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Oldtimer ab wann ?

Verfasst: Donnerstag 14. August 2014, 19:43
von f100
ist ein KFZ vor 1956 jetzt automatisch Historisch?
sprich alle 2 jahre zum Pickerl


Historische Fahrzeuge (Oldtimer)

Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, § 2 Absatz 1, Ziffer 43.

Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,

mit Baujahr 1955 oder davor, oder
das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist ( § 131b).

Der Erlass zur Thematik der historischen Fahrzeuge ist noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst und sieht noch das frühere Alter von 25 Jahren vor."


Qelle http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/st ... index.html

Verfasst: Donnerstag 14. August 2014, 20:09
von Fredl
Musst du als Oldtimer bei der LR (?) typisieren soweit ich weiss

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 05:30
von TyrolMopar
Soweit ich weis kannst du einen Oldtimer , also ein Auto wo 30 Jahre auf den Puckel hat
als Historisches Fahrzeug Typisieren , hab ich bei meinem 74`ger Fisch auch gemacht .
Dies ging ohne Probleme , hast aber dann den Vermerk drin das nur 120 Tage im Jahr fahren
darfst und ein Fahrtenbuch zu führen ist und eben die 2 Jahres interval beim Pickerl .

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 06:48
von mares
ab 30 jahre = historisch

das heisst aber nicht, das alle ü30 karren automatisch historisch sind!

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 08:34
von Harry
Warum eigentlich diesen Eintrag ?

Damit ich Fahrtenbuch führen muss? Und maximal 120 Tage im Jahr fahren kann?

Im gegrnzug nur alle 2 Jahre zum Pickerl????/welchres eh an Schass kostet!

Eine Oldtimer VS bekomme ich auch ohne diesen Historisch Kack.

Oder verstehe ich was nicht?

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 09:12
von superbee
doch is richtig so. kann da auch keinen echten vorteil erkennen.

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 10:08
von Chevy Peter
Es sei denn es ist ein LKW. Man weiß ja nicht was unserer Regierung noch bezüglich der Fahrverbote einfällt, Euro Normen gelten ja auch bei PKWs, und da bist mit einem historischen Fahrzeug halbwegs auf der sicheren Seite.

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 11:12
von Pontiac Girli
Historisch ist doch nur ein seltener Oldtimert oder wonach richtet sich das ?

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 12:18
von superbee
muss in der eurotax liste stehen

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 15:40
von Günther-C3
Wenn du ein "altes" Auto aus dem Ausland kaufst dann kannst du es in Österreich nur dann zulassen, wenn es historisch ist, und nur dann.
Wenn du dir ein "altes" Auto in Österreich kaufst, dann hat eine historische Typisierung keinen Sinn.

Alles klar?

Gruß, Günther

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 16:20
von f100
hallo

das mit 30 Jahre ist eh klar, mich interessiert eigenlich das

Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,

mit Baujahr 1955 oder davor

ob das automatisch historisch ist?

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 17:26
von superbee
Günther-C3 hat geschrieben:Wenn du ein "altes" Auto aus dem Ausland kaufst dann kannst du es in Österreich nur dann zulassen, wenn es historisch ist, und nur dann.
Wenn du dir ein "altes" Auto in Österreich kaufst, dann hat eine historische Typisierung keinen Sinn.

Alles klar?

Gruß, Günther


es gibt ein urteil das besagt dass man einen oldtimer auch `normal`zulassen kann. hatten wir hier schon an anderer stelle zitiert.

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 18:33
von vn800
superbee hat geschrieben:
es gibt ein urteil das besagt dass man einen oldtimer auch `normal`zulassen kann. hatten wir hier schon an anderer stelle zitiert.


Servus

Welche Auflagen muss man dann erfüllen. :?:
Abgase,Lautstärke,Gurte,usw.?

gruß

Franz

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 20:25
von superbee
Kann mich nicht mehr erinnern, glaube aber die aktuellen…weshalb das Urteil nicht recht praxisrelevant ist.

aber das sollte man um gewissheit zu haben unbedingt im original nachlesen.

Verfasst: Samstag 16. August 2014, 08:16
von Kapitänkurtl
Das mit Baujahr 55 und davor gilt nur für. Pickerl.
der Sinn besteht darin das irgendwann mal kommen wird das alle euro1 oder euro0 nicht mehr fahren dürfen so wie jetzt die Lkw. ausser die historisch zugelassenen Fahrzeuge.
weiters. kann bei einem schaden die Versicherung den wagen nicht wie ein 30 Nähe altes Auto bewerten sondern der Wagen. ist dann historisches Kulturgut .