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ACHTUNG WICHTIG AN ALLE LKW FAHRER!!!!

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 08:51
von Kapitänkurtl
War auf einem SV Seminar und hab keine guten Neuigkeiten für alle LKW Fahrer:

Ab 1.7.2014 (ja richtig in 3 Monaten) treten im gesamten Stadtgebiet Wien und Wien Umgebung (und das erstreckt sich von Gänserndorf bis Bruck/Leitha im Umkreis) die Feinstaubsanierungsgebiete in Kraft!

Das heißt mit anderen Worten Fahrzeuge die als LKW typisiert und angemeldet sind und Euro I also Zulassung vor 1.10.1996 sind, dürfen in diesen Gebieten nicht mehr gefahren werden!

Dies wird erweitert ab 2016 auf die Euroklasse II sprich alle vor 1.10.2001!

Dies gilt nur für Fahrzeuge der Gruppen N1-3 (alle LKW´s)

Ausgegeben werden bei den §57a ermächtigten Betrieben und Werkstätten die Umweltplanketten und müssen bei Betrieb in den Umweltzonen an der Windschutzscheibe angebracht werden zur Kennzeichnung.

Es ist eigentlich ein Wahnsinn, wenn man bedenkt wieviele alte LKW noch unterwegs sind.

Inwieweit sich das auf historisch zugelassene Fahrzeuge bezieht weiß ich noch nicht bin aber dran das rauszufinden und melde mich sobald ich was neues habe!

Kann euch vorerst nur empfehlen - wenn möglich - auf PKW oder Kombi umtypisieren zu lassen.

Wer Infos oder Hilfe braucht kann sich gerne an mich wenden auch für etwaige Möglichkeiten oder Gutachten zur Umtypisierung.

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 09:28
von hier-kommt-kurt
Da muss man auch dran denken, dass bei manchen LKW-Genehmigungen eine Menge Steuer gespart wurde, im Falle einer Umtypisierung wird die vielleicht nachzuzahlen sein? Oder trifft das eh nur die ganzen Dodge RAMs, die sind der Behörde ja sowieso ein Dorn im Aug. Stichwort: Wos braucht der Elektriker an Firmenwagen mit 300 PS und offener Ladefläche für seine Kabel???
Der Vorteil ist, dass dann die Passagieranzahl wieder angehoben werden kann. Ich denk jetzt an den Chevy Van.

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 09:32
von Kapitänkurtl
Nachzahlen was ich weiß nicht, Zeitpunkt gilt ab Umtypisierung

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 09:51
von firestarter
Hoffentlich gilt dann eine Ausnahme für historisch zugelassene Fahrzeuge.

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 16:21
von MADMAX
Falsch Angemeldet

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 16:52
von Pontiac Girli
Heist wenn ich einen Pickup Bj 90 fahre kann ich ihn wegwerfen ? Umtypisieren wird nicht gehen bei Pickups oder ?

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 20:28
von ernst
Ich hatte angenommen, daß das nur über 3,5 Tonnen gilt, viele Bauen und kleine Handwerker wären unter 3,5 Tonnen betroffen.
Daß historische ausgenommen sind würde ich einfach mal annehmen und weiter fahren.

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 21:30
von dodge02
eh schon mal gepostet, aber weils grad passt :

Betroffene LKW:



Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher sind auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-LKW verboten (zB. Fiskal-LKW, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als LKW zugelassen sind).

Da die Fahrverbote für LKW und Sattelzugfahrzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen!

UND die AUSNAHMEN :

Ausnahmen in den Maßnahmenkatalogen in Wien und NÖ:



NÖ: Bei Nachweis für Einhaltung PM10-Werte (z.B. auf Grund einer entsprechenden Filtervorrichtung)
LKW mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten
Wien: Fahrzeuge nach Schaustellerart (= für die Verwendung im Schaustellergewerbe, das mit fest am Fahrzeug montierten Geräten oder Aufbauten ausgestattet ist)
NÖ: Fahrzeuge die zur Verwendung im Rahmen des Schaustellergewerbes bestimmt sind
Historische Fahrzeuge (erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, entweder Baujahr vor 1955 oder älter als 30 Jahre und die Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen)
NÖ: Heeres-Kfz, Fahrzeuge im öffentlichen Interesse
NÖ: Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge bei Fahrten zu und von Vertragswerkstätten zum Zwecke von Reparaturen oder Wartungsarbeiten.

