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Ablastung - wieso & rückgängig möglich?

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 20:27
von dajohn
Hallo Leute,

mein GMC Vandura ist 2002 aus D eingeführt und mit 3000kg hzGG typisiert worden (Anhängerlast gebr. 2000 / ungebr. 470kg), Eigengewicht 2350kg.
2005 wurde dann nochmal auf 2800kg hzGG abgelastet.

2 Fragen:
- Wieso wurde abgelastet (nur B-Schein + ???)? Oder gabs da bzgl. Steuer o.ä. in A oder D eine Grenze?
- Kann man das hzGG wieder hochsetzen (ggf. größer 3000kg - mein GVW sind 6875 Pfund - 3120kg) bzw. auch die Anhängerlast ungebr. erhöhen?

Ihr habt da sicher genug Erfahrungen zu dem Thema ...

Gruß, dajohn

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 21:19
von Chevy Peter
Ab 2800kg mußt eine LKW Pickerlüberprüfung machen, dürfen nur Werkstätten mit Rüttelplatte machen.

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 22:10
von Kapitänkurtl
Pickerl ist korrekt und eventuell aus Gründen des gesamten Hängergespanns heruntergelastet :wink:

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 23:01
von sascha1982
Fürn hänger machts keinen sinn da 750kg immer angehängt werden dürfen, auch wenn das auto schon 3500 hat.mit fs b.

Ungebremst 750kg müssens dir sowieso eintragen bei dem auto.

Wegen hzgg können dir sicher ein paar vanfahrer hier ihre ezg kopieren damit du beim tüv was vorlegen kannst.

Verfasst: Donnerstag 14. August 2014, 08:41
von Kapitänkurtl
Ganz so ist das nicht.


Variante 1: Wagen und schwerer oder leichter Hänger haben zusammen nicht mehr als 3,5t hzGG dann Führer Schein B

Variante 2: Wenn der Wagen 3,5t hzGG hat und du 750kg Anhänger ziehen willst brauchst du den Führerschein mit Bezeichnung Code 96 da das hzGG beider Fahrzeuge 4,25t hat.

Variante 3: Der Wagen hat 3,5t hzGG und du willst einen Anhängerziehen der mehr als 750kg hat werden beide hzGG über 4,25t ergeben dies erfordert Führerschein E zu B bzw. den kleinen E wie er auch genannt wird.

Variante 4: Der Hänger hat mehr als 3,5t hzGG großer E bzw. LKW C+E


Folglich macht es Sinn wenn du ein Boot oder Autotransporter oder riesigen Wohnwagen ziehen willst mit dem du beim zusammenzählen beider hzGG von Zugfahrzeug und Hänger über 4,25t kommst den Zugwagen abzulasten um in eine andere Führerscheinklasse zu kommen bzw. um mit dem B zu fahren.

Anmerkung am Rande: Ablastung der Nutzlast nur mehr möglich beim umtypisieren MAX. 20%!

Verfasst: Donnerstag 14. August 2014, 16:25
von dajohn
Hi,

danke für die ersten Rückmeldungen. Bzgl. FS hab ich keine Probleme (C+E).

Ich würde halt gerne wieder mehr Nutzlast haben, weil man ja mit Sack und Pack verreist, auch wenn das Pickerl mit Rüttelplatte heisst. Muss mir aufgrund der Runningboards sowieso immer eine Werkstatt mit 4-Säulen-HB suchen ... die Kosten fürs Pickerl sind ja bis 3.5t gleich?!?

Spez. die ungebr. Anhängelast auf 750kg zu erhöhen wär mir aber ein Anliegen - mit fast 2.5t Eigengewicht geht sich das ja locker aus ...

Was muss ich da tun? Schon wer gemacht?

VG

Verfasst: Donnerstag 14. August 2014, 16:45
von Kapitänkurtl
Bräuchtest vom Hersteller eine Bestätigung was die technisch zulässige Gesamtlast bzw. Nutzlast ist.

Entweder aus dem Einzelgenehmigungsbescheid oder aus dem GM Umrisskatalog.

Damit zur Landesprüfstelle und fragen ob sie fürs umtypisieren noch was brauchen.

Verfasst: Donnerstag 14. August 2014, 18:19
von frenki
Die 470 KG sind wenig. Habe mir voriges Jahr eine Eigenbau-AHK für meinen 41er Chevi(1450KG EG) gemacht und diese mit 700KG ungebremst eingetragen bekommen übern Zivilgutachter.