amerikanischen Raum bis Bj 71 (Stand vor ein paar Jahren) können -20 % der angegebenen PS beanspruchen, auch wenn es nicht explizit so angegeben ist. Nach 1971 nur wenn in der Genehmigung die SAE explizit so genannt sind.

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 13:10
von dodge02
Trotz unterschiedlicher Berechnungsweise folgt die angegebene Umrechnung einer Definition des Erlasses des :

Bundesministeriums für Finanzen GZ 103 004/1-IV/10/93 vom 25. März 1993:
"Ist bei Fahrzeugen, deren Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) vor dem 1.1.1972 ausgestellt wurde, die
Motorleistung ausdrücklich in SAE-PS angegeben, so sind ohne weiteren Nachweis vor der Umrechnung auf Kilowatt die
angegebenen SAE-PS um 20% zu kürzen bzw. der Umrechnung auf kW die Formel: 1 SAE-PS = 0,588399 kW zugrunde zu
legen. Entsprechendes gilt bei solchen Fahrzeugen mit Erzeugungsland Nordamerika oder Großbritannien, wenn die
Motorleistung zwar in PS (ohne Zusatz SAE) angegeben ist, jedoch nachgewiesen wird, dass die eingetragenen Werte
tatsächlich SAE-PS sind."
Alle anderen Umrechnungswerte sind aufgrund der nachfolgend geschilderten unterschiedlichen Ermit

meinst du diesen abschnitt ? - auch hier muß ich irgendwie nachweisen das die SAE PS eingetragen sind...

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 13:38
von marvin
Entsprechendes gilt bei solchen Fahrzeugen mit Erzeugungsland Nordamerika oder Großbritannien, wenn die
Motorleistung zwar in PS (ohne Zusatz SAE) angegeben ist, jedoch nachgewiesen wird, dass die eingetragenen Werte
tatsächlich SAE-PS sind."


Genau dieser Erlass ist es und Du musst nur nachweisen, dass zB in 1969 in den USA nur SAE-PS angegeben wurden (da reicht ein C&F Hefterl dafür...).

Versicherungen stellen das aber bei Baujahren 1971 und älter normalerweise überhaupt nicht in Frage, weil sie sowieso nur für die Finanz inkassieren. Nur den Erlass kennen nicht alle.

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 14:28
von Fast-Furious
die Versicherung hat mir auch gesagt dass sie das ausm Typenschein nehmen... vielleicht wäre es anders wenn wirklich SAE dabei steht, was ich aber noch nie gesehen habe
daraufhin ab zum TÜV Austria, Problem genannt, Problem erkannt und ausgebessert.. dauerte 1 Tag und kostete 0 Euro

danach nochmal zur Versicherung und die neue PS bzw KW Zahl in die Polize eingetragen und versichert, fertig

lass dich nicht abwimmeln beim TÜV... sag du willst mit dem Chef oder Leiter der Prüfanstalt sprechen notfalls, die machen das, das ist ihr Job!

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 18:04
von dawickerl_1
Hallo,
Hab das auch diese Woche bei der Landesregierung machen lassen(-50kw :-)). Hat anstandslos funktioniert und nichts gekostet. Wichtig ist, dass es auch in der Datenbank vermerkt ist, denn von dort holen sich die Versicherungen die Werte. Lt. meiner Versicherung (Allianz) können sie selbst keine Änderungen vornehmen.
Lg Martin

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 18:22
von dawickerl_1
Eines noch: Ich hab jetzt 2 Jahre zuviel Steuer bezahlt. Weiss jemand ob man das zurückfordern kann?
Lg Martin

Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 19:47
von frenki
hatte vor ein paar Jahren auch das Problem das ich zu viel steuern bezahlte weil die Versicherung die 20 % Strafsteuer berechnete obwohl Einzelgenehmigung nach 86. Das habe ich 5 Jahre brav bezahlt bis ich selbst nachgerechnet habe. Auf Beschwerde wurden mir die letzten 3 Jahre rückerstattet, länger kann man das FA nicht rückwirkend belangen. Im Gegenzug kann das FA aber bei uns viel länger zurückgreifen. Typisch.