Seite 1 von 1

Import aus DE NOVA und CO2

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 15:23
von karotte
Hallo,

ich muss wieder mal das leidige Thema starten, weil ich nicht so richtig schlau werde.

Ich bin an einem deutschen 1989 Dodge mit einem 2,2L Turbo Motor interessiert und würde gerne wissen was da an kosten auf mich zukommen.

Weil es noch kein Oldie ist, ist die Nova und CO2 Strafsteuer zu zahlen. Es gibt ja den tollen Novarechner, aber mir fehlen die CO2 Menge sowie der Eurotax Wert der Gurke.

Hat wer Erfahrungen was da Daumen mal Pi zu zahlen ist?
Wo kann man das offiziell erfragen, ohne das man das Auto schon gekauft hat?

Paar Infos:

Motor 4 Zylinder Einspritzer 2,2L Turbo.
Mit geregelten 3 wege Kat.
Offizieller Spritverbauch im Mix 10,2L/100km

Danke,

Gerald

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 15:46
von grant
Das Finanzamt würde zur NoVs-Bemessung bei Kauf von Privat den Mittelpreis Eurotax Verkauf und Einkauf nehmen, bei Kauf vom Händler den Rechnungsbetrag.

Bei Eurotax wirst für 1989 nichts mehr finden (geht meines Wissens nur 10 - 12 Jahre zurück). Also gilt der Rechnungsbetrag.

Beim Rechner gibst du den Spritverbrauch ein.

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 18:18
von karotte
Da der Kaufpreis sehr niedrig ist, sollte auch die Nova sehr niedrig ausfallen.

Vll. bin ich zu blöd aber ohne Eurotaxwert und ohne CO2 Ausstoß bekomm ich keine Summe bei dem Novarechner!

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 18:26
von sascha1982
nimm mal 1000 € an und die co2 werte siehst du normalerweise bei mobile-de inseraten.....

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 22:18
von Gustavltd
Sollte kein CO2-wert eingetragen sein wird es über den (offiziellen) Verbrauch berechnet. Gibt es den auch nicht dann wird über die Leistung berechnet.

Außerdem gilt der Steuersatz wie für Fahrzeuge vor dem 1.3.14. Gesamtverbrauch mal 2-3 (20,4-3=17,4) also hast du 16% Steuersatz.

Gerade gefunden:

Import aus einem EU-Mitgliedstaat

Für die Einfuhr benötigen Sie aus zollrechtlicher Sicht keine Unterlagen und müssen keinerlei Zollformalitäten erfüllen. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland unterliegt der Normverbrauchsabgabe.

Die Höhe der Normverbrauchsabgabe hängt vom Kraftstoffverbrauch des Wagens sowie von dessen Wert ab und ist unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt, vor der Zulassung zum Verkehr zu entrichten.


https://www.bmf.gv.at/zoll/uebersiedlung-fahrzeugeigenimport/fahrzeugeigenimport.html


lg gus

Verfasst: Samstag 27. Dezember 2014, 23:21
von karotte
Danke Leute...

Kosten sind dann wirklich überschaubar mit den 16% Steuersatz, hab den auch mit dem Rechner bekommen!

Außerdem stand dort:

Bei Erstzulassung im EU-Raum bis 30.06.2008, ist laut UFS Entscheidung keine Co2-Steuer zu entrichten.


Lg,

Gerald