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Typisieren auf 8cm Bodenfreiheit
Verfasst: Sonntag 15. März 2015, 19:00
von sascha1982
Verfasst: Montag 16. März 2015, 09:03
von Kapitänkurtl
Aber Achtung!
8cm wenn die Achsen auf die max. Achslast belastet sind.
D.h. Vollgetankt, alle Flüssigkeiten vollgefüllt, Sitzplätze alle mit 75kg belastet dann darf er 8cm haben.
Bisher wurde in der Mitte des Fahrzeuges mit 11cm gemessen beim Überfahren jedoch nur mit Fahrer und egal was im Tank ist!
Viel wird da nicht um sein...
Verfasst: Montag 16. März 2015, 09:29
von sascha1982
naja, mit ordentlichem härtegrad beim vorfahren kommst mit 9cm mit fahrer aus.
vor allem bei d-importen die auf 8cm typisiert sind sollte das die sache vereinfachen
Verfasst: Montag 16. März 2015, 15:40
von V8Andi
Verfasst: Montag 16. März 2015, 17:05
von Gustavltd
Aus dem Mängelkatalog:
5.3.1.: ....
Unterschreiten der Bodenfreiheit von 9cm ohne entsprechende Genehmigung ->SM
Unterschreiten der Bodenfreiheit von 7cm ohne entsprechende Genehmigung ->GV
Erkennbarkeit von Schleifspuren -> GV
Restfederweg unter 25mm -> SM oder GV.
lg Gus
Verfasst: Montag 16. März 2015, 18:42
von dielinde
so isses
das mit der Scheinwerferunterkante, was es da mal gegeben hat, war besser...
GV?

is ja nix schlechtes

Verfasst: Montag 16. März 2015, 18:47
von grant
Gustavltd hat geschrieben:Aus dem Mängelkatalog:
5.3.1.: ....
Unterschreiten der Bodenfreiheit von 9cm ohne entsprechende Genehmigung ->SM
Unterschreiten der Bodenfreiheit von 7cm ohne entsprechende Genehmigung ->GV
Erkennbarkeit von Schleifspuren -> GV
Restfederweg unter 25mm -> SM oder GV.
lg Gus
bitte um Erklärung, ich denke, die üblichen Übersetzungen für GV und SM gelten hier nicht

Verfasst: Montag 16. März 2015, 18:55
von dekatee
bei unterschreitung bist immer der gfickte...passt also.
Verfasst: Montag 16. März 2015, 22:45
von grant
thx!
Verfasst: Dienstag 17. März 2015, 17:54
von Gustavltd
Und bei Gefahr in Verzug kann Dir ein Prüfer der Landes/Bundesprüfstelle die Kennzeichen abnehmen, und ein Sheriff das Fahrzeug stillegen lassen.
lg Gus
Verfasst: Mittwoch 18. März 2015, 06:59
von stampi
und von wo bzw. wie wird gemessen. glaube mal gehört zu haben das die 11 cm "nur" auf feste fahrzeugteile eingehalten werden müssen.
bei div. neueren fahrzeugen welche ja ganz den u-boden verkapselt haben sind es auch keine 11 cm. hab ich selber gesehen bzw. nachgemessen z.b. passat cc
Verfasst: Mittwoch 18. März 2015, 09:17
von Kapitänkurtl
Gemessen wird bei Überfahren eines 11cm Holzbalkens in der Mitte des Fahrzeuges wo nur der Fahrer drinnen sitzt.
11cm gilt für feste Bauteile 8cm wenn es verformbare Gummilippen etc. sind bzw. knapp hinter den Rädern z.B. an der Schwellerverkleidung.
Einige Fahrzeuge sind ab Werk tiefer genehmigt u.a. auch der VW Beetle der glaube ich nur 8cm mittig hat.
Das Verrücke an der Sache ist das bei der Typen nach Einbau eines Sportfahrwerkes der Wagen dann die 11cm haben muß

Verfasst: Mittwoch 18. März 2015, 10:04
von SilveradoRacer
aaaaber diese regelung gilt nicht mehr ... typisiert werden jetzt 8cm mit auf maximale Achslasten beladene Fahrzeug .. kommt hald jetzt immer an wie sportlich das fahrwerk ist ... "Rekord" von einem bekannten ziviltechnicker von mir war 8,7 cm mit einem bilstein Cup fahrwerk ... auch max. achlasten beladen hat der wagen dann die geforderten 8cm
lg Tom
Verfasst: Donnerstag 19. März 2015, 15:08
von neophyte085
ich hab beim tüv austria eine einzelabnahme für meinen superb machen lassen, der hat dann gefragt ob ich in nö oder wien typisieren fahre, denn in wien waren die damaligen 11cm ohne fahrer in nö mit 75kg fahrer....... und bei der reifen-felgen kombi gabs nen unterschied...... is also alles nicht so einfach zu erklären.........
beim superb haben sich die federn gesetzt bin jz mit 9,2cm (mit mir drinnen) LEGAL unterwegs weil 2cm toleranz gelten, eben wenn sich die federn setzen etc.
gibts die toleranz bei den 8cm auch noch? dann dürften wir auf 6cm runter 3:)
Verfasst: Donnerstag 19. März 2015, 17:25
von SilveradoRacer
8cm bei voller achslast ... zw 8cm und 7cm is schwerer mangel .. unter 7 in GV