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Feinstaub-plakete Lochung?

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 01:28
von gerhard köberl
Mein Problem ist ich habe zwei Diesel Autos mit serienmäßigen DPF
Filter eines Euro 4 und eines Euro 5.
Bei einer Plakete wurde "P" (Partikelfilter) gelocht bei dem anderen nicht.

Eines hat der Öamtc und eines der Arbö gemacht die sich unterschiedlich über die Lochung aussprechen.
Also jeder legt sich das Gesetz aus wie er denkt das es stimmt.

Da diese Mitarbeiter bei der Ausstellung der Feinstaubplaketen als Beamte agieren,
ist bei Fehlern bei einer Fahrzeugkontrolle der Lenker bzw. der Halter verantwortlich und zahlt die Strafe. =( sind Bananenrepublik)

Auch die zuständige NÖ Landesregierungs Abteilung wußte es nicht.
Antwort: Machen Sie sich keine Sorgen ist eh egal da Euro 4 und Euro 5.
So jetzt bleibt der teure Kleber aber ein Autoleben lange da drauf und wenn der falsch ist bin ich der Blöde Zahler!


Also wenn die so weiter machen geht es nach dem Spruch:
"legal - ilegal - scheißegal"
Bild


Gruß
Gerhard

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 09:21
von superbee
Steht mir auch noch bevor, wieviel hast du gezahlt wenn ich fragen darf? Was mach ich beim Scheibentausch?

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 09:40
von wur10
Muss diese Plakette nur auf den LKW oder auch auf den PKW?

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 09:42
von superbee
Nur LKW.

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 15:01
von gerhard köberl
Bei den Automobilclubs kostet die Feinstaubplakete 25.-€
Vorerst ist die nur für LKW vorgeschrieben.

Damit ist für Euro 1 LKW fahrverbot in den Sanierungsgebieten.
Ab 2016 auch für alle LKW mit Euro 2.

Vorgesehen ist das alle Fahrzeuge die KEINEN DPF Filter haben über kurz oder lang generelles Fahrverbot gilt.

Nachzulesen unter

www.akkp.at

Besondere Bedeutung erhält diese „Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung“ nun dadurch, dass in Wien sowie in Teilen von Niederösterreich in Sanierungsgebieten stufenweise Fahrverbote für LKW der EURO-Klassen 0 und älter, sowie 1 (und in einem weiteren Schritt allenfalls auch die Klasse 2) verhängt werden sollen.

Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse N bis inkl. EURO 1: ab 1. Juli 2014
Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse N bis inkl. EURO 2: ab 1. Jänner 2016

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 16:11
von wur10
Ich bin gespannt, wann es so kommt, dass auch PKW den Mist tragen müssen und was ihnen dazu noch einfällt. Umweltzonen und so.

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 17:26
von grant
wenn diese *******-Vassilakou & Konsorten noch lange Unfug treiben dürfen, kann man mit allem rechnen :evil:

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 21:58
von Gustavltd
Der der Dir die falsche Plakette ausstellt muß Dir die richtige auch ausstellen, und zwar auf seine Kosten.

Die EURO-Einstufung kann schon Stimmen, wenn der LKW einen Partikelfilter hat dann sollte die Plakette auch die Lochung haben. Allerdings gibt es auch Diesel Fahrzeuge mit Katalysator, das ist aber kein Partikelfilter!!

lg Gus

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 23:33
von gerhard köberl
Die Euro Einstufung stimmt mit Euro 4 güne Plakette nur
die Lochung auf "P" fehlt.
Laut der Datenkarte für diesen LKW ist ein Parikelfilter serienmäßig verbaut.

Die Feinstaubplakette hat der ARBÖ im Prüfzentrum Wien 2 - Leopoldstadt ausgestellt.
Nach meiner BESCHWERDE wurde ich auf den Chef Hr. Anton Pferschy verwiesen den habe ich angerufen Tel: 050 123 2900 er konnte es mir nicht schlüssig erklären wo genau der Unterschied der Lochung oder nicht liegt.

Übrigens:
Für falsch ausgestellte Feinstaubplaketen gibt es keine Rückrufaktion.

Verfasst: Montag 29. Dezember 2014, 15:04
von gerhard köberl
nach neuen Erkundigungen

steht im Zulassungsschein Teil 1 unter

V9 Abgasklasse/-verhalten nach = die Euroeinstufung z.B. Euro 4

V3 NOx

V4 HC+NOx

V5 Partikel

V7 CO2

Wenn bei den Zeilen keine Werte eingetragen sind, wird "P" nicht gelocht.
Wenn die richtigen Werte stehen wird "P" gelocht.

Ansonst geht die Einstufung auch nach Baujahr,
alles sehr komplex
für den Fahrer nicht wirklich kontrollierbar.


Gruß
Gerhard

Verfasst: Dienstag 30. Dezember 2014, 18:19
von Gustavltd
Also ob im Fahrzeug ein Partikelfilter eingebaut ist, sollte ein Mechaniker, der um die AKKP ausstellen zu dürfen die §57a Berechtigung haben muß, erkennen.

Da wir in der Fachwerkstätte hauptsächlich unsere Fahrzeuge machen habe ich es da leichter, andere Fahrzeuge muß ich aufheben und nachsehen.

Wenn der Wagen einen originallen Partikelfilter hat dann muß der funktionieren und das "P" muß gelocht werden.

Dafür zahlt ja auch der Kunde.

lg gus

Verfasst: Dienstag 3. März 2015, 19:12
von maso
und ich bin gespannt wann die mal die augen aufmachen und merken das diese rußpartikelfilter noch viel schädlicher sind als ohne... denn eins ist klar.... die partikel werden nur kleiner... verschwinden tuns nicht ;) somit schädlicher für alles was lebt...
allein schon wenn man weiß was die hersteller VORSCHREIBEN wie prüfstellen die rußpartikel messen dürfen..... nur bei dem und dem abstand nach ausstoß usw...
alles nur verarsche

Verfasst: Dienstag 3. März 2015, 20:36
von saskatchewan
Nur eine technische Frage: wenn der Filter "voll" ist (bei unserem Vitara) dann leuchtet ein Symbol am Armaturenbrett - man muss dann den Filter "freibrennen", sprich längere Autobahnfahrt, blabla, dann hört´s zum Leuchten auf.

Als Techniker meine Frage: ist es nicht sch....egal, ob diese komischen Partikel langsam oder aufeinmals "verbrannt" werden? Wenn ich im Kamin einheize, ist es doch auch wurscht, ob ich ein Scheitl oder zehn gleichzeitig reinhau´- jetzt rein auf den Schadstoffausstoss bezogen - oder sehe ich das falsch?

By the way - langsam seh´ ich vor lauter Pickerln nix mehr aus der Scheibe!!!

Suzuki - Autobahnpickerl, Feinstaubpickerl, §57a-Pickerl, Parkpickerl...

Ist DAS eigentlich legal? (just kiddin`)

lg,

saskatchewan

Verfasst: Mittwoch 4. März 2015, 08:05
von Cougar90
Wird bei Pickups unter 3.5t ein Abgastest gemacht?

Verfasst: Mittwoch 4. März 2015, 09:42
von sim
nein. geht nur nach EZ.