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US-Import - Erfahrung mit dem "Oldtimer-Erlass"

Verfasst: Montag 31. März 2014, 15:42
von ConeNebula
Liebe Community,

nach einer nun fast einjährigen Odyssee und Streit mit der Landesregierung wegen der Einzelgenehmigung meines Fahrzeuges bin ich am Ende meines Lateins (und meiner Kräfte). Vielleicht kann mir ein hier anwesendes Mitglied weiterhelfen.

Ich habe ein über 70 Jahre altes Fahrzeug aus den Staaten importiert und - zwecks Einzelgenehmigung - alle erforderlichen Umbauten (Blinker, Licht, etc.) vorgenommen. Aus taktischen Gründen will ich weder Type, Baujahr noch Bundesland angeben, da ich nicht weiß, wer hier alles mitliest.

Es geht um die Motorisierung des Fahrzeugs. Original war kein 8-Zylinder verbaut, nun ist aber einer drinnen. Das ist ja keine Seltenheit. Im Oldtimer-Erlass heißt es:

Die Hauptbaugruppen der Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein. Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt, die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör). Für die Originalität solcher Änderungen sind Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu erbringen.


Im Nachsatz heißt es:

Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug, die Hauptbaugruppen betreffen und somit den Grundcharakter des Fahrzeuges und dessen technische Konstruktionsmerkmale verändern, führen zu einer Neueinstufung des Fahrzeuges mit dem Baujahr, das dem geänderten Teil zuzuordnen ist.


In meinem Erachten heißt das: Wenn ich einen Motor z.B. aus den 70ern verbaut hätte, dann würde das Fahrzeug eben mit Baujahr 197x typisiert werden (was mich ja nicht wirklich jucken würde - Oldtimer ist Oldtimer).

Mein Frage, bevor ich hier vorgehe: hat jemand mit diesem Passus bereits Erfahrungen gemacht? Wie legt das Amt dies in Wirklichkeit aus? Liege ich richtig mit meiner Annahme??

Ich hoffe auf Euch, ihr seid meine letzte Hoffnung. Ich habe im Netz leider nichts brauchbares darüber gefunden :-( Ich danke Euch im Vorhinein für eure Antworten!

LG, Patrick

[edit - Nachtrag] Das Fahrzeug gab es in diesem Jahr nicht mit 8 Zylinder-Motor (deswegen der Hick-Hack mit der Landesregierung).

Verfasst: Montag 31. März 2014, 17:09
von ownor
österreich und nicht originale motoren, eine never ending story.

die ingenieure bei den lregprüfstellen dürfen quasi nach eigenem ermessen ausnahmegenehmigungen erteilen, diese gehen dann zum teil auf ihre eigene kappe, falls etwas passiert- soweit ich das mitbekommen habe. darum lieber ein gutachten vom tüv einholen, dann sind sie aus dem schneider. anders in deutschland mit reinem tüv (oder auch im westen österreichs), dort haftet der tüv als unternehmen mit weit mehr ressourcen, weshalb auch viel mehr umbauten genehmigt werden.

meiner meinung nach ein grober missstand der mal aufgeräumt gehört. mehr prüfmöglichkeiten für die lregprüfstellen oder alles dem tüv übergeben!
zudem sind umbauten mit moderneren motoren auch im sinne der umweltpropaganda.

Verfasst: Montag 31. März 2014, 17:22
von Dom'O
Mal davon abgesehen, wenn du sagst 70 jahre dann is er maximal bj. 44... Right?
Handelt es sich um einen nach dem WW2 nit v8 ausgerüstetes fahrzeug das vor oder während WW2 gebaut wurde, müsste das doch ebenso als historisches kulturgut gelten, und zwar als hot rod im ursprünglichem sinne.
(kampffliegerpiloten die den geschwindigkeitsrausch vermissten nach dem krieg ham die alten kisten ihrer väter umgebaut und aufgemotzt um damit rennen zu fahren...-> belegbares kulturgut.)

