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Wiederzulassung in Österreich

Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2015, 15:23
von dawickerl_1
Hallo,
Da in dem Forum ja viel Wissen vorhanden ist, hat ja vielleicht auch jemand Antwort auf meine Frage. Konkret geht es um einen 4 Jahre alten Wagen, der bereits in A zugelassen war, jetzt aber deutsche Papiere hat. Wenn ich den jetzt wieder bei uns zulassen möchte, muss ich den neu typisieren oder gibt es eine Möglichkeit die Einzelgenehmigung nochmals aufleben zu lassen? Ist ein US Pickup, also keine COC Papiere....
Vielen Dank
Martin

Verfasst: Freitag 9. Januar 2015, 08:07
von Kapitänkurtl
Einzelgenehmigungen müssen immer neu gemacht werden

Verfasst: Freitag 9. Januar 2015, 08:15
von dawickerl_1
Hab ich mir schon gedacht, also nix mit Ausstellen eines Duplikates der EG....
Der Pick Up ist ja original, sollte also auch kein Problem sein.
lg Martin

Verfasst: Freitag 9. Januar 2015, 08:42
von f100
was steht in der EG drinnen?
haben sie die für ungültig erklärt, ist ja ein bescheid der ist ja ewig gültig

Verfasst: Freitag 9. Januar 2015, 08:45
von dawickerl_1
Das weiß ich leider noch nicht, ob die bei der Erstellung der deutschen Papiere entwertet oder vernichtet worden ist. War auch meine erste Frage an den Händler.
lg Martin

Verfasst: Samstag 10. Januar 2015, 21:15
von hier-kommt-kurt
Da gehts ja hauptsächlich um die bezahlten Steuern und Gebühren, nicht um ein Duplikat von einem (vielleicht verlorengegangenem) Bescheid, nehme ich mal an.
Wie ich damals den Stern aus DE geholt habe, hat er einen deutschen Brief und Schweizer Papiere gehabt, wurden beide entwertet. Damalige Auskunft: Damit nicht einer das Auto in AT und in DE anmeldet und dann mit den Nummern seiner Wahl rumfährt. Sehr weit hergeholt m.M.
Aber ein Bescheid wird nicht ungültig durch einen Stempel drauf sondern nur durch einen neuen, anders gearteten Bescheid oder eine amtliche Aufhebung desselben. Was sagen sie beim Amt in Eisenstadt? Seit der Fenes nimma ist, sind sie ja wieder normal geworden dort.

Verfasst: Samstag 10. Januar 2015, 23:47
von dawickerl_1
Bei der Landesregierung wollte ich zuletzt fragen, ist halt ein bissl mühsam. Den Einzelgenehmigungsbescheid von der Vbg. LR gibt es noch, ebenso wie jetzt auch deutsche Papiere. Wenn in dem Bescheid nichts vermerkt ist, kann ich doch damit wieder anmelden, oder? Bei derZulassung werden sie ja nicht überprüfen ob es in Europa irgendwo noch Papiere zu dem Wagen gibt. Oder lieg ich da falsch?
Lg Martin

Verfasst: Sonntag 11. Januar 2015, 09:21
von f100
ich würd ein anmeldegutachten machen und anmelden gehen, sagen dir eh wenns nicht geht.
vorausgesetzt in der EG steht nix drinnen

Verfasst: Sonntag 11. Januar 2015, 11:31
von eric1617
Ich würde auch die Taktik von f100 versuchen. Wenn da nichts gelocht oder gestempelt wurde, durchaus einen Versuch wert.

Verfasst: Sonntag 11. Januar 2015, 13:03
von ACE
so ähnlich war es auch bei mir. Ich holte meinen Buick Skylark mit österr.Papieren zurück nach Österreich. Der Wagen zwischenzeitlich für einige Jahre in DE gemeldet( lief dort mit dem roten Deutschen Oldtimer Kennzeichen.) Nach Nachfrage bei der Landesregierung wurde mir mitgeteilt, wenn österr. Papiere da sind, ist es kein Problem den Wagen auch wieder zuzulassen. Und so war es auch. Zur Versicherung und der Wagen war zugelassen

Verfasst: Sonntag 11. Januar 2015, 13:08
von superbee
Rote Kennzeichen sind allerdings keine echte Zulassung im österreichischen Sinn, H Kennzeichen schon...

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2015, 11:41
von v8-bernd
das Auto ist im österreichischen system erfasst wenn es zu pc zeiten schon angemeldet war!! die haben also alle nötigen daten von der kiste! :wink:

also mit den österreichischen papieren ganz normal anmelden sollte kein problem sein!! 8)

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2015, 13:57
von MadMike323
Du solltest das eigentlich ganz normal Anmelden können. (Anmeldegutachten vorrausgesetzt)

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2015, 15:40
von dawickerl_1
So werde ich es auch machen, vorausgesetzt das wird etwas mit dem Wagen und es gibt in der EG nicht irgendeinen Vermerk der diesen ungültig macht. Mehr als ihn nochmal genehmigen zu lassen kann ja auch nicht passieren.
Lg Martin