Quelle : https://www.wko.at/Content.Node/Service ... eich_.html

d.h. zumindest Oldtimer sind von der Verordnung ausgenommen, alle "normalen" alten pickups anscheinend nicht (auch LKW typsierte jeeps, blazer, ...)

Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 21:32
von MADMAX
Habe heute wkomnaxhgelesen es bwtrifft allemlkw vor 96. Egal ob diesel oder benzin auch unter 3, 5 tonnen. Historische sind ausgenommen. Alle anderen haben diemarsch karte. Betrift michnauch mit meinem abschlepper. Bei blazer und konsorten sowie grosse kombies die als lkw laufen ist ein umtypesieren unumgaenglich. Bei pickups ist es einfach scheisse.die aufkleber sindaehnlich den deutschen bunt. Und man kann annehmen das die exicutive dann handeln wird. Das verbot betrift wien niederoesterreich und burgenland

Verfasst: Freitag 11. April 2014, 08:04
von hier-kommt-kurt
Ja ich denke auch, dass die Kappelständer dahingehend geschult werden, damit sie einen PKW-Blazer von einem LKW-Blazer unterscheiden können. Und ich befürchte von etwas: Im Zuge von Schwerpunktkontrollen werden sie auch gleich diverse andere Teile kontrollieren, die eintragungspflichtig wären. Ich schreib hier nicht genau, was alles, will denen ja nicht unbedingt helfen. D.h. in Zukunft nach Möglichkeit Unterlagen über Umbauten bzw. Originalität von Teilen etc. in Kopie mitführen, kann nicht schaden.

Verfasst: Freitag 11. April 2014, 08:43
von Pontiac Girli
MADMAX hat geschrieben:Habe heute wko nachgelesen es betrifft alle lkw vor 96. Egal ob diesel oder benzin auch unter 3, 5 tonnen. Historische sind ausgenommen. Alle anderen haben die Ar*** karte. Betrifft mich auch mit meinem abschlepper. Bei blazer und konsorten sowie grosse kombies die als lkw laufen ist ein umtypesieren unumgaenglich. Bei pickups ist es einfach scheisse.die aufkleber sind aehnlich den deutschen bunt. Und man kann annehmen das die exicutive dann handeln wird. Das verbot betrifft wien niederoesterreich und burgenland

Verfasst: Freitag 11. April 2014, 08:45
von MADMAX

Verfasst: Freitag 11. April 2014, 10:59
von SilveradoRacer
burgenland ist ausgenommen die haben keine zonen

Verfasst: Freitag 11. April 2014, 11:36
von MADMAX
eh da gilt das gesamte bundesland

Verfasst: Freitag 11. April 2014, 11:36
von MADMAX
Wien: ganzes Bundesland



NÖ: das Sanierungsgebiet Wiener Umland:


•im Bezirk Bruck an der Leitha die Gemeinden Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Höflein, Petronell-Carnuntum, Rohrau, Scharndorf, Trautmannsdorf an der Leitha;
•im Bezirk Gänserndorf die Gemeinden Aderklaa, Andlersdorf, Deutsch-Wagram, Eckartsau, Engelhartstetten, Gänserndorf, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Haringsee, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Raasdorf, Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March, Weikendorf;
•im Bezirk Korneuburg die Gemeinden Bisamberg, Hagenbrunn, Korneuburg, Langenzersdorf; (die Gemeinden Ernstbrunn, Großmugl, Sierndorf und Hausleiten sind irrtümlich genannt und sollen bei der nächsten Novelle entfernt werden)
•im Bezirk Mödling die Gemeinden Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Hennersdorf, Laxenburg, Münchendorf, Vösendorf, Wiener Neudorf;
•im Bezirk Wien Umgebung die Gemeinden Fischamend, Gerasdorf bei Wien, Himberg, Schwechat, Ebergassing, Klein-Neusiedl, Klosterneuburg, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing;



Burgenland: ganzes Bundesland, jedoch nur LKW Baujahr 1991 und älter