Eventuell gibts da noch ein drum rum durch so ein taktisches schnippchen... Aber nachdem weder modell, baujahr, ausstatzung oder bundesland bekannt sind, kann man auch nix genaueres sagen. ;)

Verfasst: Montag 31. März 2014, 17:33
von Toaschtn
Hallo,

hier wiehert der Amtsschimmel.
Du wirst dich schwer tun den Wagen ohne einen Zivilgutachter (wenn überhaupt) zu typesieren, da kein Beamter dir sein Okay geben wird.

Ich denk hier vor allem an Bremsanlage, Gewicht und Traglasten, welche durch die Änderung auf 8ender, ohne Gutachten nicht eingetragen werden.

Die Prüfer gehen rein nach den Daten, welche in der Liste der historischen Fahrzeuge steht. Und hier zählt hauptsächlich die Originalität. Alle Änderungerungen müssen handelsüblich oder werksnah sein.

Ein 8ender wird da schwer zu erklären sein, wenn original ein 4- oder 6ender die Top Motorisierung war.

In manchen Bundesländern wird es eventuell einfacher sein, die Änderung eingetragen zu bekommen. Ich denke da an Tirol oder Voralberg.
Da macht der TüV die Begutachtung. Die Mitarbeiter sind bekanntlich nicht so streng und lassen mit sich reden. Am besten vorher anrufen und äbklären, was geht und nicht.

Viel Glück, Lg

Verfasst: Montag 31. März 2014, 22:38
von Günther-C3
Mach nen 4 Zylinder rein, dann die Zulassung, und dann .... :roll:

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 08:47
von hier-kommt-kurt
Wenn Geld jetzt nicht so das Problem ist, überleg mal, zuerst in Deutschland genehmigen zu lassen und das Fahrzeug dann zu importieren. Der TÜV dort trägt auch einen V8 in einen Opel Manta ein.

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 09:14
von Kapitänkurtl
Also
Üblicherweise heißt original alles was es zum Zeitpunkt des in Verkehr bringens ab Werk gegeben hat bzw. bestellbar war.

Zeitgenössische Umbauten (z.B. von V6 auf V8) werden auch anerkannt wenn in der jeweiligen Epoche umgebaut sprich einen 70 Jahre alten V8 aus der Zeit z.B. für Rennzwecke.

Der Zusatz zum Oldtimerpassus heißt mit anderen Worten, wenn z.B. in deinem Modell nur ein 6Zylinder verbaut war und das Nachfolgemodell einen V8 besessen hat welcher in dein Fahrzeug eingebaut wird dann ist als Baujahr das Erzeugungsjahr des Motors anzusehen.

Du kannst mir auch PN schicken wenn du mehr erfahren willst, oder email
kurt.setzer@ebv-leasing.at

Wichtig wären die Hintergründe, wann wurde welcher Motor eingebaut und wurde dieser schon mal in irgendeiner Art in Europa gefahren oder genehmigt?
Hast du den Umbau gemacht?
Was wurde an den Bremsen verändert wegen der Motorsteigerung?
Wie schaut die neue Gewichtsverteilung aus incl. Radlaständerungen?
Tragen die Reifen die neuen Gewichte oder die Geschwindigkeiten.

Dazu müssen wir mehr wissen....

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 10:05
von ConeNebula
Hallo alle zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten und auch die PN´s die ich bekommen habe. Ich möchte leider nicht viel mehr verraten, als ich hier geschrieben habe. Das Fahrzeug ist vor WW2, und ich habe sogar ein Gutachten von einem gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vorliegen(!!) in dem das Fahrzeug so, wie es ist, als historisch eingestuft wird. Es ist eine persönliche Sache, die da eine bestimmte Person vom Land mit mir ausfechtet. So schlimm es ist, aber hier bin ich vermutlich der Beamtenwillkür ausgesetzt.

Hat jemand Erfahrungen mit TÜV-Deutschland (Tageszulassung) und dann re-Import nach AT - wie sieht es dann aus mit der Einzelgenehmigung? Ich habe gehört/gelesen: mit einer EU-Zulassung (die ich in DE kriegen würde) MUSS das Land das Fahrzeug genehmigen, wie es ist. Ist das richtig? Oder kennt sonst noch jemand einen Ausweg, damit ich mich diesem korrupten Beamten nicht stellen muss?

LG, Patrick

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 10:12
von Kapitänkurtl
Kannst du knicken, wenn du ihn importierst schaut die Sache genau so aus wie jetzt ausser du hattest in D einen Wohnsitz und nimmst ihn als Übersiedelungsgut mit und selbst dann wirds schwierig.

Das Gutachten muß von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen sein der für die Fachgruppe 17.47 zertifiziert ist (Historische Fahrzeuge) sonst erkennen die es vom Land nicht an.

Ich würde, wenn die Vermutung naheliegt das persönliche Dinge im Spiel sind, die Prüfstelle bzw. das Bundesland wechseln.

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 10:34
von ConeNebula
Hallo Kurtl,

ja, er ist definitv zertifiziert für diese Fachgruppe - er wurde mir ja sogar vom Land selbst empfohlen! Was mich erschreckt ist eigentlich die Willkür, derer man ausgesetzt ist. Ich dachte immer, Österreich ist ein Rechtsstaat, in dem auch ein "normaler" Bürger seine Rechte hat und darauf bestehen kann. Aber hier ist inklusive Verfahrensfehler, Schikanen, Verschleppung und Willkür genau gar nichts richtig gelaufen. Außer daß es mich bisher ein paar tausender gekostet hat...

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 10:57
von Toaschtn
Schon mit einen Anwalt gesprochen?
Ansonsten bleibt nur, dass Auto in einen anderen Bundesland durch einen "neuen" Besitzer vorzuführen und dann zurück zukaufen. :wink:

Viel Glück.

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 11:19
von ConeNebula
Mit Anwalt hab ich gesprochen, ja - aber es gibt leider keinen (zumindest kenne ich keinen), der die Sach- und Fachlage auch nur annähernd beurteilen kann. Da erzähle ICH dem Anwalt, was Gesetz ist. Da bräuchte ich jemanden, der wirklich darauf spezialisiert ist. Und ob es das gibt?! ... :? :? :roll:

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 11:24
von Kapitänkurtl
ConeNebula hat geschrieben:Hallo Kurtl,

ja, er ist definitv zertifiziert für diese Fachgruppe - er wurde mir ja sogar vom Land selbst empfohlen! Was mich erschreckt ist eigentlich die Willkür, derer man ausgesetzt ist. Ich dachte immer, Österreich ist ein Rechtsstaat, in dem auch ein "normaler" Bürger seine Rechte hat und darauf bestehen kann. Aber hier ist inklusive Verfahrensfehler, Schikanen, Verschleppung und Willkür genau gar nichts richtig gelaufen. Außer daß es mich bisher ein paar tausender gekostet hat...


welches Baujahr hat er in dem GA angenommen bzw. wie ist der Umbau definiert wenn es den Wagen in dem Zeitalter nicht gegeben hat?

welche Marke oder Type?

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 15:06
von marvin
Da kann es ja eigentlich nur um einen Hot Rod gehen.....

Und ein 'Oldtimer' ist ein Hot Rod halt nur, wenn er belegbar schon vor Jahrzehnten zusammen/umgebaut worden ist und sich noch in diesem Zustand befindet.

Wenn er also zB vor 50 Jahren umgebaut worden ist und das beweisbar ist, wird man ihn als 'Oldtimer' (mit allen Ausnahmen) typisieren können.

Wenn er erst vor 5 Jahren umgebaut worden ist, dann ist er weder 'Oldtimer' noch 'historisch', also nur wie ein Neuimport oder jede sonstige Eigenkonstruktion zu typisieren.

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 15:21
von ConeNebula
Hi!
Und ein 'Oldtimer' ist ein Hot Rod halt nur, wenn er belegbar schon vor Jahrzehnten zusammen/umgebaut worden ist und sich noch in diesem Zustand befindet.

Naja, das sehe ich nicht so - und entspricht auch nicht dem Inhalt des Erlasses und der Gesetzgebung. Das würde ja bedeuten, selbst wenn man den Hot Rod (oder jedes beliebige Fahrzeug) vor 50 Jahren umgebaut hat und man nun vielleicht einen defekten Motor gegen einen neuen tauschen muss, daß es anschließend kein Oldtimer mehr wäre. Oder worauf bezieht sich deine Aussage? Ich kann nicht ganz folgen...
LG